Sind Metadaten personenbezogene Daten laut BDSG?

Hallo zusammen,
Ich hab da mal ne Frage:
Sind Metadaten eigentlich per se personenbezogene Daten laut BDSG, oder fallen die nicht darunter und stehen dem entsprechend auch nicht unter dessenm besonderem Schutz in Deutschland?

Um noch ein weiteres Feld aufzumachen: Wo ziehen wir (ideologisch, selbstverortet) die Trennlinie zwischen personenbezogenen, personenbeziehbaren und völlig unkritischen Meta-Daten zieht.

Auch ne Frage.
Mir geht’s aber erst mal darum, ob eine deutsche Firma meine von ihr erhobenen Metadaten einfach so weitergeben oder sogar verkaufen darf, oder ob die vom BDSG geschützt sind.

Dazu lassen sich Firmen gern Gutachten von Landesdatenschutzbeauftragten erstellen, was denn eine hinreichende Anonymisierung sei.
Ob z. B. Bewegungsprofile von Mobilfunkkunden anonym seien wenn man schlicht die Handynummer gegen einen ueber den Zeitraum von mehreren Monaten konstanten Random-ID tauscht und nur das dann weiterverkauft.

Hallo Tarias!

Nein! Das Bundesdatenschutzgesetz und die sog. anderen Rechtsvorschriften über den Datenschutz kennen zum einen den Begriff der Metadaten nicht, und zum anderen läßt sich eine Zuordnung von Datenarten praktisch immer nur im Einzellfall treffen. In Presseveröffentlichungen werden unter Metadaten meist die in § 88 TKG genannten „näheren Umstände“ der Telekommunikation verstanden.

Um eine substanzielle Antwort auf Deine Frage geben zu können, müßtest Du schon etwas ins Detail gehen. Welche Art von Daten stehen in den „Metadaten“?

Auch diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Sind die Daten anonymisiert erhoben worden, dann ist die Verwendung zu beliebigen Zwecken erlaubt. Sind die Daten nur pseudonymisiert erhoben worden, dann gelten sie weiter als personenbezogene Daten und bei der Nutzung der Daten ist das schutzwürdige Interesse des Betroffenen am Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung zu prüfen. In der Regel überwiegt das Interesse des Betroffenen. Daneben gibt es aber auch noch eine ganze Reihe von Datenarten, deren Nutzung durch Gesetz erlaubt ist. In diesem Fall entfällt die Prüfung des berechtigten Interesses des Betroffenen und die Daten dürfen immer verarbeitet oder genutzt werden. Auch hier ist eine seriöse Antwort nur bei mehr Details möglich.

Hochachtungsvoll
Uwe Hohenstein