grenzwertiges Problem. Es kommt nicht nur darauf an, was formal legal ist, sondern auch, welcher Anschein (nicht) erweckt werden darf, weil jeder Negativanschein direkt auf FF insgesamt zurückfällt.
Da i.d.R. die Aufsteller (vor allem bei Gewerbetreibenden) NULL Ahnung haben und irgend was mit Windows machen, muss der Anschein vermieden werden, man könne (oder schlimmer: man wolle) modifizierte Firmware aufspielen (können) und über diese dann unbemerkt, weil jederzeit vorheriger Zustand wieder herstellbar, auf weitere erreichbare Clients oder PCs Zugriff nehmen.
Dies ist insbesondere sehr brenzlich, da derzeitig Win10 mit einen neuen AGBs (erlaubt Scannen des PCs nach nicht lizensierter Soft- und Hardware oder illegalem Content, Stillegung von Soft- und Hardware und Änderungen von Files/Installationen, alles von Aussen und ohne Rückfrage oder Genehmgung des Win10 Users) allerorts höchte Sicherheitsbedenken wachruft und nicht vertrauensfördern ist.
Da kann sehr schnell der Anschein entstehen, bei FF soll ähnliches verankert werden, und das kann dann schnell in eine Negativwelle münden.
Hinzu kommt, die Formulierung einer (rechtlich) sauberen Genehmigungserklärung ist nicht so einfach, wie es scheint, ich würde da nicht einmal jeden RA ran lassen. Denn dabei muss noch beachtet werden, dass auch eine solche Erklärung kein Freibrief und Schutz vor falscher Verdächtigung, Ermittlungen (Anfangsverdacht) und Negativ-Publicity ist; denn der BGH hat (sinngemäss) Erklärungen / Ermächtigungen für rechtlich unwirksam erklärt, wenn der Erklärende den vollen Inhalt und Auswirkungen seiner Genehmigung nicht übersah/verstand.
Und der Nachweis, dass man das richtig erklärt hat und tatsächlich voll verstanden wurde, dürfte unmöglich sein.
Also: Wer so was mach, vor allem, wenn aus Bequemlichkeit und nicht aufgrund zwingender technischer Notwendigkeit (Router auf Spitze des Kölner Domes), begibt sich in äusserst gefährliches Fahrwasser mit dünnem Eis. Eine tickende Zeitbombe mit massivem Ärger und Haftung.