Doppelt abgemahnt via Störerhaftung?

Ist diese Frage schon mal gestellt oder sogar beantwortet worden? Wenn ja: bitte löschen.

Meine konkrete Überlegung gerade war: In unserem Büro sind wir vor einiger Zeit abgemahnt worden. Ein Café entlang der Straße ist auch abgemahnt worden. So weit ich das mitbekommen habe, zur etwa gleichen Zeit und auch wegen der selben Rechtsverletzung.

Ist es möglich, mehrfach die Störerhaftung geltend zu machen, wenn es bei allen Fällen um den selben Tatbestand geht?

Ist jetzt nur ein Gedanke gewesen und mir nicht möglich abschließend zu klären. Wäre aber sicherlich interessant für „freie Netze“ im Ganzen, da ja auch da Uplink-Roaming auftritt.

Grüße!

Die Antwort ist ja.

Das gleiche Vergehen begangen von verschiedenen Personen kann pro Person (oder Anschluss) jeweils einmal abgemahnt werden. Wenn eure Firma also nicht den selben Internetanschluss benutzt, wie das abgemahnte Cafe, koennen beide abgemahnt werden.

1 „Gefällt mir“

Danke für die Antwort. Gibt es dazu schon Urteile? Ich wüsste nicht, wo ich die finde bzw unter all den Suchergebnissen finde. Bist Du Jurist?

Ohne @oldman s Kompetenz in Frage stellen zu wollen: Ich glaube wenn du eine juristisch wasserdichte Aussage haben möchtest, bist du hier im Freifunk Forum an der falschen Stelle.

1 „Gefällt mir“

@GuidoG zum Thema Wifi-Abmahnungen gibt es haufenweise Urteile, die leider nicht eindeutig sind. Darum ist es, wie @wtfzn schon sagte, nicht zielführend das hier zu diskutieren. Wenn du eine günstige Erstberatung suchst, dann würde ich mich an die nächste Verbraucherzentrale wenden. Die bieten idR. eine kurze anwaltliche Beratung für um die 30,00€ an.

Viele Grüße

BTW: Freifunk hat ja eben kein Problem mit der Störerhaftung. Stichwort „Providerprivileg“.

@GuidoG
Dann sollte Dein Büro und das Cafe nebenan mal schnell auf Freifunk umstellen. :wink:

1 „Gefällt mir“

Soweit mir bekannt ist war in der Zeit ein Router von Freifunk Rheinland da angeschlossen. War aber noch aus einer Zeit vor fastd und zentralen Gateway.

Rechtsberatung dürfen nur Anwälte leisten. Daher bringt diese an sich sehr interessante Frage hier wenig. Ich lese oft www.internetrecht-rostock.de sowie deren Newsletter. Die sind Spezialisten auf dem Gebiet.

@GuidoG: Bin kein Jurist, aber wenn Du und Dein Nachbar per Torrent einen Film herunterladen und Urheberrechte verletzen, koennen ja auch beide abgemahnt werden.

Das hier spielt auch ne Rolle, um das juristisch korrekt zu betrachten: http://www.selbe-gleiche.de

Dass das ganze hier nicht abschließend juristisch geklärt werden kan, ist klar.

Aber ich meine: die selbe Rechteverletzung. Ich wandere mit meinem Notebook durch die Stadt und klinke mich nach und nach in verschiedene Netze ein bzw. werde via Roaming weitergereicht.

Es geht nicht um einen konkreten Fall, sondern um Roaming bzw. mehrgleisige Wege für ein und die selbe Tat.

Ok, meine Meinung als Nicht-Jurist:
Wenn die Besitzer der Internetanschluesse, die Du benutzt, Deine Identität an den/die Abmahner weitergeben können, so wirst Du wohl nur eine Abmahnung bekommen können. Das ist ja wohl eher selten der Fall.
Wenn Sie keine Ahnung haben, wer den Verstoss gegen das Urheberrecht beegangen hat, müssen Sie selber haften und es gibt halt eine Abmahnung pro Anschluss.

1 „Gefällt mir“