unser Freifunk-Förderverein hat im Laufe der Zeit einige WLAN-Router gekauft (z.B. AC-Mesh und Archer C7), die wir auf Veranstaltungen aufbauen. Ich möchte die Geräte in der Buchhaltung abschreiben, damit die korrekt in unsere Körperschaftssteuererklärung eingehen.
Habt ihr Erfahrungen oder Hinweise, wie solche Geräte abgeschrieben werden sollten? Also welche Nutzungsdauer sollte da angesetzt werden? Oder gelten die eher als „Geringwertige Wirtschaftsgüter“, die sofort abgeschrieben werden? In letzterem Fall stellt sich mir die Frage, was mit den Geräten ist, die wir nicht gleich abgeschrieben haben.
Falls das eine Rolle spielt:
wir sind ein eingetragener Verein, aber nicht gemeinnützig
der Jahresumsatz bewegt sich bei so 1000 €; deshalb haben wir bisher davon abgesehen, einen Steuerberater hinzuzuziehen
Gibt es eigentlich einen Austausch unter Vereins-Verantwortlichen? Einige von den Fragen, die bei der Verwaltung von unserem Freifunk-Verein aufgetaucht sind, könnten auch woanders aufgekommen sein, könnt ich mich vorstellen.
Solche Geräte können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgeschrieben werden.
Die Dauer der Abschreibung ist abhängig vom Anschaffungswert und der gewählten Abschreibung
Und was bringt das dann? Die Abschreibung reduziert das/den zu versteuernde(n) Einkommen/Umsatz. Man spart dadurch den auf die Abschreibung entfallenden Steueranteil. Bei den genannten EUR 1000 seid ihr weit unter der Steuergrenze. Die Steuer reduziert sich mit einer Abschreibung um ganze EUR 0. Daher bringt euch eine Abschreibung steuerlich gar nichts