Der Bundesgerichtshof (BGH) schließt Netzsperren nicht mehr aus, sofern Urheberrechtsverwerter keine andere Möglichkeit finden, gegen die Websites des rechtsverletzenden Anbieters vorzugehen. Das entschied das höchste deutsche Zivilgericht heute.
Oh jeh, das ist genau so sinnlos wie die DNS Sperre :-/
Weiß man über die technische Umsetzung schon genaueres? Oder wird der Telekom freie Hand gelassen?
DNS-Sperren wären ja zumindest noch ganz angenehm für Techies (den Telekom-DNS nutzt man ja schon wegen NXDOMAIN-Umbiegen nicht). IP-Sperren wären da wesentlich unangenehmer, allein wegen legaler vhosts die dann mitgesperrt werden.
Nicht zuletzt kritisch auch die Perspektive, dass unser Gesetzgeber und die Gesellschaft solche Sperren selbst bei Kinderpornographie nicht als angemessen ansah, aber jetzt bei Musikdownloads ist das Mittel auf einmal gerechtfertigt? Vermutlich wird die Logik aber mal wieder einfach umgedreht werden in dem Sinne „Na wenn Musik sogar gesperrt werden darf, dann schlimmere Sachen doch erst recht!“
Es gibt erstmal keine technische Umsetzung. Die entsprechenden Klagen wurden ja auch abgewiesen.
Es gibt vom BGH (was nicht letztinstanzlich ist) Kriterien in denen dies als angemessen definiert wurde.
Bezugnehmend auf diesen Thread.
wie würde eigentlich Freifunk verfahren müssen wenn so eine Aufforderung beim Verein eintrudelt? Er ist ja auch isp
generisch:
- Anfrage ansehen
- Anwalt anrufen
korrekt! So wird’s gemacht.
Wird auf jeden fall nicht vorauseilend eine Aktion geben!
Nur mal zur Info, hier was offizielles dazu:
Hier wird übrigens explizit erwähnt, dass die Umgebung der Sperre durchaus möglich ist und auch nicht der grundsätzliche Ansatz des Ganzen.
Naja, macht euch am besten euer eigenes Bild.