Sollten Gewerbetreibene nicht besser den FF ausschalten?

Liebe Freifunker,
ich werde von unserer Stadt bezug nehmend auf diesen Artikel.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c48414-piratenpartei-klage-wlan-oeffentlich-passwort-haftung-freifunk/ (Voller Text weiter unten) angesprochen, ob es nicht besser wäre die FF Router auszuschalten. Diese Frage würde ich gerne an die Gemeinschaft weiter stellen.
Laut dem EuGH muss der gewerbliche Betreiber des FF WLAN die Abmahngebühren zahlen auch wenn er für den gesetztes Verstoß des WLAN Nutzer nicht haftbar gemacht werden kann.

Nur sollte Abmahngebühren können schnell in die hunderte von Euros gehen.

Was machen wir den jetzt am besten?

LG
Andreas

Anbietern von öffentlichem W-LAN kann aufgegeben werden, den
Anschluss durch an Nutzer vergebene Passwörter zu sichern, entschied der
EuGH. Carl Christian Müller zum Urteil, das dem klagenden Piratenpolitiker gar nicht gefallen dürfte.
Ein Geschäftsinhaber, der der
Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für
Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch
darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein
Passwort zu sichern, um solche Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen
vorzubeugen, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Urt. v. 15.09.2016, Az. C484/14).

Dem Urteil lag eine Reihe von Fragen zu Grunde, die das Landgericht (LG) München I dem
EuGH gestellt hatte. In München geklagt hatte Tobias McFadden, Mitglied
der Piratenpartei Deutschlands, der über sein Unternehmen für
Veranstaltungstechnik sein W-LAN frei zugänglich gemacht hatte. Im Jahre
2010 wurde hierüber der Titel „Bring mich nach Hause“ der Band „Wir
sind Helden“ über eine Internettauschbörse angeboten - ein Verstoß gegen
das Urheberrecht.

Die Fragen lauteten: Haftet Herr McFadden auf Unterlassung, muss er
also künftige Verstöße unterbinden? Haftet er darüber hinaus auch auf
Schadensersatz und die Kosten der Abmahnung und eventuelle
Gerichtskosten?

Kein Schadensersatz, aber Unterlassung light
Der EuGH erteilte jeglichen Schadensersatzbegehen sowie den dafür
aufgewendeten Kosten der Abmahnung und Gerichtskosten eine klare Absage.
Der Gerichtshof begründete dies mit Art. 12 Abs. 1 der
E-Commerce-Richtlinie. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen,
dass Diensteanbieter, die Zugang zu einem Kommunikationsnetz
vermitteln, für die von Nutzern begangenen Rechtsverletzungen nicht
verantwortlich sind, wenn die Diensteanbieter die Übermittlung nicht
veranlasst haben, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht
auswählen und die übermittelten Informationen nicht auswählen oder
verändern. Das ist, so der EuGH, bei den Betreibern von geschäftlichen
Zwecken dienenden W-LAN-Netzwerken der Fall.

Rechteinhabern bleibt es aber unbenommen, gegenüber W-LAN-Betreibern
Unterlassungsansprüche geltend zu machen, allerdings mit einer
wesentlichen Einschränkung: Im Fall einer Rechtsverletzung können die
Verpflichtungen des Betreibers lediglich soweit gehen, als er künftig
für die Nutzung des W-LANs Accounts anzulegen sowie Usernamen und
Passwörter zu vergeben hat, um so sicherzustellen, dass die Identität
der Nutzer überprüfbar ist.

Die Störerhaftung lebt
Die so oft totgesagte Störerhaftung lebt damit weiter. Nicht nur,
dass der Versuch des deutschen Gesetzgebers, die W-LAN-Haftung
abzuschaffen, als gescheitert betrachtet werden muss, da es ihm mit der Novellierung des Telemediengesetzes im Juni dieses Jahres nicht gelungen ist, dies in einer klaren Regelung festzuhalten.

Doch auch nach dem aktuellen Urteil des EuGH müssen Betreiber von
offenen Netzwerken nach wie vor mit Abmahnungen von Rechteinhabern
rechnen. Die Kosten der Abmahnung sind, sofern die Abmahnung berechtigt
ist, ebenso von den Betreibern zu tragen. Denn der EuGH stellte klar,
dass Rechteinhaber von dem Betreiber eines offenen W-LANs dessen
Verschlüsselung sowie die Zahlung der Abmahn- und Gerichtskosten
verlangen kann.

Dieser Haftung kann der Betreiber nur dadurch entgehen, dass er
proaktiv Nutzeraccounts anlegt – und zwar bevor es zu einer
Urheberrechtverletzung über das W-LAN-Netzwerk kommt. Dies empfiehlt
sich umso mehr, als der Gegenstandswert für die Abmahnkosten im Falle
eines kommerziellen Anbieters nicht gedeckelt ist. Schon allein deswegen
können derartige Abmahnungen auch ohne Schadensersatzforderungen teuer
werden. Kosten in Höhe von knapp tausend Euro dürften dabei keine
Seltenheit sein.

