Produkthaftung bei der Installation von FF in Gewerben

Moin Moin,

ich hatte kürzlich ein Gespräch in dem ich auf die sog. Produkthaftung bei FF Installationen in Gewerben hingewiesen wurde. Im Detail wurde folgendes gesagt:

Tritt man als Privatperson an ein Gewerbe heran und hilft diesem bei der Installation von Freifunk bzw. installiert dort FF im Auftrag des Gewerbetreibenden weil dieser dazu technisch in der Lage ist, kann dieser Gewerbetreibende bei Ausfall der Technik unter Berufung auf die Produkthaftung Schadensersatz Ansprüche gegen mich erheben.

Wohlbemerkt dann wenn ich dies als Privatmensch ohne jegliche Art der Gegenleistung tue.

Aus diesem Grund wurde in diesem Verein eine Firma gegründet über diese dann in diesem Gewerbe inkl. Auftragsbestätigung, Einrichtungsgebühr und sogar Routermiete Freifunk installiert wird.

Wie sieht da die Gesetzeslage aus? Gibt es sowas wirklich? Wie machen andere Vereine Installationen bei Gewerbetreibenden?

Im Namen unseres Vereins (Verbund freier Netzwerke NRW e.V.) erfolgen keine Installationen. Ebenso ist der Verein nur in sehr beschränktem Maße Eigentümer von Hardware (z.B. Leihstellungen an Entwickler zum Erstellen des Gluon Supports).
Zusätzlich verkauft der Verein keine Hardware, dafür wäre ein Zweckbetrieb notwendig, den unser Verein aber nicht unterhält.

Was heißt das genau?

Möchte Pizza xyz Freifunk dann soll sie sich den entweder selber installieren oder wenn sie dies nicht können dann hilft ein Freifunker, es wird aber nicht so kommuniziert, dass der Verein dort FF installiert hat?

Unser Verein stellt eine Infrastruktur für die lokalen Freifunk Communities bereit. Er tritt dabei nicht als Dienstleistungsanbieter in irgendeiner Form auf. Zusätzlich ist die Mitgliedschaft in unserem Verein an keine Gegenleistung gekoppelt (außer natürlich dem Stimmrecht bei der Vereinsversammlung). Der Verein hat mit dem von dir beschriebenen Szenario primär nichts zu tun.

Wenn ein Freifunker vor Ort bei Pizza xy einen Router aufstellt ist das eine Sache zwischen Pizza xy und diesem Freifunker. Wenn er nett ist hinterlässt er unseren Mitgliedsantrag damit Pizza xy die Backbone Infrastruktur mitträgt. Damit Pizza xy nicht auf die Idee kommt sie hätten dadurch irgendwelche Ansprüche erworben schließen wir dies extra auf dem Antragsformular nochmal aus.

Wenn Pizza xy einen Router aufstellen will, aber keine Ahnung hat, kann Pizza xy natürlich auch eine beliebige Firma damit beauftragen den Router zu installieren. Jede halbwegs fähige Fachfirma wird das bewerkstelligen können. Diese Firma wird sich die Installation dann entlohnen lassen. Soweit so gut.
Ist die Firma seriös kann sie dann aber keine fortlaufenden Kosten für die Dienstleistung „Freifunk“ verlangen. Ebenso hat die Firma keinen Einfluss auf Güte und Verfügbarkeit des Dienstes „Internet Exit“. Daher sollte man als Firma so professionell sein und Freifunk nicht als billigen Internet Hotspot verkaufen, außer man möchte Kunden vergraulen.

Dieses Szenario wird durchaus in der Community sehr kritisch gesehen, da die Grenze zum Kommerz hier anfängt zu verschwimmen.

Kann er ja gerne machen, aber da Freifunk keine Verfügbarkeitsgarantie gibt und damit keine Einnahmen erzielt werden können kann auch kein Schaden entstehen der ersetzt werden könnte.

Ist das in der Realität schon einmal vorgekommen? Ansonsten halte ich es für ein eher theoretisches Gedankenspiel.

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Für das Produkt haftet auch nicht der Benutzer, Freifunker oder Aufsteller sondern der Hersteller.

Das ist wie mit der Verkehrssicherungspflicht oder der Diskussion „Wenn ihnen aber ein Stein auf den Kopf fällt obwohl sie hier gar nicht sein durften“:
Wer solche Diskussionen liebt, der mag sie gern führen.
Effektiv dient es aber nur dazu, das zu verhindern was man ursprünglich tun wollte. Aber wer wer den Nachtwächterstaat wünscht, der ist da genau richtig und kann sicher auch noch die eine oder andere Versicherungspolice abschließen oder mit etwas mehr FUD sogar noch provisionsträchtig vermitteln.

Die berechtigte Frage ist natürlich, wer denn bei einer komplexen Installation der Hersteller, der Inverkehrbringer und wer der Installateur ist. Und ob letzterer sich dank dokumentierter Anwendung von best practises von Haftungsansprüchen freihalten kann.

Lasst es mich vorweg nehmen: Unter diesem Aspekt gedacht sollten wir (und alle anderen) schnell die Finger von Freifunk lassen und uns besser zum TV-Schauen auf’s Sofa setzen in unserer Freizeit.

@SenorKaffee

Ja definitiv. Ich hatte kürzlich ein solches Gespräch was ich nach bekannt werden dieser Praxis beendete und die Zusammenarbeit mit diesem Verein einstellte, da dies strickt gegen meine und nach Lesung der Beiträge hier auch gegen die Auffassung von Freifunk der restlichen Community ist!

