Routerspende / Sachspendenquittung

Hallo,

diese Frage hat mich erreicht:

„Wenn ich Router kaufen würde und diesei in meiner Nachbarschaft verteilen, könnte ich diese als Sachspende für den Freifunk e.V. geltend machen?“

Gibt es hierzu info? Die Router „gehören“ dann dem e.V. denke ich

Kurz und knapp: „Eher nicht.“

Lang:

  1. Es gibt nicht den Freifunk e.V.
  2. Der Freifunk Rheinland e.V. besitzt und betreibt meines Wissens keine Router.

Doch.

Wir machen das mit Routern die die Stadt kauft so.

Router kaufen, Original Rechnung mit Seriennummern der Geräte innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum an den FFRL spenden.

Ich weiß nicht ob sich das bei kleinen Mengen lohnt. Bei uns sind das eher hunderte.

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Kannst du mehr dazu sagen?
Wer besitzt und betreibt die Router am Ende?

aber die Stadt bekommt keine steuerlich absetzbare Zuwendungsbescheinigung. Ist also eine reine Eigentumsübergabe. Stadt hat nämlich keine Einkommenssteuer :wink:

Besitzer und Betreiber ist dann wohl der Aufsteller und Eigentümer der Verein.

bitte mal endlich Unterschied zwischen Beseitzer und Eigentümer verstehen.

das sind 2 Paar Schuhe: Besitzer ist i.d.R: auch Aufsteller, Eigentümer kann ein anderer sein.

Betreiber Du oder ich
Besitzer/Eigentümer: e.V.

Die Stadt bekommt dafür eine spendenbescheinigung

dann frag mal, was sie damit für Steuern absetzen.

Edit
Nach Querlesen wird mir das sehr fragwürdig,ob das überhaupt legal ist. Das ist Landesrecht und unterliegt der Gemeindeordnung u.a. und damit Haushaltsrecht. Bei „Verschenken“ (Stiften) von Vermögen durch Kommunen sind sehr engen Grenzen gesteckt D.h., ich vermute, es wird als Kosten behandelt, unterliegt u.U. der Regelung für verlorene Zuschüsse.
In jeden Fall dürfte aber eine steurlich absetzfähige Zuwendungsbescheinigung allenfalls als Empfangsquittung behandelt werden oder im Papierkorb landen. Ganz besonders fragwürdig (und für den Fall einer Rechnugnsprüfung nicht unkritisch) wird so was, wenn das der physische Erwerb eines Rechners war, der physisch in der Verfügungsgewalt der Kommune verbleibt. Hier kann u.U. sogar Strafrecht greifen und der dafür Verantwortliche das Geld später an die Kommune zurückzahlen müssen.

Also: ganz vorsichtig und erst einmal von der Rechtsabteilung der Kommune eine rechtsverbindliche Stellungnahme einholen, damit die im Zweifelsfall den schwarzen Peter haben.

Um das Problem verständlicher zu machen, eines meiner beliebten Beispiele: Stadt kauft Auto, das als Taxi genutzt werden soll und der Fahrer ist kein städtischer Mitarbeiter sondern Taxifahrer Y. Stadt schenkt das auto dem Fahrer oder der eG, der er angehört.
Geht nicht, wenn doch gemacht, dann Schleudersitz des Verantwortlichen.

Also: die Stadt kann Geld spenden, und Kosten übernehmen, in gewissen Grenzen, sie kann kein erworbenes Vermögen „spenden“. Und Steurrechtliche Zuwendungbescheingung für die Stadt ist … (naja,m da sollte jeder selbst drauf kommen, da eine Stadt ja so viele Einkommenssteuern zahlt)

noch ein Nachtrag, bin ich just heute drüber gestolpert:
Unterschied Spendenquittung (1) und steuerlich absetzbare Zuwendungsbescheidigung (2).
(1) ist nur die Bestätigung, Geld erhalten zu haben, als Buchungsbeleg, Nachweis der Zahlung, ohne steuerliche Relevanz. (2) erst begründet die steuerliche Relevanz. (1) bleibt gültig, auch wenn (2) nicht(mehr) geht. (1) gehört nicht in die Steuererklärung, (2) gehört nur in die Steuererklärung. (aber natürlich nur bei denen, die das von der Einkommenssteuer absetzen können, also Einkommenssteuerpflichtig sind)

[quote=„sunta, post:1, topic:12257, full:true“]„Wenn ich Router kaufen würde und diesei in meiner Nachbarschaft verteilen, könnte ich diese als Sachspende für den Freifunk e.V. geltend machen?“
[/quote]
ichhabs voriges hahr so gemacht,ist der einfachere und rechtlich bessere Weg:
Geld an Verein als Spende, Antrag, Nach erhalt von bewilligung und Geld zurücküberweisung dann damit router gekauft, sind dann Eigentum des Vereins.

