Brandbrief 2025

@ffdueren@nrw.social hat jüngst einen »Brandbrief« verlinkt mit der Bitte um Reichweite. Darin finden sich folgende Zeilen:

IANAL, aber in …

… sehe ich keinen Showstopper. Daß »de:ad:be:ef:00:00 (eindeutige Kennung) von 2025-11-09 00:00:00 bis längstens 2025-11-09 01:00:00 10.1.2.3« zugewiesen wurde, steht im DHCP-Logfile des Gateways; dies DSGVO-widrig einen Monat zu speichern ist lästig, aber so what. Eine Zuweisung darüber hinaus findet in Gluon-Netzen ja gerade nicht statt, eindeutige Kennungen des Anchlusses gibt es jenseits der – heute eher zufälligen – MAC-Adresssen nicht und bei IPv6 nicht einmal diese.

Um jeden Preis allerdings zu verhindern ist, daß der Gesetzgeber den Betreibern öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste für Endnutzer Vorgaben machen darf, wie diese eben diese Dienste technisch erbringen. Dieses würde auch jedes private öffentliche WLAN-Angebot – auch hier gibt es genau keine ›eindeutige Kennung des Anschlusses‹ jenseits der MAC des Endgerätes, die ja aber von der Politik als beliebig zugelassen wurde – betreffen …

Insofern denke ich schon, daß insbesondere die »ASN-Vereine« – Freifunk-affine Organisationen, die Freifunk über ein eigenes Autonomes System abwicklen, also Freifunk als ein unabhängiges Teilnetz des Internets realisieren – sich sinnvollerweise mit einer (ablehnenden) Stimme zu Wort melden sollten. AFAICS wäre das also ein call-to-action für Freifunk Rheinland, Freifunk Münsterland, Freifunk Nordwest, Freifunk Hamburg, Freifunk Bremen, Freifunk Lübeck, Freifunk Stuttgart, Freifunk München, Freifunk Berlin als auch uns (4830.org e. V., formerly known as Freifunk Gütersloh) – sowie andere Organisaionen, die ich ggf. übersehen habe – möglichst eine gemeinsame Stellungnahme zu verfassen und zu publizieren.

Hier unsere Version.

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Danke.

Hmm.

Erstens verstehe ich nicht, warum das auf Bundestags-Drucksache 20/13748, 20. Wahlperiode, basiert, die mit dem Ampel-Ende und der Neuwahl am 23.02.2025 vorzeitig endete. Greift hier nicht das Diskontiunitätsprinzip — welches Freifunk in der Vergangenheit ja schon behindert hat, hier aber mal positiv wirkte?

Dann: »Laut Koalitionsvertrag soll eine entsprechende Regelung noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden« — nö. Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU sieht etwas ganz anderes vor, nämlich eine »verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern« (Zeile 2630 ff.). Drei Monate vs. einen Monat, weiterhin anlaßlos — schon von der Datenmenge ein Unterschied, von den Portnummern ganz abgesehen.

»Angesichts der aktuellen Entwürfe und politischen Ankündigungen ist davon auszugehen, dass eine gesetzliche Regelung zeitnah auf den Weg gebracht wird.« Welche Entwürfe gibt es denn? Bundestags-Drucksache 20/13748 muß der Diskontinuität unterfallen sein, denn den Bundestag gibt es nimmer; es macht insofern wenig Sinn, auf Phantom­gesetzes­vor­ha­ben einzudreschen.

Die Hinweise auf SLAAC sind zwar valide, ohne den Hinweis, daß das weltweit verbreiteste Mobil-Betriebssystem ausschließlich dies unterstützt aber nicht zielführend.

Und letztlich bleibt es dabei: ›gerne‹ liefere ich dem Staat die Daten, die ich habe — problematisch wird es, wenn Daten vorausgesetzt werden, die technisch gar nicht anfallen. Und da sind Freifunk-Netze nicht anders als ein Fritzbox-Gastzugang zu bewerten: wir haben eine willkürlich gewählte MAC-Adresse und die interne IP. Wie diese interne IP nach außen kommuniziert wird nicht aufgezeichnet und es besteht auch weder ein Recht noch eine Pflicht dazu.

@wusel wir beziehen uns auf exakt dasselbe Gesetzt von 2024 wie der original Brandbrief. Nur haben wir durch das Zitat von Dobrindt klargestellt wieso es jetzt wieder aufkocht. Auch die Gutachten und Kommentare unten von eco und BRAK sind Neuer.

Ansonsten, konkrete Beispiele zum Betriebssystem bringen an der Stelle wenig und werden wenig beachtet werden. Es geht mehr darum zu sagen das ist ein Problem und wenn ihr korrekte Aufzeichnung wollt hätte das Konsequenzen, sowohl für Barrierefreiheit als auch Monetär.

Die Politiker in München/Bayern denen ich das gegeben habe nahmen das gut auf und haben verstanden wieso es Ausnahmen bräuchte. Und nur darum geht es.

https://www.heise.de/news/Aus-fuer-offenes-WLAN-Vorratsdatenspeicherung-gefaehrdet-digitale-Teilhabe-11074279.html

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