Anonyme Nutzung öffentlichen W-LANs nicht möglich
Das alles wird Herrn McFadden und der Piratenpartei, die dieses
Verfahren nach öffentlichen Meldungen finanziert hatte, nicht freuen,
denn ihnen ging es ja gerade darum, einer Vielzahl von Menschen das
Internet zur freien Nutzung ohne Zugangsbeschränkungen und anonym zur
Verfügung zu stellen.

Hinzu kommt, dass die hier vom EuGH vorgenommene Einschränkung des
Unterlassungsanspruchs auf die Verschlüsselung eines Netzwerkes auch nur
für kommerzielle Betreiber gilt, die das offene W-LAN im Rahmen ihrer
Geschäftstätigkeit anbieten. Private Anbieter dagegen sind von der
heutigen Entscheidung des EuGH nicht erfasst und müssen daher auch
künftig damit rechnen, wie bisher auf Unterlassung in Anspruch genommen
zu werden.

Im Ergebnis also kein guter Tag für den Freifunk – und zwar
europaweit. Nachdem der EuGH den Freifunkern nicht zur Seite gesprungen
ist, liegt der Ball nun wieder im Feld des deutschen Gesetzgebers.
Dieser müsste Unterlassungsansprüche in diesen Fallkonstellationen
explizit ausschließen. Das könnte er auch, denn dies stünde jedenfalls
nicht im Widerspruch zur Entscheidung vom Donnerstag. Der EuGH hat
lediglich festgestellt, dass Unterlassungsansprüche grundsätzlich im
Einklang mit europäischem Richtlinienrecht stehen. Zwingend sind sie
aber nicht.

Der Autor Carl Christian Müller,
LL.M. ist Rechtsanwalt und Mitgründer der Kanzlei MMR Müller Müller
Rößner, Berlin, die unter anderem auf das Medienrecht, das Presse- und
Äußerungsrecht, das Breitbandkabelrecht und das Urheberrecht
spezialisiert ist. Er ist Lehrbeauftragter an der
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Studiengang des Mainzer
Medieninstituts und fungiert zudem als Justiziar des Deutschen
Medienverbandes (DMV).

Habe nicht viel Lust den Text komplett zu lesen denn da gibts ne kurze Antwort zu.

Mit Freifunk ist der Anschlussinhaber nicht ermittelbar, d.h. keine Abmahnung, ergo keine Gebühren.

Fazit:
Kein Problem.

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Der Router ist über die MAC und wenn ein Geoeintrag für die Map im Gerät eingetragen ist, ist doch klar wer den FF Router betreibt.

Ja, aber: Es lässt sich im Nachhinein nicht nachvollziehen, über welchen Router ein Nutzer zum Zeitpunkt der für die Abmahnung relevanten Aktion im Netz war.

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Und wie soll der Zusammenhang zwischen Exit IP und Freifunk Router hergestellt werden?

Oder geht es bei der ganzen Diskussion hier um was ganz anderes?

Ob Gewerbetreibende „auf die Nujtzung von Freifunk“ verzichten sollten: können wir gern diskutieren. (Da passt Deine Antwort)

Aber dass Gewerbetreibende den Freifunk abschalten, z.B. durch lancierte Artikel beschriebener Art:
Ob Freifunk abgeschaltet wird oder nicht bestimmen letztlich die Aktiven der jeweiligen Community.

Wenn es darum geht, Freifunk „auszuschalten“: Ich kann mir da vielerart von Sabotage-Aktionen vorstellen. Ob man das gewerblich tun will. nunja… Soll’s ja geben. Wir.Dienen.Uschi…

ich glaube auch, dass es im Nachhinein nicht zu dokumentieren ist, wer zu welchen Zeitpunkt über welchen AP sich die Kinofilme oder Musik runtergeladen bzw. verbreitet hat.
Nur mit der Aussage, ich glaube, an unseren Bürgermeister zu treten und den weiteren Betrieb von FF AP zu empfehlen fällt mir schwer.

Auf die Diskussion „da oben“ sollte man nicht einsteigen. Dann hängt man schon fest.

Der Freifunk-Rheinland e.V. mit seinem Backbone ist eine Erfolgsgeschichte.

  • Es gibt seit mehr als 2 Jahren viele Tausend Freifunk-Router die täglich online sind.
  • Täglich werden Zehntausende von Nutzenden mit freiem Internet versorgt
  • Der abgewickelte Traffic entspricht mindestens 3stelligen Terrabytes am Tag.
  • Es sind keine Fälle bekannt, in denen auf Grundlage der Störerhaftung Knotenaufstellende des Freifunk-Rheinland Nachteile erfahren hätten. Oder auch nur „noch in der Schwebe“ sind. (Aka: Es hat niemand gezahlt, es mussten auch keine Schreiben beantwortet werden, es gab schlicht keine solche Abmahnungs-Post)
  • Die politische Förderung des Freifunk Rheinland durch den NRW-Landtag ist seit langem Beschlossen und es gibt dagegen keinen erkennbaren massiven Widerstand von der ernstzunehmenden Opposition.
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Na das sind doch mal Fakten die ich weiter geben kann.

Besten Dank!

P.S. dass der Autor des verlinkten Artikels selbst einer von den Anwaltskanzleien ist, die sich auf „kostenlose Erstberatung bei Abmahnungen“ und „SOS-Abmanungs-Hotline“ spezialisiert haben:
Es steht Jedermensch frei, die erlernte Profession im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen auszuüben. Dazu gehört auch, sich dafür öffentlich einzusetzen und dafür zu kämpfen, dass das eigene Geschäftsmodell möglichst lange tragfähig bleibt.
(Das war jetzt meinerseits die positivst mögliche Umschreibung dessen was Herr Carl-Christian Müller dort tut.)

Aber wie gesagt, auf die Diskussion einzusteigen ist zwecklos, weil es das Thema „Wie setzen wir Freifunk konkret um, was sind die nächsten Schritte“ derailed… Die Zeit des Bürgermeisters ist knapp. Wenn er über „Hätte/Könnte/Würde“ mit Hobbyjuristen (uns) debattiert, dann ist sichergestellt, dass Freifunk zumindest dort nicht weitergeht.

Genau, und schlechte Beratung, gerade bei den Anwälten, muss auch bezahlt werden. Musste ich mir mal von einem Anwalt sagen lassen.
Ich denke das ich die „Panik“ meiner Ansprechpartner bei der Stadt entkräften kann.

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Hallo,

ich habe jetzt auch nicht alles gelesen, aber nochmal ein kurzer Denkanstoß: Was die ganzen Journalisten und Politiker immer nicht verstehen ist die Tatsache:

Freifunk ungleich offenes WLAN

Ob jemand und ob ich als Cafébetreiber an meiner FritzBox ein offenes WLAN anbieten sollte, mit dem die Leute dann direkt über meine Leitung und somit meine Internetidentiät surfen, kann ich nicht beantworten. Man braucht auf jeden Fall immer noch Eier, Zeit, Lust und das nötige Kleingeld um sich im Falle des Falles mit den bekannten Kanzleien rumzuärgen.

Freifunk leitet den Verkehr über ein VPN um. Die ganze Veränderung der Störerhaftung etc. hat alles nichts mit Freifunk zu tun, weil Freifunk schon vorher einen rechtssicheren Weg gefunden hat. Eben durch diese VPNs.

Darüber kannst du problemlos überall Freifunk anbieten. Die andere Frage ist, ob du zukünftig Freifunk mit einem sogenannten lokalen Exit anbieten möchtest. Und die ist sicherlich noch ungeklärt. Und da wird auch glaube ich seitens der Politik nochmal nachgearbeitet werden.

Ich hoffe, der Unterschied ist etwas klarer für dich.

Grüße
Matthias

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Diese o.g. Anfrage der Stadtverwaltung bezieht sich auf veraltete Presseartikel (15.09.2016).
Da die rechtliche Situation seit Monaten verändert werden soll, kannst Du als erstes auf AKTUELLE Berichterstattung in den Medien bzw auf https://freifunkstattangst.de/ verweisen.

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Ich möchte das gar nicht schmälern, allerdings gibt es neben dem reinen »FFRL-Exit«, wie ihn eine große Masse nutzt, auch noch ein paar andere Lösungen, u. a. lokaler v4-Exit und eigenes (v6-) AS (man schmeiße z. B. 2001:bf7:1310::/44 mal in ein paar LGs).

»Freifunk« ist einfach mehr als nur ein billiger Hotspot-Jakob. Also, kann es zumindest sein. Die breite Fächerung, die durch a) Gluon und b) FFRL erst befördert wurde – ohne Meshkit-/OSLR-Communities abkanzeln zu wollen – bringt es auch mit sich, daß es zwischen »von« und »bis« viele Varianten gibt.

Wir leben im Kreis Gütersloh z. B. mit: ablehnender Haltung in der Kreisstadt; nennenswerter Routerzahl in Gebäuden des Kreises; ablehnender (Versmold) bis positiver (u. a. Borgholzhausen, Halle/W., Rheda-Wiedenbrück) Haltung in den Verwaltungen. Letztlich ist »Freifunk« das, was DU draus machst, @IT_LAS :wink:

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Ich denke aber, das die Frage des Threads tasters sich auf die Gegebenheiten seiner lokalen Community bezogen.
Und das ist - so ich es richtig verstanden habe - Gluon mit FFRL-Backbone.

Lustig. Steht da aber nicht in der Überschrift, da steht »sollten Gewerbetreibende … den FF ausschalten«. Nichts von speziellem Exit und/oder Gluon.

Insbesondere ein Regular moniert doch bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, daß Titel und Diskussion zueinander zu passen haben; ich komm’ nur gerade nicht auf den Namen, irgendwas mit a…

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Meine Fußnägel kräuseln sich immer wenn ich von „dem Freifunk“ lese. Ist wie wenn Omma sagt: „Ich habe letzte Woche in diesem Internet ein neues Klapptelefon gesehen, Kind, wo kann ich dass denn nu kaufen?“ oder wenn Eltern vor den Namen ihrer Kinder immer einen Artikel setzen.

Es ist eine Artikellose Wortmarke! :smiley:

Medizinische Konditionen: drei Foren rechts, zwei runter :slight_smile: