Freifunk-shop.net eröffnet

Ich bin absolut @baldos Meinung. Freifunk ist eine freie Community ohne Kommerz. Sicher müssen auch Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, Leuten, die viel für Freifunk tun einen Unkostenbeitrag zur Verfügung stellen zu können. Aber das sollte sicher nicht über eine GEWINN erwirtschaftende GmbH passieren. Hierbei ist der Shop von Julian zusätzlich als Angebot eines IT-Dienstleisters zu verstehen, somit kann von freiwilliger Unterstützung nur schwer die Rede sein. Auch wenn das Angebot von der Willmes&Schober GmbH, die zumindest laut deren Webauftritt den Freifunk Rheinland e.V. unterstützt.

Zu Google-Analytics und den Preisen halte ich mich jetzt zurück, das ist, wie @baldo schon sagt, nicht mit dem Gedanken des Freifunks vereinbar.

@willmesit: Wenn du Freifunk unterstützen möchtest, dann wäre es doch eine Möglichkeit (rein spekulativ von mir), den Shop mit (z.B.) FF RL zu koppeln und erwirtschafteten Gewinn nachweisbar an den Verein weiterzuleiten. Denn der Verein spendet ja letzendlich einen ganzen Teil der Technik (nochmal: die Technik ist finanziert durch Communityarbeit) mit der du Geld verdienen willst. Ich denke, dass du auf dem Weg deutlich weniger Gegenwind bekommst und deine ganze Arbeit und Zeit nicht in ein von der Community abgelehntes Projekt steckst.

Zum Auftritt des Shops möchte ich noch kurz sagen, dass du es dir mit dem Namen und vor allem dem Logo nicht zu einfach machen solltest. CC heißt nicht, dass sich das jeder zum Gelverdienen schnappen darf. Und als Marketinentwickler solltest du wissen, dass das Logo zwar verändert, in der Formensprache und den Farben jedoch noch eindeutig zuzuweisen ist.

Ich hatte da als Folge zu dieser Diskussion eine Idee, wie man eine Art Shop schaffen kann, der nicht direkt Freifunk als Kommerzielle Grundlage nutzt. Dazu habe ich ein paar ebay-Kollektionen erstellt. So werden die Produke nicht zwangsläufig von einem Verkäufer verkauft bzw. der Nutzer kann über die bekannten Funktionen wie „Andere kauften auch…“ weitere Angebote einsehen. Es ist also einfach nur eine Sammlung/Kollektion für (aus meiner Sicht) sinvolle Freifunker Hardware. Anspruch auf Vollständigkeit und die Kompatibilität zu den verschiedenen Firmwares wird natürlich nicht erhoben. Gerne könnt ihr über eine ebay-PN auch Verbesserungen vorschlagen. Natürlich verdient an der Stelle auch ebay (irgenwo muss man ja kaufen ;-)), doch für den Anfang reichts und es ist deutlich günstiger und wesentlich tiefer im Freifunkergedanken…

Trotzem Danke an @willmesit für sein Engagement. Mach so weiter… Aber vielleicht in eine leicht andere Richtung.

mal direkt was Grundsätzliches hier klarstellen, weil offensichtlich eine (sehr oft vorkommende) Halbwissen-Rechtsvermischung zwischen US-Recht und deutschem Recht in den Köpfen rumschwirrt:

in Deutschland gibt es kein Trade Mark Right, sondern Markenrecht, während der Schutz auf einen Begriff / Design auch ohne Eintragung durch Nutzung bereits besteht !!!

„Freifunk“ und das Design sind also sehr wohl bereits durch Nutzung in sich geschütz, was u.a. auch bedeutet, dass jeder berechtigte Nutzer auch eine Abmahnung, oder Einstweilige Verfügung - Streitwert 500.000 € je Zuwiderhandlung - schicken kann. (was auch mit Sicherheit in nicht allzu ferner Zukunft geschieht, weil das unlauterer Wettbewerb ist und wohl bloss deshalb nicht bereits geschehen ist, weil der Öffenrttlichkeitsbereich relativ beschränkt ist.)

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"The Regents of the University of California. All rights reserved… usw) Das ist eindeutig! BSD Lizens. Die können auch klagen:-))
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Aber welcher „berechtigter“ Nutzer (versuch das mal juristisch eindeutig zu definieren :-)) hängt sich solch ein o.a. Prozessrisiko von 500.000€ Streitwert ans Bein? Weis du was das in Zweifel kostet? 2 mal Anwalt und 1x Gerichtsgebühr, da kannst die ein gutes Jahresgehalt(brutto) für aufwenden wenns schief geht:-))
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Im Zivilprozess hast du, bzw. der klagende „berechtigte“ Nutzer die Beweislast. Schiesst du nicht ein wenig über das Ziel hinaus?
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Fragt
Dieter

also klagen bzw, erst einmal eine Abmahnung schicken könnten m.E:

  • alle Verbraucherverände
  • Konkurenten (und Abmahnanwälte)
  • jede(r) natürliche oder juristische Person, die Freifunk betreibt
    Also eine grosse Zahl an Möglichkeiten.
    Wobei Kostenrisiko i.d.R. durch 2 Szenarien minimiert wird:
  1. Rechtschutzversicherung
  2. Vermögenslosigkeit des Klägers (gibt da ein nettes BGH-Urteil, dass Gerichtskostenhilfe wg. der ansonten wegfallenden Parteiengleicheit (o.ä.) beansprucht werden kann. (sinngemäss: es darf nicht jemand Recht verweigert werden, weil er zu wenig Geld hat)

Also ein sehr hohes RIsiko des Wettbewerbsverletzers.

Na, die Schutzwürdigkeit kann gegeben sein - ist aber regelmäßig nur gegeben, wenn die Rechte auch durchgesetzt werden. Wenn für Freifunk also auch am amderer Stelle „laxer Umgang“ mit den eigenen Rechten nachgewiesen werden kann - könnte es spannend werden.

Dann gilt jn Deutschland der Grundsatz der Angemessenheit. Einfach mal so losklagen geht nicht. Im Minimum muss zuvor eine Abmahnung erfolgen.

In dem Bereich Verein/privat mutmasslich vorher auch eine kostenfreie Ermahnung.

Während Ich ja an sich nichts gegen derlei gewerbliche Aktivitäten habe, können wir festhalten: es wäre keine schlechte Idee die eigene !arke aktiv zu managen. Sprich: Regeln zur Nutzung festlegen, diese auch durchsetzen und darüber revisionsicher Buch führen.

Alternativ: das willentlich nicht tun, dann wird die Marke mit der Zeit Gemeingut.

Hi Pinky
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vorsicht;-) Auf See und vor Gericht…
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Bevor man klagt sollte man das Kostenrisiko UND die Berechtigung abklären.
Frag mal deine Rechtschutzversicherung oder benutze den kostenlosen Rechstberatungsdient der nächsten Anwaltskammer den es vielerort gibt:-))
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Das du Prozesskostenhilfe für eine „Wettberebsklage“ bekommts ???, Konkurenten??? Abmahnanwälte klagen fast nie… Verbraucherverbände,??? Freifunkbetreiber kann auch der Beklagte sein dann nutz er … ja was…
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Es gibt eine alte Regel: Bevor man zuschägt, erst mal drüber schlafen, dann kompetenten Rat einholen, dann vllt. …?
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Gute Nacht
ich befolge meinen 1. Rat:-))
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Dieter.

Ps. Wenn ich so ans TKG §8 denke, glaube ich, haben wir bald ganz andere Probleme als so was hier.:-(((

Käme so eine Klage tatsächlich vor Gericht, wäre Freifunk nicht mehr Frei, weil schon der Name nicht mehr frei wäre.

Solche Diskussionen führen zu nichts!

Wenn Freifunk frei ist, beinhaltet sowas auch den Mißbrauch, aber hier greift dann die Marktwitschaft.

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Ist sie das nicht schon? Kneipe/Caffee/Bäcker… kleiner Aufkleber A5 „Hier Freifunk!“… das kann der auch GROSS 2x3m aufs Firmenschild packen, wenn ein 841für 20 € im Laden steht.
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Hardwaredealer dito? … mit dem Zusatz: Alles was sie für Freifunk brauchen, können Sie hier kaufen! Wir sind Teil der FF Comunity unterstützen sie bei der Einrichtung …?
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Gute Nacht
Dieter

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Ich finde gerade die Freiheit des Produkts „Freifunk“ gehört geschützt.

Freifunk steht für das PPE, gegen Traffic Shaping, gegen Portblockaden, gegen Splash-Screen, gegen Filter aller Art und insbesondere gegen Zensur.

Wenn man sich den Begriff schützen lässt, wie auch immer das juristisch abläuft, davon hab ich echt keine Ahnung, dann kann man sowas, wie hier nämlich ganz schnell unterbinden: Wie beurteilt ihr das? Potentieller Missbrauch von FF durch Hotelbesitzer - #8 von adorfer (Kurzzusammenfassung: Hotel nutzt Freifunk, manipuliert aber angeblich am Traffic herum.)

Grüße
MPW

Ist das jetzt ein Vote für „frei“ - also inkl. gewerblich ?

Oder für „geregelt frei“ - gegen gewerblich ?

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Meinst du mich?

Ich habe nichts gegen gewerbliche, ABER: Die sollten nicht das Forum als Werbeplattform nutzen dürfen. Das habe ich gleich am Anfang gefordert.

Mal ernsthaft, die werden damit nicht viel Umsatz machen. Aber „Freifunk“ irgendwie juristisch zu schützen, fände ich schon wichtig. Schließlich verkaufen die ein Produkt, welches u. a. das Rheinland Backbone nutzt.

Wenn wir FF schützen, dann können wir eben immer sagen, okay ihr dürft es nutzen, wenn ihr unsere freien Spielregeln einhaltet. Wie auch immer die dann im Detail genau aussehen. PPE ist für mich ein ganz wichtiger Punkt.

(Glaub das Thema ist vom Shop hinzu FF schützen etwas abgedriftet, könnte man Mal neu zusammen sortieren, gibt ja noch ein anderes Thema, dass sich damit beschäftigt.)

Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten

Frei: das schliest Missbrauch ein, und in allen freien Systemen gibt es eben auch Schmarotzer.

Unfrei: reglementiert um möglichen Schmarotzern das Leben möglichst schwer zu machen.

das sind die beiden Extreme, und wenn man erst mal anfängt technisch gegen mögliche Schmarotzer vorzugehen, ist das Netz eben nicht mehr wirklich frei.

Ich hoffe, daß das Freifunk-Netz noch lange so frei bleibt, wie es jetzt ist, und mit den Schmarotzern sollte man besser das Gespräch suchen, als über unnötige technische, oder gar juristische Maßnahmen nachzudenken.

Daß so ein Shop das Image von Freifunk für seine Zwecke instrumentalisiert, gefällt mir zwar auch nicht, aber würde man das „corporate design“ von freifunk in irgendeiner Weise schützen, bedeutet das eben wieder daß man in einzelnen Fällen Nutzungs-Verbote aussprechen und durchsetzen müsste, die eben der Freiheit des Freifunk widersprechen…

Das ist „die Büchse der Pandorra zu öffnen“ wenn man mit sowas erstmal anfängt.

Außerhalb davon kann der Verein beschließen was er will - für außenstehende nicht-Mitglieder wäre das ohnehin nicht bindend.

just my2cent

Harry

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Moin,
my 2 cents zum Thema. Erfahrungen aus den Jahren 2000 bis 2006:

Freifunk als Wortmarke schützen: Man könnte versuchen, es beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke für einen bestimmten Bereich / Klasse (Kommuikationstechnik, Software, Hardware o.ä.) eintragen zu lassen. Kostet 300€ inkl. drei Klassen. Aktuelle Infos und Gebühren auf der Website.
Ich habe mal versucht, „ExtraFax“ als Wortmarke für den Bereich Software eintragen zu lassen. ExtraFax ist eine Trademark in den USA und Kanada, eine der großen auf Lotus Domino aufsetzenden Fax-Lösungen für Unternehmen. Ein Konkurrent hat uns durch Domain-Grabbing mit dem Begriff „Extrafax“ echt genervt. Der Eintrag wurde abgelehnt, weil es kein eigenständiger Begriff sei, sondern nur aus zwei weitverbreiteten Worten zusammengesetzt. Das haben wir bis vor irgendeine EU-Stelle getrieben, ohne Erfolg. Eine solche Ablehnung könnte ich mir bei Freifunk auch vorstellen.
Zitat:
„Vom Schutz ausgeschlossen sind somit zum Beispiel Zeichen, die sich
nicht graphisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft
fehlt, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich
beschreiben.“
Erfreulicherweise hat das DPMA aufgehört, Begriffe wie „webspace“ als Wortmarke einzutragen. Das trifft halt auch andere Begriffe, die man eher für schutzwürdig halten könnte.
Weiterhin wäre eine Anmeldung als Bildmarke / Wortbildmarke denkbar.
http://dpma.de/marke/markenschutz/index.html

Die allergischen Reaktionen auf die Eröffnung eines Shops, der Freifunk-kompatible Produkte anbietet, kann ich nicht verstehen. Seid froh, wenn sich das jemand ans Bein bindet und das Zeug verkauft. Und sich das alles antut:
Gewerbeanmeldung - Anmeldung beim Finanzamt - Gebühren für den Shop - Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung - Steuererklärung - Gehampel mit Sozialversicherung - Bestellabwicklung - Rücksendungen lt. Fernabsatzgesetz, Garantieabwicklung. Die Berufsgenossenschaft ist immerhin freiwillig.
Und das bei Artikeln, von denen die Masse zwischen 3 und 30 Euro kosten wird. Und die keinen Massenmarkt bedienen.
Da nach der Verwendung des Gewinns zu fragen, ist schon fast zynisch.

EDIT: Auch wenn es keine Gewerbe-Neugründung ist, sondern der Shop ein Projekt einer existierenden Firma - von dem Kleinkram mit den fippsigen Margen wird niemand auch nur den Zeiteinsatz eines Angestellen bezahlen können.

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Ich glaube es geht nicht darum das jemand kompatibele Geräte vertickt. Handel und auch Service halte ich für bestimmte Anwender wünschenswert.
Ich z.b. wäre ziemlich froh wenn der IT Dienstleister der Gemeinde die FF Knoten der Gemeinde selbst pflegen könnte.
Mir ist die Anmutung ein Dorn im Auge, das sieht und klingt wie „offiziell“ Freifunk.
Und genau diese Verwechselungsgefahr ist störend da Freifunk „an sich“ nicht kommerziell ist und für mehr als „Hotspot für lau“ steht.
Dabei ist der Umfang IMHO unerheblich, da ich finde das wir die Position der Community dazu jetzt klären müssen und nicht erst wenn das bei „einem Großem“ auftaucht.

tl;dr: Shop, Service, Kommerz kann man machen. Das darf dann aber nicht wie „Freifunk“ aussehen, anfühlen oder klingen sondern muss klar als ergänzendes Angebot erkennbar sein. Eine enstprechende Beziehung zur Community ist bestimmt auch hilfreich - das kann ich bei freifunk-shop.net nicht erkennen.
Dieters’s WLAN Stube (oder Amazon) die einen Freifunk kompatibelen Router oder Dienstleistungen rundrum anpreist - hätte ich nichts gegen.

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Die Position „der Freifunker“ muss klar sein, das müssen wir erstmal erreichen.

Und dann wäre ich dafür diese Position nicht besonders zimperlich durchzusetzen um die Grenze deutlich und für andere Kandidaten nachvollziehbar aufzuzeigen.

Sonst wird das bei wachsenden Communities und Verbreitung immer wieder passieren. Mit wie vielen Trittbrettfahrern will man den freundlich reden? :wink:

Hmm, wie kommen wir denn zu einer wirkungsvollen Positionsbestimmung, jenseits von dem Austausch im Forum? Ich denke hier ist ja vermutlich alles dazu gesagt worden.

Ich denke, diese Position gibt es nicht, da auch hier im Forum die Resonanz auf die beiden Shops unterschiedlich ist.

Einige lehnen beide entschieden ab, andere finden einen der beiden gut und den anderen überzogen, und noch andere halten beide Shops für begrüßenswert.

Und was passiert, wenn noch ein dritter Shop kommt? Dann verdoppelt sich die Zahl der unterschiedlichen Positionen „innerhalb der Gemeinde“ eventuell noch einmal…

Von daher: Tsang’s Law ist unerbittlich!

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Ja, das kann ich nachvollziehen. Dann wäre aber die Frage nicht „Hey, was machst Du mit dem Gewinn“?
Die ist eh unsinnig, weil der der Gewinn für Dritte gar nicht nachzuvollziehen wäre. Die Ansage wäre: „Hey, Sie machen einen unlauteren Imagetransfer, um für Ihren Shop zu werben.“
So wie der Verkäufer von billigem Schnaps, der seine Plörre in der Bordbar eines Bentley mit dem „B“ im Vordergrund fotografieren lässt.
Und man könnte gegen die Plagiierung des Designs vorgehen. Könnte aufwendig werden.

Es gibt doch den Förderverein Freie Netzwerke e. V., vertreten durch den Vorstand Monic Meisel, Iris Rabener, Jürgen Neumann und Christian Heise. Ist der FFN quasi der Dachverband der Freifunker? Dann könnte der doch so etwas angehen.

Das ist der „Förderverein Freie Netzwerke e.V.“. Oder anders: Es ist nicht der „Freifunk Deutschland e.V.“
Es könnte also durchaus jemand die unlautere Frage stellen, in wie weit die überhaupt berechtigt sind „für den Freifunk in Deutschland“ zu sprechen. (Hier könnte sich die Namenswahl als schlicht unglücklich herausstellen.)
Das könnte man ggf. herleiten, beweisen etc… aber je nachdem an welches Gegenüber man gerät, könnte das Legitimationsproblem auftreten.

Gibt es denn jemanden, der für den Freifunk Deutschland sprechen darf?