Tritt man als Privatperson an ein Gewerbe heran und hilft diesem bei der
Installation von Freifunk bzw. installiert dort FF im Auftrag des
Gewerbetreibenden weil dieser dazu technisch in der Lage ist, kann
dieser Gewerbetreibende bei Ausfall der Technik unter Berufung auf die
Produkthaftung Schadensersatz Ansprüche gegen mich erheben.
mal abgesehen davon, dass diese Formulierung - vorsichtig formuliert - etwas konfus ist, jedenfalls nicht juristisch einwandfrei und in sich unverständlich: inhaltlich ist es Mumpitz.
Da hat sich jemand was zusammengesponnen, der verschiedene Aussage-Fragmente verknüpft hat, ohne sie zu verstehen.
Produkthaftung gibt es nur gegen Hersteller.
Wenn ein Privat-FF-ler einen Router aufstellt, macht er das als privaten Freundschaftsdienst, weil der Andere das nicht kann/zu faul ist. Haftung entsteht daraus allenfalls, wenn er die Stromkabel so falsch anschließt, dass man einen gewischt bekommt. Alle andere ist Quark.
Die obige Formulierung ist aber noch in anderer Hinsicht konfus:
Denn dort (1) tritt der FFler an „den Gewerbe“ (was ist das???) heran, aber (2) er hilft, und (3) „der Gewerbe“ (was immer das sein mag) im (4)Auftrag des „Gerwerbe“. Also ist allenfalls eine weisungsabhängige Tätigkeit entstanden, Anweisender ist der „Gewerbe“ und der ist der Auftraggeber. Somit hat dieser gegenüber Dritten eine Haftung.
Im Innenverhältnis FF-ler - „Gewerbe“ liegt allenfalls eine gleiche Rechtsrelation vor, wie zwischen einem Mitarbeiter und einen Dienstherren. Natürlich haftet der Mitarbeiter dem Dienstherren, wenn er a) entgegen den Anweisungen handelt und b) diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Schaden verursacht dadurch.
Das ist aber allenfalls eine Sache der Privathaftpflichtversicherung oder der Hausratversicherung.
Alles andere ist rechtliche Schwafelei von unverdauten Informationsfragmenten.
Edit:
wer damit ein Geschäftsmodell begründet, versucht lediglich, mit Angstmachen dann Unwissende als Kunden zu ergattern. Also ÄUSSERST dubios, grenzwertig zu kriminell. Wenn das ein Handwerksbetrieb ist, würde ich eine Anzeige bei der Handwerkskammer machen.
Edit 2:
es gibt noch einen Aspekt: Wenn mit „der Gewerbe“ ein gewerblicher Anbieter (Handwerker, Elekrofirma, o.ä.) gemeint ist, dann rechnet die ja Arbeitslohn ab. Die Arbeit wird aber als Freundschaftsdienst von dem FFler erbracht, daraus entsteht ein Dienstverhältnis und (1) der Gewerbetreibende begeht Steuer- und Abgabenhinterziehung und der FFler befindet sich in einem Arbeitsverhältnis mit Versicherungsschutz, müsste also von dem Gewerbetreibenden angemeldet werden… Je mehr ich das betrachte, desto krimineller wird das Geschäftsmodell.
HInweis:
Bei uns haben wir öfters des Fall, dass bei Betrieben mehr oder weniger aufwendige Verlegungen von Kabeln, auch Elektrokabel und/oder LANkabel notwendig sind (z.B. diese Woche im Schwimmbad und in einer Arztpraxis).
Das machen wir nicht, das muss eine Fachfirma machen, und da stehen wir allenfalls dabei und geben eine Ratschlag, wo und wie die Kabel hin müssen…
Wir beschränken uns auf das reine Anschliessen des Routers. Also 2 Stecker rein, fertig.
Ist da eine aufwendigere Switch-Installation mit komplexem Netz und Firewall, muss der IT-Wartungstechniker der Firma uns einen Port frei machen und den als benutzbar angeben. Sonst wird da nichts angeschlossen.
Es arbeitet keiner von uns - weder gegen Entgelt noch frei. Wir sind keine Fachfirma, also „Finger weg“
muss ich drauf antworten, wenn auch nicht mehr ernsthaft, da einfach zu aberwitzig:
Natürlich kann eine Haftung entstehen. Router wird von FF-ler in Steckdose gestekt und er zieht dafür den Stecker der Kühltruhe raus und alles taut auf. Dann haftet er