Finanzamt lehnt Anerkennung Gemeinnützigkeit ab

Dieses Problem haben die lokalen Verein so gut wie alle - generell geht Gemeinnützigkeit meist nicht sofort durch und es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Gegen diese Entscheidung kann natürlich auch geklagt werden, wenn es jemand auf diesem Weg durchziehen möchte.

Richtig, erstmal ein „Geschäftsjahr“ laufen lassen, danach möglichst in einem persönlichen Gespräch mit einem Vertreter der Finanzbehörde sprechen bzw. beraten lassen, wirkt oft Wunder und zeigt in deren Augen Kooperationswillen.
Mit Spatzen auf Kanonen schießen macht nur Stress und Ärger.

Es hat niemand behauptet, dass die Gemeinnützigkeit des FFRL auf Ewigkeit garantiert ist.
Oder das die gewählten Formulierungen besonders glücklich sind.

Soetwas ohne einen spezialierten Steuerberater und Anwalt zu versuchen, der die lokalen Gegebenheiten „aus jahrelanger Praxis“ kennt: Birgt ein Risiko. Wenn man sich das Geld spart, hat man eventuell auch einfach zu hoch gepokert.

Oder anders gesprochen: Ein öffentlicher Rant dazu hilft wenig. Außer vielleicht andere Communities auf die Problematik aufmerksam zu machen.

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Dann hat mein Thread doch auch schon etwas gebracht. :wink: Wenn gleich auch nicht uns

Lieber @sluter,

ich habe mir eben einmal Eure Satzung durchgelesen und muß dazu sagen: Das Finanzamt hat recht! Ihr erfüllt nicht die Vorgaben für die Gemeinnützigkeit. Nicht das eigene Forschen, Anwenden und Verbreiten von Netzwerktechnologien ist gemeinnützig, sondern die Förderung der Forschung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Netzwerktechnologien und ihr verfolgt Zwecke, die nicht in § 52 Abs. 2 AO aufgeführt sind.

Das NRW-Finanzministerium drückt das so aus: „Die selbstlose Förderung gemeinnütziger Zwecke darf nicht nur ein Ziel unter anderen Vereinszielen sein. Gemeinnützig ist ein Verein nur, wenn er ausschließlich die in seiner Satzung aufgeführten steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke verfolgt.

Wie es der FFRL e.V. mit seiner verpfuschten Satzung geschafft hat als gemeinnützig anerkannt zu werden, wird wohl auf ewig das Geheimnis des Sachbearbeiters im Finanzamt bleiben. Ich glaube nicht, daß das heute noch einmal klappen würde. Insofern ist die Satzung des FFRL e.V. keine gute Vorlage für eine aktuelle Vereinssatzung.

Es gibt eine sehr gute „Arbeitshilfe für Vereinsvorstände und Mitglieder“ des NRW-Finanzministeriums zu diesem Thema. Lest die vollständig durch und danach sollte es Euch im Verein möglich sein die Satzung so anzupassen, daß dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt werden kann.

Ansonsten ist der von @pinky vorgeschlagene Weg empfehlenswert.

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Bei dieser Diskussion bitte auch die Anwendungserlass zur Abgabenordnung beachten: Link zum Bundesfinanzministerium und das zugehörige PDF .
Auf Seite 31, Punkt 3 werden Internetvereine explizit behandelt.

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Die aktuelle Handhabung geht auf ein (Urteil) Verfügung der OFD Münster zurück. Genaueres hier:

Edit: Danke für die Kommentare. Es war eine Verfügung, kein Urteil.

