Man könnte auch argumentieren, dass man ja gar nicht den eigenen Internetanschluss teilt. Über diesen wird schließlich nur die VPN Verbindung zum Gateway aufgebaut. Das „geteilte Internet“ kommt dann ja vom jeweiligen Backbone … und eine VPN Verbindung aufzubauen dürfte ja wohl in jedem Vertrag erlaubt sein.
Das ist dann aber wieder diese „Angst statt Freifunk“-Linie.
Solange es niemanden gibt, der von seinem Provider wegen so einer Klausel Post bekommt (oder auch nur eine Drosselung erfährt), solang ist es schlicht heisse Luft, die nur dazu dient, damit sich Leute die Köpfe heiß diskutieren, die auch sonst bei allem gleich gern wahlweise mit „versicherungstechnisch“ und „datenschutztechnisch“ rufen und dann ihre Gedankengebäude ausbreiten.