Rundfunkbeitrags-Pflicht Ja/Nein bei Router im Gewerbebetrieb ?

Ich fand kein Thema GEZ bzw. Rundfunkbeitrags-Pflicht, daher hier meine Frage mit der Bitte um Einschätzungen

Ein Gewerbetreibender der Musik in seinem Laden abspielt (auch via Internet-Streaming) ist auf jeden Fall gewerblich Rundfunk-Beitragspflichtig
War ein Gewerbetreibender bisher NICHT zahlungspflichtig, wird er es dann durch Aufstellung des Freifunk-Routers ?

Danke für Kommentare

Seit wann spielst Du mit dem Router denn Musik ab?

Interessante Frage, bisher eben nur eine Einschätzung.

Durch die Aufstellung eine Freifunk-Routers ändert sich erstmal nichts. Entweder hat der Gewerbetreibende bereits Internet und muss sich die Frage sowieso stellen oder er leitet nur weiter.

Häää?

Also: Der GEZ ist doch egal, welches bzw ob WLAN in der Luft ist.
Wenn Du aber nen Internetradio im Freifunk betreibst, klingelt wieder die Kasse bei der GEZ.

Meines Wissens hängt das an den Endgeräten und nicht an der Netzwerkinfrastruktur.

Nach kurzem Check sind die Formulierungen der GEZ schwammig. Nichtsdestotrotz bleibt es Freifunk-unabhängig und auf Gerätebene. Wenn die GEZ meint, dein Arbeitslaptop sei gebührenpflichtig, weil du den mobilen Hotspot beim Handy aktivieren kannst und dann Internetradio hören kannst, hast du erstmal Spass. :wink:

Leider ist der GEZ (bei Gewerbetreibenden), seit dem Rundfunkbeitrag, völlig egal ob man einen Rundfunkempfänger besitzt oder betreibt, sie setzt es voraus.

Die Höhe wird anhand der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeitern, und Fahrzeugen berechnet.

Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen

M.f.G.
RaggaB

Hallo.
Laut gez-gebuehren.de ist es völlig egal, ob man Internet hat oder nicht. Für jede „Betriebsstätte“ wird GEZ fällig, selbst wenn man dort gar kein Radio/Fernseher/Computer hat.

Das Handy selber wäre schon mal das Endgerät wofür du Rundfunkgebühr bezahlen müsstest. Ob du darüber hinaus das auch noch mit deinem Laptop könntest ist davon unabhängig. Hast du ein Diensthandy oder Dienst Laptop muss dein Arbeitgeber dafür die Rundfunk Gebühr bezahlen.

Solange es keine Betriebseigenen Geräte gibt, wie z.B. einen Computer, Tablet, oder Firmenhandy, bleibt er weiterhin von Rundfunkbeitrag befreit.

Seit der „GEZ Reform“ wird eine Beitragspflicht doch nicht mehr daran fest gemacht, ob du was zum Empfang bereit hältst, sondern nur noch an Haushalten oder bei Gewerbe nach Betriebsstätten oder so was. Auch wenn dort niemand Rundfunk nutzen kann.

Wer Musik öffentlich in seinen Räumen abspielt, der kommt ggf. mit der GEMA in Kontakt. Das ist aber was anderes. Da ist es auch egal, wie der es abspielt.

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