Hi Gregor,
ja, das sollte auf alle Fälle abgeklärt werden. Der Vereinszweck ist sozusagen der höchste Wert des Vereins. Heute haben wir eine Regelung, dass die MV diesen ändern kann. Im Entwurf sehe ich nichts entsprechendes und damit würde die BGB-Regelung wieder zutreffen. Das ist sicher nicht gewollt.
Insgesamt finde ich es prima, dass du dich mit der Satzung auseinandergesetzt und einen konkreten und nachvollziehbaren Vorschlag entwickelt hast. Die Satzung ist aktuell nicht so dolle, tut aber andererseits auch (noch) nicht wirklich weh. Sie behindert die Vereinstätigkeit nicht und macht bislang keine Probleme bei Finanzamt und Vereinsregister. Persönlich finde ich den Vorschlag zu detailliert, ich begrüße aber ausdrücklich die Verlagerung von Regelungen in Geschäftsordnungen, die grundsätzlich durch die Gremien erstellt werden und von der MV „nur noch“ abgesegnet werden.
Ich fände es schade und wenig zielführend, wenn wir auf der MV über einzelne Formulierungen deines Vorschlags diskutieren würden/wollten/müssten. (Ich würde die Zeit lieber nutzen, um über die Rolle des Vereins zu sprechen, die Unterstützung der lokalen Communities, Transparenz des Vereinshandelns und vieles mehr, was in Agenda des Vereins für 2018 genannt wurde. Und ich fände es gut, wenn eine neue Satzung uneingeschränkt durch den amtierenden Vorstand unterstützt würde. All das ist nicht sicher. Wäre es für dich denkbar, die Satzungsänderung gemeinsam mit dem neuen Vorstand vorzubereiten, rechtlich prüfen zu lassen, mit den Mitgliedern zu diskutieren und dann auf der nächsten MV zur Abstimmung zu bringen?