Kleine Polemik - Einbürgerungsurkunde macht nun Sinn!

Jeder bekannte Gegenstand und das meiste gegenstandslose, z.B. Sprache und auch das Internet, kann man zu einer Rechtsverletzung nutzen. Gegenüber Inhabern einer Einbürgerungsurkunde erübrigt sich eine Zustimmung einzufordern keine Rechtsverletzung zu begehen grundsätzlich.

Begründung

Inhaber einer Einbürgerungsurkunde haben eine Erklärung abgegeben, die in etwa wie folgt lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Insofern sollte es unnötig sein, beim Kauf eines Brotmessers, oder bei der Nutzung des Internets, immer auch diese Erklärung nochmal abgeben zu müssen.

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in logischer Konsequenz dieser Auslegung bedeutet das, dass nur die mit einer Ausbürgerungsurkunde davon befreit sind, da ja jemand, der qua Geburt Bürger ist, diese Verpflichtung nicht hat. Er hat nie irgend ein Versprechen gegenüber dem Staat und dem GG abgegeben.

Womit dann die Praxis des Generalverdachts gegen jeden (ausser gegen denen mit Urkunde) gerechtfertigt wäre. Der Innenminister dankt für den Denkansatz :stuck_out_tongue:

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Die Urkunde kann wieder entzogen werden. „Es z. B. möglich und zulässig, dass eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung widerrufen wird.“ Als Inhaber steht man also auch immer unter Generalverdacht.

nein, erst muss sie entzogen worden sein, geht nur mit Begründung und ist gerichtlich überprüfbar.

Diese Mühe erspart man sich bei „Altbürgern“, da wird nichts begründet und nichts ist gerichtlich überprüfbar.

Allerdings hab ich Gerüchte gehört, bei der Ausgabe von Reisepässen und Personalausweisen soll in Zukunft eine solche Erklärung vorgelegt werden, ohne deren Unterzeichnung man keinen Ausweis bekommt, sondern einen Negativeintrag bei der Schufa, der verhindert, dass man noch irgendwo irgend einen Mobilfunk- oder Internetanschluss bekommt.
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Hört sich doch sinnvoll an. Wenn so eine Erklärung auch jeweils beim Melden an einem neuen Wohnsitz abgeben würde, könnte man sich früher oder später vom Generalverdacht verabschieden und jede Menge Geld sparen. Überwachung ist teuer!

Was wären denn noch gute Möglichkeiten eine solche Erklärung abzugeben?

in Anlehnung an Luther, der seine Thesen am Domportal anschlug, könnten wir die Erklärung ja präventiv (quasi als vorauseilender Gehorsam) gleich 3-fach ausfertigen und jeweils an die Rathaustüre, und in in Düsseldorf und Berlin bei den Inneministerien hinkarren.

Mit entsprechendem Presse-Tamtam wird das dann in eine Protestaktion gegen Störerhaftung direkt umfunktioniert.

Vielleicht eine Seite auf Facebook. Jeder der liked hat die Erklärung abgegeben. Mehr „Niederschwelliger Zugang“ geht ja nun nicht.

Eine andere Variante wäre natürlich auch ein Opt-Out. Viele würden da aber von der „Gutmenschen-Lösung“ sprechen.

nein, das muss schon Papierform sein, was anderen können Behörden nicht.
Politiker hinken der Realität 12 Jahre hinterher, Behörden hinken den Politikern 8 Jahre hinterher. Also sind wir dort in 1994 :wink:

Wusstest Du…?

… dass die Bundesrepublik Deutschland annehmen darf, dass du das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achtest und alles unterlassen willst, was ihr schaden könnte?
… dass Du dagegen Widerspruch einlegen kannst?

Wusstest Du nicht?
Dann wird es Zeit für OptOutDay!