Neue US- und EU-Regeln könnten freie Firmwares gefährden

Weil der Raspi auch zertifiziert werden muss, oder wieso?

Du darfst schlicht nicht mit den von uns benötigtem EiRP senden, wenn Du nicht zertifiziert bist.
Es sei denn, Du bist Funkamateur (und dann gelten wieder Regeln wie „Abwicklung von Informationsübermittlung für Dritte nur im Krisen-/Katastrophenfall“. Und semi-kommerziell schonmal gar nicht).
Oder Du bist Hardware-Entwickler. Aber auch dann ist natürlich kein Regelbetrieb zulässig. Und man wird Dich ggf. zu einem geschirmten Raum verdonnern.

Warum wird dann eigentlich noch FF gemacht? Scheint verbrannte Zeit zu sein, spätestens in 2 Jahren…?

Wenn auf einmal die Freifunk-Installationen ins sechsstellige gehen, und wir dann sagen müssen „Sorry Leute! ist jetzt alles nicht mehr gestattet, weil ein paar EU-Bürokraten eine Zertifizierung haben wollen um sicher zu gehen dass die Maximalkrümmung der Freifunkgurken nicht überschritten wird.“ Dann beschweren sich hoffentlich genug Leute dass das Gesetz zurückgerollt wird…

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Meinst du dieses Dokument?
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2014_153_R_0002&from=EN

Nach ersten Überfliegen sehe ich da nix von Verbrauchern die ein Gerät Modifizieren. Wir sind ja auch kein Hersteller von Geräten und Verkaufen sie unter dem Marken- und Produktnamen „Freifunk WR-841N Router“.

Ich werde mir die 45 Seiten aber nochmal in Ruhe durchlesen.

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Ich habe den Beitrag in ein vorhandenes Thema verschoben: Politisches System in Europa und Deutschland

Du erwähnst immer wieder Richtlinien/Verordnungen/…, verlinkst/erklärst diese aber nicht. Das ist schade! Wir könnten einen fruchtbarere Diskussion führen, wenn wir alle mit demselben Stand arbeiten und nicht jeder irgendeine Version davon finden muss. Bitte versuche daran zu denken. :smile: Werde ich auch…

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Ich verstehe ebenfalls bei beiden nicht, wo uns diese tangieren…

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Wenn ein Verein fertige Router „im Rahmen von Projekten“ ausrollt, dann ist das genau das.
Und wenn irgendwo Dutzende von Routern per Autoupdate mit neuer HF-Firmware versehen werden, dann wird man das auch nicht mehr unter durchschummeln können unter dem Label „Privatmensch nutzt bei sich daheim eine Bastel-Firmware“.

Das ist wie mit dem „Verkauf“ von Routern durch Vereine: Da hat auch schnell das Finanzamt den Daumen drauf wenn man’s falsch macht.

Nichts leichter als das.
Zumindest in meiner Google-Blase von der Seite mit dem erste Treffer:
RED: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=EN

300/328: 6tsch
(Zumindest zu letzterer hatten wir hier im Forum schon gefühlt drölf verschiedene Threads.)

Und was das „Nicht-Erklären“ betrifft: ssh oder BGP erklären wir uns hier auch nicht. Das wird hier vorausgesetzt (Oder man macht sich anderswo schlau.)

Danke! :smile:
Die Suchmaschine meines Misstrauens habe ich auch benutzt, aber wäre halt blöd, wenn wir mit unterschiedlichen Ständen argumentieren würden und dies erst am Ende der Diskussion herausfinden.

Ich finde es, schon rein aus inklusionistischen Gründen, freundlich, wenn Querverweise auf Dokumente gesetzt werden, auf die man sich bezieht. Das befördert eher die Diskussion.

Dann werde ich mal suchen müssen…

PS: EU-Dokumente sind in diesem Themenstrang 'eh Offtopic, das ruft nach Split…

Zu den Übergangsfristen:

Ich finde den Satz relevant:

(16) Die Konformität einiger Kategorien von Funkanlagen mit den in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen kann durch die Integration von Software oder durch Änderungen der bestehenden Software beeinträchtigt werden. Ein Laden von Software durch den Benutzer, die Funkanlage selbst oder einen Dritten sollte nur möglich sein, wenn dies keine Beeinträchtigung der Konformität dieser Funkanlage mit den geltenden grundlegenden Anforderungen zur Folge hat.

Fettung durch mich.
Und ja, es geht um DFS/FH, MU, DC bei der „Konformität“

Zur Lesart des „sollte“ bitte einen Juristen befragen.

Wenn ich es richtig verstehe, dann ist dieser Punkt 16 nur Teil der Begründung (S. 3/45). Ist die denn rechtlich wirksam? Die eigentliche Richtlinie beginnt ja erst auf S. 9/45.

( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=EN )

PS: Ich finde, dieser Themenstrang sollte wirklich geteilt werden. Im Eingangsbeitrag geht es um die USA, wir diskutieren über ein ähnliches Problem in der EU.

Dann geh halt weiter runter.

Paragraph 3:

Grundlegende Anforderungen
(3)
Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen:
[…]
( i ) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.

Wobei der folgende Satz Erinnerungen an die alten Amtsblattverfügungen des Bundespostministeriums wieder aufleben lassen:

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von den einzelnen in diesem Absatz in Unterabsatz 1 Buchstaben a bis i genannten Anforderungen betroffen sind.

Ich finds relevant. Ich hab mal den Titel geändert (die Moderatoren machen das ja so ungerne)

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ich finde nirgendwo einen Hinweis/Verweis von wem und gegenüber wem und wie dieser Nachweis ggf. zu erbringen ist.

Ich hab mich mal nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der Richtlinie erkundigt per IFG: Stand der Umsetzung der Richtlinie 2014 53 EU
weitere Informationen dann spätestens in einem Monat :smile:

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Du bist aber optimistisch :wink:

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