Konformitätserklärungen

Fortsetzung der Diskussion von Xiaomi MiWiFi Mini, Freifunk?:

Nach bisherigen R&TTE konnte die DoC auf gentlemen’s agreement in Form einer „vereinfachten Konformitätserklärung“ erfolgen bei der auf eine (dauerhaft verfügbare) URL verwiesen wird, unter der es das Signaturdokument gibt. Mit der RED 2014/53/EU ist das nun formalisiert.

Neu ist, dass mit der RED für eine Funkanlage nur noch eine einzige DoC ausgegeben werden darf, also nicht wie vielleicht bislang mehrere Erklärungen für unterschiedlche Gerätebaugruppen oder Funktionsblöcke (Wifi, Bluetooth, LTE)
Auch müssen jetzt nicht nur Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitung (zumidest ein QSG) mindestens des Mitgliedsstaates der Inverkehrbringung vorliegen. (Könnte spannend werden mit den 841N-PL Versionen, weil da ein findiger Abmahnanwalt vieleicht den Nachweis der Inverkehrbringung in Polen verlangen könnte vom „Nach-Mitternacht-Transportkostenfrei-Versender“)
Neu ist, dass nun die genutzten Funk-Frequenzbänder plus EIRP mit angegeben werden müssen.

Ich gehe jedoch davon aus, dass in dem von uns genutzten Preissegment vor dem 12.06.2017 nicht viele Geräte nach RED in Verkehr gebracht werden, da nach wie vor nicht alle notwendigen Normen homologisiert und im OJ gelistet sind.
Und eine Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle (nach Modul B oder höher) wird meiner Vermutung nach niemand freiwillig ohne Not betreiben wollen.

Sprich: Wir werden weiterhin DoC nach RTTE erhalten. Nicht zwangläufig unified, und nicht zwangsläufig mit EIRP-Werten.
Ob eine RTTE-DoC mit solchen Wert-Angaben eventuell ungültig ist, darüber streiten sich die Juristen noch. (Diese Diskussion halte ich für reichlich bizarr.)