Sicherheitskonzept (BNetzA) HowTo

Hmm. Als frisch gekürter Kanninchenzüchterfürst Vorstand eines Vereins mit Freifunk-Ambitionen hätte ich es hilfreich gefunden, gäbe es ein generisches »Betriebskonzept« für (Gluon-basierte) Freifunk-Gruppen, welches man bei der BNetzA vorlegen könnte. Aktuell stolperte ich nämlich über ersuchbare Passagen wie diese:

Teilnehmer (Nutzer)

  1. Teilnehmer des Freifunknetzes verbinden sich mit dem jeweiligen Freifunk-Hotspot. Der Teilnehmer muss sich dafür weder anmelden noch identifizieren.
  2. Der Teilnehmer muss folgende Nutzungsbestimmungen akzeptieren:
    1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen bzw. Handlungen zu unterlassen, welche gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verletzen.
    2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Inhalte über das Netzwerk zu übertragen, welche gegen geltendes Recht verstoßen.
    3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Netzwerk nicht in einer Weise zu beanspruchen, welche die Infrastruktur, das Netzwerk selbst, dessen Betreiber oder andere Teilnehmer beeinträchtigt. […]

Hrrrm. »Muß akzeptieren« setzte einen – technisch fragwürdigen bis undurchführbaren – Intercept voraus, wie soll das also gehen? Und wenn das nicht durchführbar ist, warum schreibt man das dann ins Konzept?

Wer schreibt denn soetwas in Euer Konzept?
Mir fehlt etwas der Kontext, wo dieses Grundgerüst herkommt.
Oder wie es dazu kommt, so etwas vorlegen zu muessen oder zu wollen.

Ich, wenn ich cut&paste z. B. hiervon machte. Hat auch mindestens ein anderer e. V. so in seinem Wiki.

In einem Parallelthread gab es mal den Link zum Konzept von Freifunk-Nord.
Das liest sich für mich stimmiger. (aber Ahnung habe ich nicht.)

da war das: IT Sicherheitskonzept gesucht - #15 von anon68922371