Informeller Hinweis auf Abmahnfalle bei Verwendung von Creative Commons

Moin.

Bei meinen Datenreisen durch das Netz der Netze bin ich auf einen interessanten Artikel zum obigen Thema gestoßen.
Da es uns alle treffen kann, denke ich man sollte es mal lesen.

Zeitbombe Abmahnung bei der Verwendung von creative-commons

Gruß

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ist klar, dass siich die Abmahnanwälte nach anderer Beute umsehen, wo ihre Lieblingsbeute zu schwinden scheint.
Kreativ sind die ja, wenns ums Abkassieren geht.

Ich würde hier auch sagen, dass die Durchsetzung an sich, nicht das Problem ist. Nur wenn die eigentlich „betrogenen“ gar nichts davon sehen, ist das wirklich mies.

Sollte mal jemand davon betroffen sein: Urheber kontaktieren! Ggf. gibt dieser eine Version für dich heraus, da der Urheber über die Lizenz bestimmen kann, kann man so die Klage selbst abwenden. Vielleicht verlangt der Urheber ein paar Euro und das ist sicher gerecht, aber wahrscheinlich billiger als das mit den Anwälten die sich auf einen stürzen zu klären.

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Sehr interessant finde ich, dass er vorschlägt für selbst erstellte Inhalte nur noch CC0 zu verwenden. Das werde ich für mich so übernehmen.

Die Besserwisserei kann ich hier nicht nachvollziehen. Ich finde den Artikel sehr interessant.

Wen meinst Du mit „er“?

Den Autor des im ersten Beitrag verlinkten Artikels.

Wenn man „Freie Software“ mit „Freibier“ verwechselt, dann macht man etwas falsch.

Viele Autoren sind grundsätzlich nur dazu bereit, ihre Werke zur freien Nutzung zu überlassen, wenn ihr Name genannt wird.

Es ist leider auch im Freifunk-Kontext zu beobachten, dass sich einige Leute um die von unseren Autoren gewählten Lizenzen nicht scheren und auf konkrete Rückfragen bestenfalls pampige Antworten liefern.

Wenn sich z.B. der Autoren des Meshviewers für die AGPL (genauer: AGPL3) entscheiden, dann heisst das eben auch, dass sie sich nicht für die GPL, geschweige den für eine BSD-Lizenz entschieden haben.

Oder wenn Derivate (also editierte Versionen) wieder unter eine gleiche/ gleich freie Lizenz gestellt werden.

Wenn also jemand einen Meshviewer weiterentwickelt, dann sollte nach dem Wunsch der Autoren, die modifierte Version auch im Quelltext verfügbar sein.
Und wenn Fotografen Bilder unter eine CC-BY-SA stellen, dann möchten sie sowohl namentlich genannt werden, wenn das anderswo genutzt wird. Und sie möchten auch, dass daraus gefertigte Collagen/Bearbeitungen ebenfalls unter einer freien Lizenz stehen.

Wer dann behauptet „das geht aber nicht, weil“, der darf gern Bilder unter anderer Lizenz verwenden.

Mich persönlich stört es nicht, wenn nur ich weiss, dass einem örtlichen Fastfoodrestaurant eines meiner Wikipedia-Bilder (dort unter CC-BY-SA) angepinselt ist, in meterhohem Format. Ohne Absprache oder Quellennennung.

Ärgerlich war es aber durchaus zu Beginn der Wikipedia-Ära, wenn Unternehmen den kompletten Inhalt gemirrort haben auf eigene Webseiten, ohne dabei die Lizenzbedinungen zu erfüllen.
Firmen wie Freenet haben das auch auf freundliche Nachfragen nicht einsehen mögen und selbst auf Einschaltung von Anwälten nicht reagieren wollen. Am Ende hat diese Firma das durchaus einen deutlich mehrstelligen Betrag gekostet, Wikipedia zu einem „Copyright Freenet-AG“ umzulabeln.

Das Problem bei dem „Bitte mahnt doch nicht ab, schickt vorher Mail“: Die Mehrzahl der Rechtsverletzenden reagiert schlicht gar nicht.
Und vom Rest reagiert die Mehrheit mit Pöbelei und Beleidigungen.
Oder es geht auf die Schiene „die Bilder seien gar nichts wert und so schlecht, dass man dafür gar nichts verlangen dürfe“, nichteinmal eine Namensnennung.

