Idee zum Erfüllen der Störerhaftung per SSID-Erklärung/Passwort? Mit Antwort von Reto Mantz

Die letzte ist schon was her. :sweat_smile:

Das erklärst du jetzt bitte mal deinem Gastwirt, damit der für alle WLAN aufmacht. :wink:

Auch ohne Mitgliedschaft kannst du Freifunker sein. Die Struktur ist dabei heterogen, zumindest für alle Freifunker, die in irgendeiner Form das Freifunk Rheinland Backbone nutzen, übernimmt der FFRL auch das Abuse Handling.

Klick dich mal unter dem Stichwort Telemediengesetz durch Heise durch. Da ist der Tenor „ein Schritt vor, zwei zurück“, sowas bleibt hängen.

Bin kein Jurist, aber ich bin mir sicher das du gar nicht loggen darfst, solange du es nicht für Abrechnungszwecke benötigst. Das bedeutet, das du theoretisch gar nicht nachweisen kannst das „Du“ es nicht warst der nen File geshared hat.