Beim Freifunk Rhein-Neckar e.V. war keine Anpassung nötig.
https://twitter.com/FFRheinNeckar/status/1375440254866489346
Beim Freifunk Rhein-Neckar e.V. war keine Anpassung nötig.
https://twitter.com/FFRheinNeckar/status/1375440254866489346
dort steht auch „Leider zählen Mitgliedsbeiträge künftig nicht als gemeinnützig“ - weiß jemand mehr dazu, wieso soll das so sein und unter welchen Bedingungen?
Ausfluß der Einstufung von Freifunk in Verbindung mit §10b Abs. 1 Satz 8 EStG:
Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften,
- die den Sport (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung),
- die kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
- die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22 der Abgabenordnung),
- die Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung
fördern oder
- deren Zweck nach § 52 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung für gemeinnützig erklärt worden ist, weil deren Zweck die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend einem Zweck nach den Nummern 1 bis 4 fördert.