Neues EuGH Urteil - Ist Freifunk betroffen?

Hallo Freifunker,

ich frage mich gerade ob das neue EuGH Urteil Auswirkungen auf Freifunk hat?

Infos zum Urteil findet ihr hier:
http://www.heute.de/eugh-zu-stoererhaftung-anbieter-von-freiem-wlan-in-der-pflicht-45229106.html

http://www.golem.de/news/ende-der-stoererhaftung-bei-verstoessen-droht-hotspot-anbietern-nutzerregistierung-1609-123268.html

LG

Wie bei fast allen Rechtsthemen hier:
Es ist Spekulation.

Egal ob man juristische Laien fragt, die sich was zusammenreimen.
Oder ob man 3 Anwälte oder 3 Richterinnen fragt:
Die Wahrscheinlichkeit, dass da mehr als 2 die gleiche Meinung haben werden: Nahe Null.

Man wird nur abwarten können, wie sich das in der Praxis auswirkt.
(Ich habe dazu eine Meinung.)

Aber das sollte uns hier nicht vorm Spekulieren abhhalten, wenn man soetwas mag.

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Nutzt die FF Community einen Exit über einen VPN Anbieter wird nix passieren.

Beim Exit über FFRL KP…

Eines Sicherheit bleibt weiterhin bestehen:

Dezentralität macht bei Freifunk noch immer total Sinn.

Als Abmahnfirma kannst du einen Verein leichter abmahnen/zur Verschlüsselung zwingen, als tausende „unabhängige“ Freifunk-Anbieter in Deutschland. Die Kosten steigen exorbitant.

Den Rest wird man sehen. Teilweise hat das Urteil ja auch sein gutes…

Ich bin auch nur Laie, aber meiner Meinung nach spiegelt das Urteil auch genau das neue Telemediengesetz wieder. An sich haftet man erstmal nicht, aber man kann gezwungen werden gewisse Dinge zu unterbinden. Also muss man ggfs. dafür sorgen, bestimmte Webseiten zu sperren oder ggfs. wenn man das nicht kann, das ganze doch verschlüsseln und damit nicht mehr öffentlich machen. Der Fachbegriff lautet da wohl Unterlassung.

Für Freifunk sehe ich hier keine Relevanz. Seit der Novellierung des Telemediengesetzes ist klar, dass man lokal ausleiten kann, sich damit aber ggfs. Ärger einhandelt und es einfacher ist ein VPN zu nutzen. Ich sehe es genau anders als @jom, je größer so ein Anbieter ist, und insbesondere, wenn er ISP ist, werden die Abmahner sich eher nicht mit ihm anlegen.

Grüße
Matthias

Ich baue darauf, dass

  • AbmahnanwältIInen mehrzeitlich das ganze als Geschäft betreiben. Und im zweifelsfall „leichtere Beute“ bevorzugen, die nicht erkennbar „Freifunk“ im Namen tragen.
  • AbmahnanwältInnen eine Schmerzgrenze bei Shitstürmen haben. Zumal wenn sie erkennen können, dass die Gegenseite (hier: Die Freifunk-Aktiven) von der derzeugten PR deutlich profitieren wird.
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Und was passiert, wenn z.b. der Freifunk Rheinland gezwungen wird Wlans zu verschlüsseln?

Ich denke eher wir brauchen eine große Lobbyorganisation, die im Bedarfsfall den kleinen Leute hilft, aber selbst null angreifbar ist, weil sie sich technisch komplett raushällt.

Die Anzahl der Domains (und Router), die der FFR selbst betreibt, die ist überschaubar. (Merke: Die „Exit-IPs“ bzw IPv6-Netze gehören den jeweiligen lokalen Initiativen. Ja, dafür gibt es Ripehandle mit ladungsfähigen Anschriften, die allesamt nicht auf „FFRL“ laufen.)
Ich gehe davon aus, dass nach der Auflösung der Sammeldomains „ffruhr“, „ffrheinufer“ etc und dem Übergang in die lokalen Domains nicht mehr viel übrig geblieben ist.

Hauptsächlich ist das dann wohl der Freifunk im Düsseldorfer Regierungsviertel.
(Ist da nicht sowieso noch ein Captive-Portal mit AGB-Abnickung davor? Oder ist das inzwischen geändert?)

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Nehmen wir also mal an, ein Anbieter wird auf Veranlassung von RechteinhalberIn X vor Gericht Y dazu verpflichtet, zukünftigt
a) ein sicheres Passwort zu setzen (also PSK, von 802.11u steht da nix!)
b) das Passwort regemäßig zu wechseln
c) nur Personen das Passwort zu geben, deren Identität 1) erfasst und 2) überprüft („Auftenthaltsstatus zulässig“) und 3) für 10 Jahre revisionssicher gespeichert wird.

(Ja, das ist jetzt bewusst überzogen).

Nun kommt es erneut zur einer solchen Verletzung des erweiterten Persönlichkeitsrechts.

Was dann?
Dann gibt der Anbieter die ladungsfähigen Anschriften von 58 Personen heraus, die an diesem Tag z.B. seinem Café oder seinem Hotel einen Zugang erhalten haben.

Dann schickt die Kanzlei Briefe an 58 Personen, davon 17 im EU-Ausland, 4 aus den USA und 2 aus der VR China.

Was wird da wohl bei herauskommen?

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Primär ging es bei dem Gerichtsverfahren ja eben um offenes WLAN ohne Freifunk.
Kalle/McFadden benutzt Freifunk ja erst, seit er dieses Problem bekommen hat das nun zu seiner Klage führte.

Außerdem sollte man nie vergessen, dass es bei fast jeder Diskussion und Gerichtsverfahren rund um dieses Thema fast immer um das Zivilrecht geht.
Selbst wenn dies eindeutig außen vor wäre, was es ja - wie man an diesem Urteil sieht - nicht ist:
Es bleibt das „Problem“ Strafrecht! Wenn eine Straftat über einen Privatanschluss begangen wird, ist einem bei vielen Straftatbeständen die Hausdurchsuchung sicher. Zwar ist man nicht automatisch der Schuldige&Verurteilte, den Ärger hat man dennoch am Hals.
Das finde zumindest ich als wesentlich besseren Grund, Freifunk zu betreiben, zu unterstützen, zu nutzen.

Wer von uns sollte das denn Deiner Meinung nach „vergessen haben“?
Ich sehe nicht, dass das hier jemand vermischt hätte.

Da fehlte wo der Zusammenhang, sorry.
Was ich meine ist, dass zumindest aus meiner Sicht es ziemlich egal ist, wie die Sache zivilrechtlich geregelt ist, welche Urteile und Gesetzesänderungen da auf uns zukamen und zukommen.
Da so oder so das Strafrecht und die Ermittlungen gleich bleiben, sehe ich nicht, welche Bedeutung eine Veränderung der zivilrechtlichen Lage hat. Von offenem WLAN (ohne Schutzfunktion durch Freifunk oder kommerzielle) kann ich so oder so nur abraten.

Was ich bislang nicht gesehen habe, ist dass „Individuelle Passwörter pro Nutzerzugang“ vergeben werden müssen.
Ich sehe auch nicht, dass die Wlan-Anbietende verpflichtet werden könnte „wirksame Maßnahmen“ zu ergreifen.
Es wird nur gefordert, Identitäten zu erfassen vor der Abgabe eines Passworts.

Es wird auch nicht „Verkehrsdaten-Speicherung“ verlangt. Weder basierend auf Mac-Adressen, interne dynamische IPs noch sonstwie.

Von daher wird es denn eine Lachnummer. Dann gründet man notfalls „Wlan-Initiativen“ mit z.B. je 50 Leuten. Die sich gegenseitig immer ihre Identitäten/Adressen und das aktuelle „W-Lan-Passwort“ bekanntgeben. Davon dann nach Möglichkeit auch 2-3 Schweizer StaatsbürgerInnen.
Und immer wenn eine Abhmahnkanzlei um die Ecke kommt, dann gibt es postwendend diese Liste.

Ja, das ist nicht das Modell, was wir bei Freifunk möchten.

Aber andere Leute könnten die Kanzleien so trollen.

Und bei Freifunk „BallsOfSteel-Exit“ müsste erstmal die AnwältIn den Beweis erbringen, dass das Netzwerk „offen“ gewesen ist, wenn man trotzdem so eine lustige Adressliste (siehe oben) liefert und behauptet, das Netz sei nicht offen gewesen.
(„Sie meinen, da hätte einer von den 50 einen offenen kaskadierten Router dahinter gesetzt? Keine Ahnung, Die Postadressen haben sie ja. Fragen sie doch.“)

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Christian Heise hat eine Stellungnahme zum heute veröffentlichen Urteil des EuGH zur Störerhaftung geschrieben:

https://freifunkstattangst.de/2016/09/15/eugh-urteil-keine-stoererhaftung-mehr-bei-offenen-wlans/

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Hi,

mich würde eure Meinung zu diesem Text interessieren.

Thx

Ich halte es im Gegensatz zur Herr Müller

Im Ergebnis also kein guter Tag für den Freifunk – und zwar europaweit

für einen sehr guten Tag für den Freifunk.
Zumindest für den Freifunk wie wir ihn hier erfolgreich in den letzten Jahren in NRW betrieben haben.

Unsicherheit, FUD etc wir auch in Zukunft weiter Menschen zu Freifunk bringen!
(Das ist halt wie früher mit den Grünen und der Atomkraft. Die Wahlergebnisse waren immer dann, wenn sie sich an einer Bundesregierung reiben konnten, die Dinge tat, die das Blut eines jeden Umweltbewegten zum Kochen brachte.)

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Herr Müller weiß offensichtlich nicht, was Freifunk ist und dass es darum in diesem Verfahren gar nicht ging.
Denn Tobias McFadden war eben zum Zeitpunkt der fraglichen Problematik noch kein Freifunker.
Freifunk ist ja eben genau eine mögliche Lösung für dieses Problem.

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Das Urteil ist auch Quatsch, eine solche große Gruppe würde nur nach langer negativer Verhandlung umziehen, bzw den Zugang das Tunnelende fast monatlich ummelden.

Wer das Netz ohne VPN anbietet wird wohl einfach die Seite sperren um weitere Rechtsverstösse auf der Seite zu verhindern. Das ist eigentlich alles.

Ist OT: Der FF im Regierungsviertel läuft teilweise auch auf ddorf. Captive Portal nutzt meines Wissens nur das Wirtschaftsministerium.

Das WLAN wird von Routern ausgestrahlt die tausenden von Menschen gehören, nicht dem Freifunk Rheinland e.V. - das ist das schicke daran.

Soetwas wie einen Föderverein Freie Netzwerke?