Diese ist mittlerweile vom Bundesfinanzministerium übernommen siehe oben: Finanzamt lehnt Anerkennung Gemeinnützigkeit ab - #9 von larsm

Die Oberfinanzdirektion Münster kann nur Verfügen, nicht Urteilen. :wink:

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Gibt es hier keine passenden Mustersatzungen an denen man sich zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit orientieren kann?
LG

Korrekt, die gibt es nicht.
Es gibt lediglich Satzungen, die mal funktioniert haben in A, an denen sich Leute in B oder C orientiert haben und dann wunderten, dass sie einen Thread wie diesen starten konnten.
Merke: „Bilig Internet für Mitglieder und/oder die Allgemeinheit anbieten“ ist kein gemeinnütziger Vereinszweck. Das ist -selbst wenn man in der Satzung explizit schreibt „der Verein verfolgt nicht primär eigenwirtschaftliche Zwecke“- eben genau dieses: Eigenwirtschaftlich.

„Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 06.02.1996, Aktenzeichen: S 2729-171-St 13-31“

In dieser Verfügung geht man noch davon aus, dass für die zur Verfügung Stellung des Internetzugangs (und somit Wissens- und Bildungsförderung) Zugangsdaten ggf. nur an Mitglieder des Vereins oder der Allgemeinheit gegen ein Endgeld abgegeben werden. Und damit (privat-)wirtschaftlich sind.

So lese ich das zumindest. Und wie ich meine trifft das ja heute gar nicht mehr zu. Ungefähr 20 Jahre später. Die Verfügung ist salopp gesagt aus Steinzeit.

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Mal ein kleiner Status-Update: Unser Steuerberater ist genau der gleichen Auffassung bzgl. der 20 Jahre alten und auch nicht mehr stimmigen Verfügung des OVD Münster. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, soll eine Anfrage diesbezüglich auch an das OVD Münster zur Überarbeitung der Verfügung gestellt werden. Auf eine Antwort unseres Steuerberater warte ich noch

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Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium den Passus in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) übernommen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2014-01-31-Neubekanntmachung-AEAO.pdf;jsessionid=E6D3DCCD9A96D8E4906DC607C6610078?__blob=publicationFile&v=3

Auch in der Letztfassung aus 2014 heißt es auf Seite 31 - Punkt 3:

Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig
anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen)
Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu
Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den
Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung durch
die Mitglieder oder andere Personen dient. […]

Aufschluss gibt die Begründung der OFD Münster:

Sofern jedoch lt. Satzung lediglich steuerbegünstigte Zwecke
verfolgt werden und daneben Zugangsberechtigungen zum
Internet zur privaten oder geschäftlichen Nutzung an
Mitglieder und andere Personen entgeltlich veräußert und
ggfs. anfallende Nutzungsgebühren erhoben werden, wird
diese Tätigkeit regelmäßig erst im Rahmen der
Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung
festgestellt werden. Dann ist zu prüfen, ob die ideellen
(steuerbegünstigten) Zwecke in erster Linie das Handeln der
Körperschaft bestimmen. Ist die gesamte oder überwiegende
Tätigkeit einer Körperschaft jedoch in erster Linie auf
die Verfolgung (eigen) wirtschaftlicher Zwecke ausgerichtet,
so handelt sie nicht mehr selbstlos. Entscheidend ist,
welche Tätigkeit der Körperschaft das Gepräge gibt. Dies
ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden.
Überwiegen die steuerbegünstigten Zwecke das Handeln der
Körperschaft liegt hinsichtlich der entgeltlichen Abgabe
der Zugangsberechtigungen zum Internet an Mitglieder und
andere Personen sowie der ggfs. erhobenen anfallenden
Nutzungsgebühren ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb vor.
(Quelle: Leitfaden Vereinsbesteuerung | Vereinsbesteuerung.info; letzter Absatz)

Eine Ablehnung ist sehr auf Zugangsberechtigungen für Mitglieder fokussiert. Das gibt es im Freifunk-Bereich überhaupt nicht. Das würde also für die Gemeinnützigkeit von Freifunkvereinen sprechen.

Der untere Passus ist schwierig, weil halt die Frage ist, ob die einen Leistungsaustausch unterstellen. Freifunk nimmt kein Entgelt, aber ist schon darauf aus das Netz zu finanzieren. Der nächste Satz „Verfolgung (eigen)wirtschaftlicher Zwecke“ trifft wohl definitiv nicht zu.