Daher verstehe ich zumindest jeden Fotografen oder Programmierer, der es aufgegeben hat, diese Sisiphus-Arbeit selbst machen und den Job an eine Kanzlei übergeben hat, die sich drum kümmert und dafür sorgt, dass ein Name an die Bilder dran kommt oder die Bilder eben verschwinden.

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Und genau deswegen schlägt der Autor vor, bei weniger wichtigen Inhalten direkt CC0 zu nehmen. Ich verstehe gar nicht, was du dich wieder aufgebracht gibst.

Es ist doch interessant mal darüber zu informieren.

Wenn du das schon alles weißt, brauchst du den Artikel nicht lesen. Für viele ist der sicherlich ein gutes Einstieg, um mal die Gefahren bei Nichtbeachtung zu sehen und die Unterschiede der einzelnen Lizenzen ansatzweise zu verstehen.

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Wir sollten davon wegkommen, alles über den „Freie-Software“-Kamm mit seinen altbekannten 4 Freiheiten zu scheren, auch wenn es gar nicht um Computerprogramme, sondern um Software im weiteren Sinne geht. Ich glaube da kommen einige der Probleme her.

Für freie Software wird seit jeher zwischen zwei Parteien unterschieden, die nach FOSS-Definition unterschiedliche Rechteansprüche haben. Auf der einen Seite gibt es die Benutzer, auf der anderen Seite gibt es die Programmierer.

Ein reiner Benutzer soll bei Software so wenig Einschränkungen wie möglich haben, auch bei Copyleft-Lizenzen wie der GPL. Ein Benutzer hat absolut gar keine Einschränkungen darin, wie er die Software benutzen kann. Er darf zudem immer das Paket so wie er es bekommen hat, kopieren und weiterreichen. (Und natürlich hat er immer ein Recht den Source-Code zu inspizieren und davon zu lernen, aber das ist hier nicht weiter relevant)

Wer jedoch durchaus Einschränkungen erfahren darf ist der Programmierer. Sobald jemand ein Copyleft-lizensiertes Programm verändert, wird verlangt, dass man sich mit den Lizenzen auseinandersetzt. Dementsprechend werden dem Programmierer auch bei Lizenzen wie der GNU GPL massig Einschränkungen auferlegt.

Bei Creative Commons hat man sich definitiv am Copyleft-Modell aus der Software orientiert. Merkt man ja schon an den SA-Lizenzen. Das Problem ist, dass es diese Benutzer/Programmierer-Sicht nicht mehr gibt, wodurch sich zusätzliche Einschränkungen ergeben. Oder genauer gesagt: Die Benutzerschicht ist rein auf den persönlichen Gebrauch eines Bildes beschränkt. Bereits die unveränderte Weitergabe an einen Freund, die die FOSS-Definition hergeben würde, ist bei Creative Commons nicht mehr möglich, da normalerweise Lizenz und Werk nicht miteinander gekoppelt sind. Wenn ich ein Bild mit Rechtsklick speichere, dann macht es zusätzliche Arbeit, die Lizenz zu speichern. Bei Software macht es im Gegenteil Arbeit, einen Lizenzhinweis zu entfernen. (Das ist auch der Grund, warum die FSF empfiehlt einen „About“ Screen einzukompilieren, um versehentliche Lizenzentfernung zu vermeiden.)

Ich denke da liegt der Hund begraben. CC-lizensierte Bilder wollen ja „genutzt“ werden, und normalerweise hat man in der FS-Welt als Benutzer oder als reiner Weitergeber (ohne Veränderungen) ja unbeschränkte Rechte. Mit dieser Annahme hat CC aber gebrochen und die Nutzung eingeschränkt.

Leider scheint es keinen guten Weg zu geben, da herumzukommen. Ich kenne auch keine Lizenz, die das erlaubt. Und ich fand auch die Folgerung des Blogautors interessant, seine Werke CC-0 zu lizensieren. Denn wenn ich eh das Mindset habe „Ich verklage euch doch sowieso nicht, will ich auch gar nicht“, dann ist dies einfach die Lizenzwahl, die dies am ehrlichsten kommuniziert. CC ist wohl eher dazu gedacht, kommerzielle Ausbeutung von freien Künstlern zu unterbinden.

Außerdem bleibt eine weitere Annahme des Copyleft-System zu hinterfragen: Das Verbessern eines Werks durch Änderungen, und damit verbundene obsoletisierung des Ursprungswerkes.

