Hallo zusammen,
auf der heutigen Tagesordnung steht ein Antrag mit dem Titel
„Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke stoppen. Verschärfung der Störerhaftung muss verhindert werden!“
Die konkreten Forderungen des Antrags habe ich mal für euch extrahiert:
III.Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die
Änderung des Telemedien-gesetzes auf die Klarstellung beschränkt
bleibt, dass die Haftungsfreistellung gem. §8 TMG auch für
Anbieter von WLAN-Zugängen gilt, - sich gegen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs-und
Aufzeichnungspflichten einzusetzen, die WLAN-Betreibern auferlegt
werden sollen, - sich gegen die Einführung neuer „besonders gefahrgeneigter
Dienste“ in §10 TMG einzusetzen, welche für gespeicherte Inhalte
ihrer Nutzer auch ohne Kenntnis haften sollen.
Hintergrund: Bei der Vorstellung der „digitalen Agenda“ der NRW Landesregierung Anfang Januar kündigte die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mit großen Worten ein freies WLAN überall in NRW an. In Ihrer Regierungserklärung sprach sie dabei ganz konkret das vorbildliche Engagement der vielen ehrenamtlichen FreifunkerInnen an und zitierte von https://freifunk-rheinland.net.
Beispielquelle: http://www1.wdr.de/themen/politik/jahresauftakt-100.html
Vor diesem Hintergrund soll die Rot/Grüne Landesregierung in die Pflicht genommen werden, sich entsprechend auf Bundesebene gegen die unausgegorenen Gesetzesentwürfe zu positionieren. Erinnerung: besonders die SPD hat eine rote Mehrheit der Länder im Bundesrat und mit der Regierung aus NRW einen relativ hohen Einfluss im Bund.
Vorgang: Obwohl der Antrag auf der heutigen Tagesordnung steht, wird es heute keine Debatte im Plenarsaal dazu geben. Der Antrag wird ohne Debatte, also ohne Aussprache im Plenum direkt in die Fachausschüsse überwiesen.
Dort finden dann die Diskussionen statt, evtl gibt es auch eine Expertenanhörung dazu. Anschließend kommt dieser Antrag wieder auf die Tagesordnung des Plenums und wird dort nach einer Debatte endgültig abgestimmt.
Man nennt diese Vorgehensweise „umgekehrtes Verfahren“ weil eigentlich die Anträge zuerst im Plenum eingebracht, dort debattiert werden um dann nach Gesprächen in den Fachausschüssen dort abgestimmt zu werden.
Dieses Verfahren hier wurde bewusst so gewählt, weil der Prozess auf Bundesebene noch läuft und wir so die Möglichkeit bekommen, diesen Prozess aus dem Landtag heraus dauerhaft zu begleiten ohne dass er „in den Ausschüssen versackt“
Geschichte der Störerhaftung im Landtag NRW:
Schon Anfang 2013 gab es einen Antrag mit dem Titel „Abschaffung der Störerhaftung“ im Landtag NRW.
Ein relativ langer und umfangreicher Beratungsprozess in den Ausschüssen und einer Expertenanhörung wurde in Gang gesetzt. Eine Übersicht über diesen Beratungsprozess sowie alle Stellungnahmen der Experten gib es >>hier<< nachzulesen. (CCC, Reto Mantz, uvm)
Diese Prozess mündete letztendlich in einem gemeinsamen Antrag von SPD/Grüne/Piraten Mitte November 2013 mit dem Titel: „Offene Zugänge zum Internet schaffen“ und wurde mehrheitlich im Landtag angenommen.
Die wesentliche Forderung dieses gemeinsamen Antrags ist:
- Die Landesregierung wird aufgefordert, auch weiterhin auf eine
Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiberinnen und
Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der
Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß § 8
Telemediengesetz hinzuwirken, bzw. diese Regelung dahingehend
zu präzisieren, dass Rechtssicherheit darüber besteht, dass
diese Privilegierung auchfür die Betreiberinnen und Betreiber von
WLANs gilt.
Ich denke, die Community sollte hier die Regierung an ihren Aussagen messen. Dazu gehört auch, den Abgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis diese Positionen in Erinnerung zu rufen sowie über die Folgen für die Freifunkaktivitäten aufklären.
Viele Grüße
Lukas