Meiner Auffassung nach ist jegliche kommerzialisierung der eigentlichen Freifunkidee höchst verwerflich.

Doch lasst uns doch bitte nochmal kurz zu meiner Frage der Produkthaftung kommen. Ist da wirklich etwas dran oder ist dies nur die vorgeschobene Begründung für ein Geschäftsmodel?

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Das halte ich wie mit Open Source Software - wer Dienstleistungen anbietet, darf dafür auch Geld nehmen.

Es ist mir nicht ein Fall bekannt, wo es so eine Haftung gegeben hätte. Solche Installationen laufen meisten auf persönlicher Basis ab und man leistet Support, weil man im Wort steht.

Ich denke mal, es ist wirklich ein Ansatz Freifunk als Basis für eine Hotspotlösung anzubieten. Wenn du ein bisschen konkreter werden würdest, könnte man das sicher besser bewerten.

Tritt man als Privatperson an ein Gewerbe heran und hilft diesem bei der
Installation von Freifunk bzw. installiert dort FF im Auftrag des
Gewerbetreibenden weil dieser dazu technisch in der Lage ist, kann
dieser Gewerbetreibende bei Ausfall der Technik unter Berufung auf die
Produkthaftung Schadensersatz Ansprüche gegen mich erheben.

mal abgesehen davon, dass diese Formulierung - vorsichtig formuliert - etwas konfus ist, jedenfalls nicht juristisch einwandfrei und in sich unverständlich: inhaltlich ist es Mumpitz.

Da hat sich jemand was zusammengesponnen, der verschiedene Aussage-Fragmente verknüpft hat, ohne sie zu verstehen.

Produkthaftung gibt es nur gegen Hersteller.
Wenn ein Privat-FF-ler einen Router aufstellt, macht er das als privaten Freundschaftsdienst, weil der Andere das nicht kann/zu faul ist. Haftung entsteht daraus allenfalls, wenn er die Stromkabel so falsch anschließt, dass man einen gewischt bekommt. Alle andere ist Quark.

Die obige Formulierung ist aber noch in anderer Hinsicht konfus:
Denn dort (1) tritt der FFler an „den Gewerbe“ (was ist das???) heran, aber (2) er hilft, und (3) „der Gewerbe“ (was immer das sein mag) im (4)Auftrag des „Gerwerbe“. Also ist allenfalls eine weisungsabhängige Tätigkeit entstanden, Anweisender ist der „Gewerbe“ und der ist der Auftraggeber. Somit hat dieser gegenüber Dritten eine Haftung.

Im Innenverhältnis FF-ler - „Gewerbe“ liegt allenfalls eine gleiche Rechtsrelation vor, wie zwischen einem Mitarbeiter und einen Dienstherren. Natürlich haftet der Mitarbeiter dem Dienstherren, wenn er a) entgegen den Anweisungen handelt und b) diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Schaden verursacht dadurch.

Das ist aber allenfalls eine Sache der Privathaftpflichtversicherung oder der Hausratversicherung.

Alles andere ist rechtliche Schwafelei von unverdauten Informationsfragmenten.

Edit:
wer damit ein Geschäftsmodell begründet, versucht lediglich, mit Angstmachen dann Unwissende als Kunden zu ergattern. Also ÄUSSERST dubios, grenzwertig zu kriminell. Wenn das ein Handwerksbetrieb ist, würde ich eine Anzeige bei der Handwerkskammer machen.

Edit 2:
es gibt noch einen Aspekt: Wenn mit „der Gewerbe“ ein gewerblicher Anbieter (Handwerker, Elekrofirma, o.ä.) gemeint ist, dann rechnet die ja Arbeitslohn ab. Die Arbeit wird aber als Freundschaftsdienst von dem FFler erbracht, daraus entsteht ein Dienstverhältnis und (1) der Gewerbetreibende begeht Steuer- und Abgabenhinterziehung und der FFler befindet sich in einem Arbeitsverhältnis mit Versicherungsschutz, müsste also von dem Gewerbetreibenden angemeldet werden… Je mehr ich das betrachte, desto krimineller wird das Geschäftsmodell.

HInweis:
Bei uns haben wir öfters des Fall, dass bei Betrieben mehr oder weniger aufwendige Verlegungen von Kabeln, auch Elektrokabel und/oder LANkabel notwendig sind (z.B. diese Woche im Schwimmbad und in einer Arztpraxis).
Das machen wir nicht, das muss eine Fachfirma machen, und da stehen wir allenfalls dabei und geben eine Ratschlag, wo und wie die Kabel hin müssen…
Wir beschränken uns auf das reine Anschliessen des Routers. Also 2 Stecker rein, fertig.

Ist da eine aufwendigere Switch-Installation mit komplexem Netz und Firewall, muss der IT-Wartungstechniker der Firma uns einen Port frei machen und den als benutzbar angeben. Sonst wird da nichts angeschlossen.

Es arbeitet keiner von uns - weder gegen Entgelt noch frei. Wir sind keine Fachfirma, also „Finger weg“

muss ich drauf antworten, wenn auch nicht mehr ernsthaft, da einfach zu aberwitzig:
Natürlich kann eine Haftung entstehen. Router wird von FF-ler in Steckdose gestekt und er zieht dafür den Stecker der Kühltruhe raus und alles taut auf. Dann haftet er :wink: