IP-Exit und DSGVO

Der Knotenbetreiber ist ein Dienstanbieter rechtlich, pauschal zu 100% haftbar für alles was über seinen Anschluss passiert.
Der Provider (zb. RLe.v.) hat keinerlei Informationen über diesen Dienstanbieter, die hat „nur“ der VPN-Konzentratorbetreiber, die einzige Info die vorliegt ist die IP (außer in Instanzen die z.b. fastd mit Key zum Knoten nur mit Registrierung betreiben)
In der Version:

Firmware installieren, eine Email Adresse angeben und Knoten ans Netz hängen - Gibt es keinerlei relevante Daten für den Provider oder auch für den VPN-Konzentratorbetreiber die unter die dsgvo fallen.

Der Knotenbetreiber ist als Dienstanbieter verpflichtet seine Daten zu veröffentlichen → heißt das er das selbst mit seinem Knoten macht - und nicht der Systembetreibende, somit muss der sich um nichts kümmern, da er keinerlei Handhabe und Infos hat aus der IP auch einen Namen usw zu generieren.

Um den Verpflichtungen des Server Betreibers nach zu kommen reicht das hier:

Grundsätzlich ist zu beachten - es gibt weder im BDSG noch in der Eu-DSGVO auch nur den Ansatz an Konstrukt wie der Freifunk ist.
Zum abwägen ob man überhaupt in die Dsgvo fällt:

gibt es personenbezogene Daten => Name, Anschrift, IP etc?

Gibt es pseudonymisierte Daten => kann man daraus personenbezogene machen?

Gibt es anonyme Daten => Super brauche gar nichts machen.