Bei Software ohne Copyleft ist es vorstellbar, dass eine Firma ein Open-Source-Projekt übernimmt, dann „aufpoliert“ (z.B. Abstürze und Memory Leaks behebt, mehr Features einbaut), und diese wesentlich überarbeitete Version proprietär anbietet. Das Open-Source-Projekt wäre dann objektiv schlechter, und jeder Nutzer, der auf seine Freiheit achtet wäre bestraft, weil er auf die verbesserten Features verzichten muss.

Aber wenn jemand ein Bild editiert oder in einer Collage verwendet, wird doch dadurch das alte Werk im Vergleich nicht schlechter bzw. obsolet. Wenn das Bild oder Musikstück vorher ästhetisch ansprechend war, dann ist es das auch, wenn ein Kunstwerk existiert, welches dieses Werk integriert. Aktuelels Beispiel: Wenn Sabrina Setlur Kraftwerk sampelt wird „Metall auf Metall“ dadurch doch nicht obsolet, eher kann man beide Werke gar nicht vergleichen. Mathematisch gesprochen: Es gibt keine partielle Ordnung über der Menge der existierenden Kunst.

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Dann erkläre ich es Dir:

Nehmen wir mal an, da stünde:
„Informeller Hinweis auf Radarfallen der Polizei bei Nutzung von Straßen in $Entenhausen“
„Da es uns alle treffen kann, sollte man mal lesen“
„Zeitbombe Bußgeldbescheid beim Autofahren in $Entenhausen“

(Und den Artikel selbst dann analog umgeschrieben. Wobei ich darauf tippe, dass es auch Leute gibt, die das für einen vertretbaren Journalismusstil halten und sich für den Artikel bedanken würden.)

Prinzipiell ist es nicht verkehrt, was dort steht. Und auch die Handlungsempfehlung (CC0) ist gut.
So als wenn im fiktiven Artikel dann der brandheiße Tipp käme, sich wahlweise an geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten oder vielleicht besser dort zu fahren, wo keine Einschränkungen gelten.

Nur warum muss man dafür den Aluthut aufsetzen und eine Falle unterstellen und von „Zeitbomben“ sprechen?
Müsste man nicht -um im Bild zu bleiben- eher von „Leichen im eigenen Keller“ sprechen? (Die man selbst dort hineingelegt hat…)
Warum muss man das ganze so übertiteln, dass die Creative Commons in ein Licht gerückt werden, in die sie zumindest meiner Meinung nach nicht gehört.
Ohne die Leistungen von Stallman und Lessing wäre FOSS nie so weit gekommen.
Und zu diesem Erfolg gehört auch die durchaus harte und undankbare Arbeit eines Harald Welte.

Zumindest meiner Einschätzung nach ist FOSS erst dadurch so erfolgreich geworden.
Denn das BSD-Modell ist zwar durchaus generös, nur bleibt es zahnlos.

Menschen, die „Linux auf jeden Desktop“ möchten, werden sich in der Regel der GNU/CC-Richtung anschließen.

Meines ist das nicht. Aber ich wehre mich dagegen, den Gebrauch des Rechtsrahmens (also der Gesetze der jeweiligen Länder) zu verteufeln (oder auch nur, wie hier meines Erachtens geschieht) in ein schlechtes Licht zu rücken.

Wer als Blogger fremden Content nutzt (und es geht hier nicht um Rezension von Content wofür eben auch Zitate notwendig sind), der sollte diesen auch sauber attribuieren. Das hat für mich nichts mit „Kommerz“ oder „Non-Kommerz“ zu tun, sondern mit Respekt vor den Werkschaffenden. Einen Namen zu nennen und eine Lizenz zu verlinken: Das sollte möglich sein, wenn einem der fremde Content denn wichtig ist. Und wenn das nicht geht, dann muss man halt drauf verzichten.

Das haben inzwischen sogar die meisten QualitätsjournalistInnen gelernt.

Netzpolitik hat da mal ein wenig hinterherrecherchiert…

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Zwar in dem Bereich OT, aber wo wir bei Abmahnfalle schon sind, einige Freifunk Com­mu­ni­ty haben kein Impressum. Normal ist das notwendig mit öffentliche Inhalte. Wenn nicht sogar Dienstanbieter die ein Gerät aufstellen ein Impressum aushängen müssen.

Siehe hierzu auch: