Wuesste jetzt im Moment niemanden, der Dich davon abhalten wuerde oder willst Du das in Auftrag geben?
Ja, tut das und mach Dir auch gleich Gedanken darueber, ob es clever ist in einem oeffentlichen Forum Vergehen gegen §202 des Strafgesetzbuches anzudeuten.
Und wenn Du der Durchblicker bist, koenntest Du zu NAT66 gleich mal einen Thread aufmachen und erklaeren, wie Du das nutzen wllst, ich versteh das naemlich nicht.