Die von mir in Freifunk-Kontext gefertigen Bilder sind grundsätzlich CC0 seitens des „Lichtbilderstellers/Lichtbildwerkerstellers“ (Was davon ist in diesem Fall auch egal, ja. PMA weicht ab, aber noch irrelevanter)
Persönlichkeitsrechte der ggf. abgebildeten Personen sind jedoch nicht geklärt. Also ggf. entsprechend handeln. (Beiwerk muss Beiwerk bleiben etc pp.)