Möglicher Satzungszweck "Freifunknetz-Betrieb"

Fortsetzung der Diskussion von Landtag NRW wird über Gemeinnützigkeit von Freifunk Vereinen entscheiden:

Angenommen, der Bundestag beschließt im Herbst den neuen Katalogzweck 26:

  1. die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze). Als Gegenleistung in diesem Sinne gilt insbesondere die Erlaubnis zur Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten für gewerbliche Zwecke.

Bisher haben wir in der FFRL-Satzung:

  1. Zweck des Vereins ist die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien sowie die Verbreitung und Vermittlung von Wissen über Funk und Netzwerktechnologien.
  1. Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell und/oder finanziell:
    • den Zugang zur Informationstechnologie für sozial benachteiligte Personen
    • die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen sowie Bürgerdatennetzen.
    • Kulturelle, technologische und soziale Bildungs- und Forschungsobjekte
    • die Veranstaltung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen und Konferenzen, sowie die Teilnahme der Mitglieder.

Sollten, müssten wir den neuen Katalogzweck irgendwie in die Satzung eingearbeitet werden? Das ist natürlich in enger Abstimmung mit dem Finanzamt vorzunehmen, aber da sich deutschlandweit viele Vereine auch an der Satzung des FFRL orientieren und sich die Ämter immer ganz stark auf das „bereits anerkannte“ zu beschränken scheinen, wäre es vielleicht gut wenn es eine einheitliche Formulierung gibt die möglichst generisch den neuen Katalogzweck verwurschtelt.
Mich würden euren Gedanken dazu interessieren.

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Wir sollten uns aber ausdrücklich von der gewerblichen Verwendung oder Weitergabe der Nutzerdaten distanzieren…
Sehen wir dann noch den Betrieb des Backbones weiterhin als Projekt an oder fällt dieser dann auch unter den neuen Zweck?

Ich glaube dir ist das „ohne“ in dem Satz verloren gegangen.

Katalogzweck ist „Netzwerk für Allgemeinheit ohne Gegenleistung“ und Weitergabe von Daten wäre genau so eine Gegenleistung.

Somit braucht es nichtmal ne Distanzierung, sondern im Falle der Weitergabe wäre schon die Gemeinnützigkeit weg.

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:slight_smile: Danke Dir, genau so ist es!