Diskussionen zur TKÜV

Zitiert habe ich sowohl den aktuellen Text der Verordnung zur TKÜV TKÜV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis als auch den Entwurf zur Änderung der Verordnung der TKÜV http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/243-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Das müsste daher meines Erachtens zusammenpassen.
Das TKG regelt in §113a https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113a.html , §113b https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113b.html aus meiner Sicht den Rahmen für die Verordnung und regelt keine Details. Diese sind in der Verordnung zu finden.

Ich argumentiere nicht, dass Freifunk kein Telekommunikationsnetz sind. Ich interpretiere, dass Freifunk durch die Marginalienregelung des kleinen Netzes von der VDS ausgenommen ist.
Daher sind für mich Interpretation zur Anwendung der VDS (wer ist Diensteanbieter, Endnutzer, geschäftsmäßig, wie muss gespeichtert werden, wie müssen Anfragen beantwortet werden) nicht mehr relevant.

Sofern Deine Interpretation der TKÜV auf einer besseren juristischen Basis als meiner beruht (ich habe - wie bereits erwähnt - nichts mit Rechtssprechung oder Rechtsgebung zu tun), nehme ich diese gerne an.

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