Frage zur Haftung/Versicherung

Stimmt, habe ich auch nicht beschrieben. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und vielleicht bei mittlerer Fahrässigkeit könnte man haften müssen. Wobei man immer wieder von Urteilel liest, bei denen auch bei grober Fahrlässigkeit nicht gehaftet werden musste.
Natürlich bilden die Beispiele nicht jede Möglichkeit ab. Es ging mir darum, klarzumachen, dass es nicht auf Besitz oder Eigentum des Routers ankommt, sondern auf Verschulden.

Wenn gewünscht, interviewe ich Freitag mal den Anwalt. Denn ich bin keiner.
EDIT: Ich habe auch fast keine Erfahrung mit Anwälten. Habe in 34 Jahren Volljährigkeit nur einmal einen beauftragt, als das Ordnungsamt mir gut 100€ und einen Punkt in Flensburg reindrücken wollte, weil bei unserer Karre die grüne Umweltplakette nicht in der rechten unteren, sondern rechten oberen Ecke klebt. War kein gutes Geschäft für die Stadt. :joy:

Mach doch mal, das würde uns wieder ein kleines Stück weiterhelfen.

Okay. Der Sachverhalt wäre dann:
A stellt einen Router bei B ins Geschäft. Der Eigentümer des Routers ist Freifunk e.V.
Eventuelle Spenden durch B an Freifunk e.V. werden ignoriert.
Oder wer ist der Eigentümer? Im Unterschied zum Besitzer.
Der Router ist ein handelsübliches, verbreitetes Gerät.
Der Router verursacht durch einen technischen Defekt einen Schaden an den Sachen von B.
Kann A oder Freifunk e.V. für den Schaden in Anspruch genommen werden?
Oder?
Es gäbe noch indifferente Szenarien: A hat den Router nicht von FF e.V. bekommen, sondern von der örtlichen Gruppe, die den wiederum von einer Spende von PING oder der Werbegemeinschaft Dorfstraße finanziert hat.
Oder B hat ihn im Netz gekauft, A hat ihn geflasht und in den Räumen von B aufgestellt.

Ich vermute, es wird auf die „Wer hat was falsch gemacht?“-Frage hinauslaufen. Und darauf, dass jeder Mensch eine Privathaftpflichtversicherung haben sollte und jeder mit einem Geschäft eine Inventarversicherung.

Hallo!
Ansage des Anwalts: Es ist egal, wem der Router gehört. Haften muss der, dem ein Verschulden nachgewiesen wurde.
Gefährdungshaftung gibt es nur bei Autos, Flugzeugen und noch ein paar anderen Sachen.
Grundsätzliche Empfehlung:
Privathaftpflichtversicherung (sollte eh jeder haben)
Haftpflichtversicherung für den Verein.

Grüße
Christian

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