Es würde also auf die Abwägung hinauslaufen. Bzgl. des FFRL muss man ganz klar sagen, dass die richtig viele Fortbildungsmöglichkeiten organisieren. Das müssten anderen Vereine dann auch tun - und darüber Buch führen.

Ich glaub, die Lage hat sich aber etwas gebessert, oder?

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben sich im Rahmen einer Ausarbeitung ebenfalls mit Freifunk befasst: „Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) auf Freifunk

PDF hier:

FYI
@Maltis
@larsm
@sluter

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Die Verfassenden scheinen davon auszugehen, dass die Mehrheit der Freifunk-Knoten zur Eigenversorung der Freifunkenden genutzt werden und eben nicht für eine offene Nutzung „durch alle“.
Ich weiss zwar nicht, wie die das erkannt haben können, aber vielleicht stehen ja ja doch zu viele Router funktechnisch so schlecht erreichbar, dass die These gestützt wird:

Die Freifunknetzwerke (Freifunk) dienen nicht in erster Linie der Förderung der Bildung. Es handelt sich hier vorrangig um das Zurverfügungstellen von Internetzugängen für einen abgeschlossenen Personenkreis. Im Mittelpunkt stehen der Austausch von Daten und Informationen zu privaten Zwecken.

Damit liegt da jetzt wohl ein „Kind im Brunnen“, meiner Meinung nach.

Na wenn ich mir anschaue wie an einigen Commuities Hotspots vorkonfiuguriert in die Gegend gebombt werden so kann ich auch keine Bildung erkennen :wink:

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Ja, vermutlich. Wie ich bereits hier schon einmal zu dem Thema äussert, war der Weg auch völlig falsch.

  1. es gibt in jedem Bundesland eine „Obere Finanzbehörde“, direkt unter dem Ministerium angesiedelt, die einen Zuständigen für die die Anerkennung von Gemeinnütigkeit hat. Dieser eine (!) hat Richtlinienkompetenz und ist gegenüber allen untergeordneten Finanzämtern weisungs- und definitionsberechtigt. Es ist also völlig falsch, sich an das örtliche Finanzamt zu wenden, vor allem, im Nachinein.

  2. Ein Steuerberater (kann man faktisch nicht selbst, also gar nicht erst versuchen, sonst richtet man irreparablen Schaden an) muss sich mit dem Zuständigen bei der OFD in Verbindung setzen und mit dem den exacten Wortlaut (!) der Satzung VOR dem Weg zum Notar (!) abstimmen.

  3. dann erst zum Notar, und dann hat das örtliche Finanzamt nichts mehr zu sagen.

Jeder, der das auf eigene Faust versucht, scheitert. Also guten (und dann auch teuren) Steuerberater vorher aufsuchen, der sollte Erfahrung damit haben.

Das klingt gar nicht gut.
Ein Freund, der mal beim Wissenschaftlichen Dienst gearbeitet hat, schreibt mir: „Direkt an den WD wenden und das klarzustellen versuchen. Ansonsten Gegengutachten an die Auftraggeber.“
Ist da schon jemand von Freifunk dran?

Naja, wenn es um schnellen Aufbau der Infrastruktur geht (zb. Veranstaltungen, Flüchtlingshilfe, Altersheime, Wohnstifte) kann das Router in die Gegend bomben ein Mittel der Gemeinnützigkeit sein.

Im Umkehrschluss wird in nahezu jeder Community an den Treffen Wissen vermittelt und bereitwillig weitergegeben.

Mein Bauchgefühl:
Der Bundestag/Nachrichtendienste sieht eher ein Problem in der Kontrollierbarkeit (und Zuord-barkeit) von Freifunk-Traffic. Solche Gutachten werden ja in Auftrag gegeben. Ich denke da will man einfach einen „Dämpfer“ aufschnallen und die massige Verbreitung zügeln/minimieren.

Tatsächlich wird man wohl an den WD ran treten müssen, dass sollte der Vereinsvorstand als Sprecher und Verantwortlichkeit tun.