- Reiner überarbeitet den Vorschlag: (Wird später angehängt)
- Abstimmung: NICHT=1, Enthaltung=2, Der Vorschlag von Reiner ist angenommen
Auf der MV wurde vor Ort etwas beschlossen, was sowohl die Schaffung eines „Community-Repräsentanten im Vorstand“, wie auch (meiner Erinnerung nach) die Position der Vorstandsfunktionen („1./2. Vorstand“) betraf.
Es hat es aber -meiner Ansicht nach- weder ins von Roman vom Freifunk Troisdorf gefertigte Protokoll geschafft, noch/und damit auch nicht „bis zur Eintragung beim Amtsgericht“.
Ob es jetzt daran lag, dass Roman das Protokoll nicht mehr vervollständigt hat oder daran, dass Reiner die Beschlussformulierung nicht mehr nachgereicht hat:
- der 2016 gewählte Community-Beauftragte im Vorstand ist damit „um sein Amt“ gebracht worden.
- In Folge ist eine falsche Satzung auf der Webseite des FFRL aufgetaucht (wer auch immer die dort hingetan hat).
- Dies hatte zur Folge, dass der Versammlungsleiter MV2018 mit der falschen Satzung gearbeitet hat.
- Das hat zur Unwirksamkeit der Vorstandswahl 2018 geführt.
- vermutlich sogar zur Unwirksamkeit aller weiteren Beschlüsse der MV, da sich die Abstimmenden ggf. darauf berufen können, diese Stimmen unter Voraussetzung des Ergebnisses des zuvor „ausgezählten“ Vorstandswahlergebnisses getätigt zu haben.
Die Schwierigkeit besteht nun darin, dass wir
- einen moralisch vollständig legitimierten Vorstand haben, der aber kein formales Amt hat und daher handlungsunfähig ist
- einen formaljuristisch geschäftsführenden Vorstand
- sehr beschränkte Handlungsunfähigkeit des FFRL, weil die Amtsführenden einer „Übergangslösung bis Not-MV“ nicht zustimmen mochten/konnten der Art „neuen Vorstand als Nachrücker berufen und dann selbst zurücktreten“