Kooperation Freifunk EN e.V. mit der Stadt Hattingen

Hallo,

in fast allen Städten des EN-Kreises setzen die Verwaltungen schon auf Freifunk. Sei es über deren Stadtmarketing, oder selber aktiv für die Versorgung von Unterkünften. Mit der ersten Stadt haben wir nun eine Kooperations-Vererinbarung getroffen, in der sich die Stadt aktiv zu Freifunk bekennt, und uns gestattet Router an städtischen DSL-Ports zu nutzen. Ein paar Infos findet Ihr auf der Seite der Stadt Hattingen, in der Zeitung bzw. bei uns im Blog.

https://www.hattingen.de/stadt_hattingen/Rathaus/Verwaltung/Nachrichten/Freifunk%20und%20Stadt%20arbeiten%20zusammen/

Wir freuen uns sehr über diesen Schritt

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Hier wird immer von einem „Vertrag“ gesprocehn, den die Stadt mit dem Freifunk EN e.V. geschlossen hat.
Kann einer den mal zur Verfügung stellen oder nennt sich das nur so? Oder gibt gar keinen schriftliche Darlegung z.B. der „Wartungs-Agreements“?

Und eine weitere Frage stellt sich mir: „Freifunk stellt die Technik.“ Heißt das, dass die Router vom Freifunk EN e.V. auch bezahlt, angeschafft werden und in deren Besitz verbleiben?

Wir erhalten derzeit vermehrt direkte Anfragen bzgl. des Inhalts - wir lassen gerade von der Stadt klären, ob wir den Inhalt veröffentlichen dürfen. Router werden je nach Standort von der Stadt gekauft oder uns. Aber das ist nicht so wichtig - die Plastik–moppeds kosten 20,- Euro. Peanuts ;)))

Kooperationsvereinbarung
über den
Betrieb von „Freifunk-Routern" in städtischen Gebäuden
zwischen der
Stadt Hattingen
und dem
Freifunk im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V.
im Folgenden Freifunk-EN e. V genannt.

Die Stadt Hattingen unterstützt den Freifunkgedanken durch den eigenständigen Betrieb diverser Freifunkrouter sowie die Förderung von Aktivitäten des Freifunk-EN e.V. durch die nachfolgend beschriebene Kooperation:

An den in der anhängenden Liste aufgeführten Standorten unterhält die Stadt Hattingen für eigene Zwecke DSL- oder ähnliche Internet-Anschlüsse. Freifunk-EN e.V. installiert und betreibt an den dort genannten Standorten eigenständig Freifunkrouter und nutzt dafür den jeweils vorhandenen Internet-Zugang.

Hierzu werden nachfolgende Regelungen getroffen:

  • Internetzugang und Abschlussrouter verbleiben im alleinigen Zugriff der Stadt Hattingen.
    Freifunk-EN e. V erhält Zugang zu einem Ethernet-Port des Routers, um seinerseits mit Routern VPN-Verbindungen aufbauen zu können.

  • Die Installation der Freifunkrouter erfolgt in Absprache mit dem jeweilig das Gebäude nutzenden Fachbereich und der IT-Abteilung des Fachbereichs 11 (FB11-IT) der Stadt Hattingen.

  • Zur Installation und für Wartungsaufgaben „vor Ort" werden Termine mit dem jeweiligen Fachbereich vereinbart; hierüber wird FB11-IT per Mail im „CC" in Kenntnis gesetzt.

  • Die Stadt Hattingen behält sich vor, die Freifunkinfrastruktur zeitlich begrenzt abzuschalten und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Die Kooperationspartner stellen sich wechselseitig keine ihrer entstandenen Aufwände in Rechnung.

  • Die Kooperationsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Kooperationspartner können die Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt kündigen und vereinbaren für die Umsetzung der Kündigung eine angemessene Frist.

  • Absprachen über Erweiterungen oder Einschränkungen der Installation, sowie über sich im laufe der Kooperation zusätzlich ergebenden Regelungsbedarf erfolgen zwischen zwei zu benennenden Personen der Kooperationspartner.

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Wenn Ihr damit „Betreiber“ seid, wie habt Ihr das mit der Verkehrssicherungspflicht (also z.B. herabfallende Gegenstände) geregelt? Hat der Verein eine Versicherung dagegen und einen „Sachkundigen“ der die Installationen „prüft“?

Versicherung. Ja. Die Geräte werden automatisch mit Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit geprüft. Und da nur das Netzteil der Rest ist ja ehh SELV. Natuerlich wird von jeden eine Sichtprüfung der NEU Geräte gemacht.

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Kurz zum Thema Versicherung. Wir verfügen vereinsseitig (Freifunk im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V.) sowohl über eine Vereinshaftpflicht, als auch über eine Vermögensschadenshaftpflicht.

Ich will es ja nicht beschwören, aber wenn ein Mitglied unser Community von der Leiter fällt, dabei Inventar des Geschäftes beschädigt und gleichzeitig noch die TAE von der Wand reißt und der Händler nun durch den nicht vorhandenen internet-Zugang einen finanziellen Schaden erleiden, sehen wir das recht entspannt - Hauptsache unser Mitglied ist nicht verletzt. Der Rest ist abgedeckt. (kam noch nie vor, und passiert auch hoffentlich nie - aber wir wollen gerne vorbeugen).

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