Besitzer = Betreiber = Aufsteller, der bekommt den/die hingestellt, aber unentgeltlich. verbleiben also im Eigentum des Vereins.

Gibgt natürlichlichkeine Vorsteuerabzug, da Du der Käufer bist und nicht der Verein (hat der pberhaupt Vorsteuerabzugsberechtigung?)
Wenn DU vorsteuerabzugsberechtigt bist und aus Spendengeldern Anschaffungen des Vereins machst, dann auch nicht, weil Vorsteuerabzugsberechtigung Eigentumserwerb voraussetzt.

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Hi @Pinky, Hi @stefan,

denke mal, dass da ein Verständigungsproblem besteht. Die Stadt Troisdorf spendet ja nicht direkt, sondern über die Trowista GmbH. Da sollte das mit der Spendenbescheinigung dann kein Problem sein. Siehe: Vereinbarung über städtische Unterstützung für Freifunk in Troisdorf unterschrieben

Aber generell mal die Frage: Was bringt diese Sachspenderei? Wir haben selber einen Verein. Sachspenden sind da immer so eine Sache. Man hat eine ganze Menge Inventar zu verwalten und muss auf Nachfrage des Finanzamtes jederzeit nachweisen wo sich das Gerät befindet. Sollte es nicht mehr im Inventar sein, so muss eine Entsorgungsbescheinigung vorliegen. Damit verhindert der Gesetzgeber, dass Inventar aus einem steuerbegünstigten Verein in private Hände kommt (dann wären ja Steuern fällig).

Ist also einfach nur sehr viel Büroarbeit für den FFRL. Und das, obwohl kein Nutzen darin besteht, sondern dadurch nur Traffic erzeugt wird. Und der muss ja auch wieder bezahlt werden.

@jean ja, dann ist das natürlich was total anderes. Wie Fahrrad und Flugzeug.
eine GmbH hat natürlich die Möglichkeit, die Bestätigung geltend zu machen, aber das ist ja auch eine einfache GmbH, völlig egal, wem die gehört, ob das Aldi ist oder sonstwer. Hier wurde aber von „Spenden“ der Stadt gesprochen. Den Unterschied sollte man eigentich auch als rechtlicher Laie kennen,.

Sachspenden sind i.d.R. großer Unfug, Verwaltungskramaufblähung, allenfalls mal gerechtfertigt, wenn was ganz schnell gehen muss (Schnäppchen im Aldi) Ansonsten siehe auch „Allgemeiner HInweis zu Spenden“ http://freifunk-burscheid.de/spenden
ist, wenn es schnell gehen soll, die elegantere Lösung. Steuerlich dasselbe in grün, ob ich Kosten habe, also Gewinn schmälere, oder Spende, also von dem zu versteuernden Gewinn was reduziere. Spenden sind was für Privatleute; denn bei grösseren Spenden (die ja i.d.R. nicht von Privatleuten kommen) komme ich schon sehr schnell in Sponsoring, und das ist wieder anderes.

Edit: um das zu komplettieren und abzuschliessen: bei Sponsoring ist immer eine irgendwie geartete Gegenleistung da, hat keinen Steuervorteil, ist immer Kostenposition, bei Spenden niemals irgendeine Gegenleistung, ist niemals Kostenposition, sonst ist der Steuervorteil sofort weg, ggf. auch rückwirkend.

Und bei Rechner? wer kauft die? Die stehen in einem DC und sind gemietet, also verursachen Kosten. Sachspende geht da eh nicht.

Edit 2
noch einen Tipp dazu: kleine Geldspende an Verein, Antrag, Bewilligung, Geld zurück, Router kaufen.
Dann hat man „Operationsmasse“: Bei Auffstellwilligen eruieren, ob die den echten Kaufpreis (€20 oder so, ohne Aufschlag!) bereit sind zu bezahlen. 80% sind das, etwas Fingerspitzengefühl dabei). Denen den Router aufstellen Selbstkostenpreis kassieren, Rechnung von Privat ohne MWSt. ausstellen, bar quittieren. Router ist nun Eigentum des Aufsteller, und das erhaltene Spendenpolster wieder um den Kaufpreis für einen aufgefüllt.
Auf die Art haben wir voriges Jahr aus € 200,- über 70 Router generiert. Immer wieder nachgekauft, verkauft, nachgekauft, und nur dort, wo man den Router unbedingt hinhaben wollte und deshalb die Frage nach den 20,- umschiffte, wurde ein echter „umsonst“ hingestellt.
Bedingt allerdings peinlich genaue Buchführung und Listing, mit Ser Nr und MAC, welcher Router wohin ging, damit das bei einer Prüfung noch exact dokumentiert ist, weil man dem Verein ja belegen können muss, was mit dem Geld tatsächlich gemacht wurde.