Hurra! Freifunk gemeinnützig!

Beim Freifunk Rhein-Neckar e.V. war keine Anpassung nötig.

https://twitter.com/FFRheinNeckar/status/1375440254866489346

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dort steht auch „Leider zählen Mitgliedsbeiträge künftig nicht als gemeinnützig“ - weiß jemand mehr dazu, wieso soll das so sein und unter welchen Bedingungen?

Ausfluß der Einstufung von Freifunk in Verbindung mit §10b Abs. 1 Satz 8 EStG:

Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften,

  1. die den Sport (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung),
  2. die kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
  3. die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22 der Abgabenordnung),
  4. die Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung

fördern oder

  1. deren Zweck nach § 52 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung für gemeinnützig erklärt worden ist, weil deren Zweck die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend einem Zweck nach den Nummern 1 bis 4 fördert.
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