Hmm. Als frisch gekürter Kanninchenzüchterfürst Vorstand eines Vereins mit Freifunk-Ambitionen hätte ich es hilfreich gefunden, gäbe es ein generisches »Betriebskonzept« für (Gluon-basierte) Freifunk-Gruppen, welches man bei der BNetzA vorlegen könnte. Aktuell stolperte ich nämlich über ersuchbare Passagen wie diese:
Teilnehmer (Nutzer)
- Teilnehmer des Freifunknetzes verbinden sich mit dem jeweiligen Freifunk-Hotspot. Der Teilnehmer muss sich dafür weder anmelden noch identifizieren.
- Der Teilnehmer muss folgende Nutzungsbestimmungen akzeptieren:
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen bzw. Handlungen zu unterlassen, welche gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verletzen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Inhalte über das Netzwerk zu übertragen, welche gegen geltendes Recht verstoßen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Netzwerk nicht in einer Weise zu beanspruchen, welche die Infrastruktur, das Netzwerk selbst, dessen Betreiber oder andere Teilnehmer beeinträchtigt. […]
Hrrrm. »Muß akzeptieren« setzte einen – technisch fragwürdigen bis undurchführbaren – Intercept voraus, wie soll das also gehen? Und wenn das nicht durchführbar ist, warum schreibt man das dann ins Konzept?