Hurra! Freifunk gemeinnützig!

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Ja, das wird Zeit und ist wirklich gut. Ich denke nur daran, wie viele Flüchtlingswohnheime durch Freifunk mit „Internet“ versorgt wurden. Geben und Nehmen … .
Wenn man sich allerdings die Diskussion im Heise-Forum durchliest, da kann einem wirklich nur das K***** kommen.

BTW:
Ich betreibe persönlich 5 FF-Router. Zwei davon in unserer Kirche. Als ich da vor ein paar Wochen mal aus technischen Gründen ein paar Stunden abschalten musste, hat sich doch ein Bewohner des gegenüberliegenden Seniorenheimes bei der Stadtverwaltung beschwert, weil ihm das Internet abgeschaltet wurde. => Der beste Beweis für das Annehmen unseres sozialen Angagements.

MfG Peter

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Hurra schön und gut, aber warten wir doch besser noch die wenigen Wochen ab bevor wir umsonst gejubelt haben :wink:

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Hallo Peter und Alle,

mein Ansinnen seit Jahren inkl. Schreiben an die Staatskanzlei Mainz u.v.a. „Freifunk für Alle ist endlich Gemeinnützig“. Gratulation an Uns Alle.

Besonders wollte ich Seniorenheime/Pflegeeinrichtngen mit WLAN per FF versorgen, suche dafür noch ein Paar Mitstreiter im Raume WW Kreis/Limburg/Lahn

Wer macht mit und hat noch ein paar FF Router übrig ?

Schöne Grüße und bleibt Gesund
Wolle
IT Botschafter RLP/Hessen

Ich finde ja den Titel irreführend. Denn noch ist das nicht beschlossen. Es muss um 17:55 erst noch der Bundestag zustimmen und dann (vermutlich Freitag) noch der Bundesrat. Ich hoffe wirklich das es so kommt, aber man sollte schon bei den Formulierungen noch vorsichtig sein.

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Im Bundestag wurde des Gesetzesentwurf 19/23551 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923551.pdf (S. 36f.) angenommen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923551.pdf

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Also scheinbar hat es Dich nicht irregeführt !

Vielleicht bin ich nur einfach optimistisch und habe die negativen Schlagzeilen in diesem Jahr einfach nur satt ! Und das geht über Freifunk weit hinaus… :smiley:

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Morgen muß noch der Bundesrat zustimmen, DANN kann frohlockt werden :wink:

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Das Jahressteuergesetz ist morgen als TOP 31 auf der Liste (kräftig nach unten scrollen)

Hier findet Freifunk sogar explizit Erwähnung:

Freifunk künftig gemeinnützig

Der Zweckkatalog der Abgabenordnung für gemeinnützige Organisationen wird um die Zwecke Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung erweitert.

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Der Bundesrat hat nun auch zugestimmt :tada:

Zu sehen ab 2:08:50 (TOP 31 ist das Jahressteuergesetz)

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Das war ein dickes Brett und lange überfällig…

Nächste Schritte

Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wird üblicher Weise am Tag darauf in Kraft treten.

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Hat den schon jemand die Satzung erneut eingereicht? Sollte man damit wohl noch warten? Frage mich ob ggf. sonst ggf. für 2020 noch Spendenquittungen ausgestellt werden können. Heißt ja Steuergesetz 2020.

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Ich würde warten, bis es im Bundesgesetzblatt veröffenticht ist. Dann muss
auch die Abgabenordnung geändert werden. Dann ist der Drops endgültig
gelutscht und es sollten keine größeren Diskussionen mehr zu erwarten sein.

Wichtig ist, dass man als Verein wirklich auch Freifunk im Sinn der Definition
macht. Was der Gesetzgeber unter Freifunk verstehen, ist in der Begründung
für das Gesetzt und für die Änderung der AO niedergelegt. Ein Verein, bei dem
nur Teile seiner Aktivitäten/Mitglieder sich um FF kümmern, wird allein dadurch
sicher noch keine Gemeinnützigkeit erlangen können.

Im Bundesgesetzblatt wurde das Jahressteuergesetz doch aber schon am 28.12.2020 (Seite 30) veröffentlicht. Oder verstehe ich das falsch?

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stimmt. Da hast du Recht. Dank für’s verlinken…

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Juhu! Kann ich jetzt meine Mitgliedsbeiträge auch von der Steuer absetzen?

Nope. Zumindest, sofern die Gemeinnützigkeit des (Freifunk-) Vereins auf § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO beruht, sind Mitgliedsbeiträge nicht absatzfähig.

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Das ist aber schade. Ich dachte, eine anerkannte Gemeinnützigkeit reicht aus, um Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen zu können.

@Olli Ja, @wusel hat leider recht. Meine Antwort war da leider falsch und bezog sich nur darauf das es Freifunk Vereinen nun allgemein offen steht die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt zu bekommen.
Die Stelle an der die steuerliche Absetzung der Mitgliedsbeiträge geregelt ist, ist die die folgende:

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 10b Steuerbegünstigte Zwecke

8Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften,

4. die Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung

Quelle: § 10b EStG - Einzelnorm

Und Freifunk ist nun mal leider unter Nummer 23 aufgelistet:

Abgabenordnung (AO)

§ 52 Gemeinnützige Zwecke

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen:

23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;

Quelle: § 52 AO - Einzelnorm

Ich nehme an das es einfach verbockt wurde und keine Absicht war. Trotzdem natürlich sehr ärgerlich.
Bei den geringen Mitgliedsbeiträgen die Freifunk Vereine üblicherweise haben ist es aber wohl auch letztlich kaum relevant. Blöd ist es vor allem wenn es nun fälschlicherweise abgesetzt wird.

Aus meiner Sicht gibt es die folgenden Optionen:

  1. Mitgliedsbeiträge von Vereinsseite auf einen kleineren oder keinen Betrag setzten und alle dazu ermutigen auf freiwilliger Basis regelmäßig zu spenden. Das macht aber die Kalkulation der Vereine schon ein gutes Stück weniger planbar.
  2. austreten und nur noch spenden
  3. Mitgliedsbeitrag normal weiter zahlen und zusätzlich weiter spenden. Spenden können ja abgesetzt werden.

Eine weitere gesetzliche Änderung deswegen würde ich als sehr unwahrscheinlich einstufen und ich denke mit dem aktuellen Status kann man sich durchaus arrangieren.
Auch wenn es halt schade ist, denn die Mitglieder von Freifunk Vereinen haben ja üblicherweise kaum selbst etwas von ihrem Beitrag. Dies ist denke ich nicht bei allen Vereinszwecken unter der Nummer 23 so eindeutig der Fall und vermutlich der Grund weshalb es die Regelung im Einkommensteuergesetz überhaupt gibt.

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Hallo in die Runde,
hat nun schon jemand seine Satzung auf die neue AO angepasst? Wenn ja, hat es geklappt?
VG