Kooperation Freifunk EN e.V. mit der Stadt Hattingen

Kooperationsvereinbarung
über den
Betrieb von „Freifunk-Routern" in städtischen Gebäuden
zwischen der
Stadt Hattingen
und dem
Freifunk im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V.
im Folgenden Freifunk-EN e. V genannt.

Die Stadt Hattingen unterstützt den Freifunkgedanken durch den eigenständigen Betrieb diverser Freifunkrouter sowie die Förderung von Aktivitäten des Freifunk-EN e.V. durch die nachfolgend beschriebene Kooperation:

An den in der anhängenden Liste aufgeführten Standorten unterhält die Stadt Hattingen für eigene Zwecke DSL- oder ähnliche Internet-Anschlüsse. Freifunk-EN e.V. installiert und betreibt an den dort genannten Standorten eigenständig Freifunkrouter und nutzt dafür den jeweils vorhandenen Internet-Zugang.

Hierzu werden nachfolgende Regelungen getroffen:

  • Internetzugang und Abschlussrouter verbleiben im alleinigen Zugriff der Stadt Hattingen.
    Freifunk-EN e. V erhält Zugang zu einem Ethernet-Port des Routers, um seinerseits mit Routern VPN-Verbindungen aufbauen zu können.

  • Die Installation der Freifunkrouter erfolgt in Absprache mit dem jeweilig das Gebäude nutzenden Fachbereich und der IT-Abteilung des Fachbereichs 11 (FB11-IT) der Stadt Hattingen.

  • Zur Installation und für Wartungsaufgaben „vor Ort" werden Termine mit dem jeweiligen Fachbereich vereinbart; hierüber wird FB11-IT per Mail im „CC" in Kenntnis gesetzt.

  • Die Stadt Hattingen behält sich vor, die Freifunkinfrastruktur zeitlich begrenzt abzuschalten und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Die Kooperationspartner stellen sich wechselseitig keine ihrer entstandenen Aufwände in Rechnung.

  • Die Kooperationsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Kooperationspartner können die Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt kündigen und vereinbaren für die Umsetzung der Kündigung eine angemessene Frist.

  • Absprachen über Erweiterungen oder Einschränkungen der Installation, sowie über sich im laufe der Kooperation zusätzlich ergebenden Regelungsbedarf erfolgen zwischen zwei zu benennenden Personen der Kooperationspartner.

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