Taschengeld-Kürzungen bei Geflüchteten "wenn kostenloses Wifi in Unterkunft"

Flüchtlingen in Fürth soll das Taschengeld um 36 Euro gekürzt werden wenn sie freies WLAN über Freifunk angeboten bekommen. Das heißt ja, dass für jeden Flüchtling ein DSL-Vertrag eingerechnet wird!

Ich habe auch das Schlupfloch gesehen: „Wenn private Anbieter Wlan einrichten, greift die Weisung nicht.“
Wie ist die Situation hier in NRW?

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Ja Infos wären gut.

Ich sehe allerdings bis jetzt keine Hinweise, die darauf hinweisen, dass es um mehr geht als einfach eine freidrehende Bezirksregierung aus Provinzgutsherren die ein wenig Populismus üben.

Das ist einfach von vorne bis hinten weltfremd und willkürlich. Allein wo die 36 Euro herkommen weiß niemand (für 600 Euro hats wohl nicht gereicht), genau so wie die Kürzung auch auf Leute angewandt wird die das WLAN gar nicht nutzen können.

EDIT: War wohl gestern schon zu spät um richtig zu lesen. Das kommt von weiter oben aus dem bayerischen Sozialministerium. Was für eine Scheiße.

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Ich stelle mir grade unseren Max Bahr Baumarkt vor nachdem der rosa Riese dort 1300 DSL-Anschlüsse gelegt hat und 1300 Speedport w501v an eine Wand gespaxt sind :smiley:

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Der Regelsatz besteht aus Einzelabteilungen, unter anderem für Nachrichtenübermittlung (siehe etwa hier http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/1197/2015-4_Regelsatzinhalte_ab_01_01_2015.pdf)

Im Bereich Asylbewerber ist er zweigeteilt (ab 2016 für den Haushaltsvorstand 145 € für persönliche Bedürfnisse, Abteilungen 7-12 und 219 € für Lebensunterhalt, Abteilungen 1-6). Hier sind ein paar Dinge ausgenommen (z. B. weil aufgrund der Gemeinschaftsunterbringung in dem Bereich keine Anschaffungen vorgenommen werden müssen).

Ansonsten sollte der Regelbedarf aber eine Pauschale sein, aus der nicht mehr oder weniger willkürlich gestrichen werden darf. Die Aufteilung in Abteilungen ist keine Aufteilung in Budgets, wo eines vielleicht nicht gebraucht wird. Jeder Leistungsempfänger handelt eigenverantwortlich - spart hier an, verbraucht da weniger usw.

Eine Kürzung der Leistung muss meines Erachtens nachweislich berechenbar sein und dürfte nicht pauschal erfolgen (vermutlich wird bereits ein Teil für Strom nicht ausgezahlt, wenn er in der Unterkunft nicht separat gezahlt werden muss, dies hat aber eine berechenbare Grundlage). Alles andere ist kaum haltbar und ich würde zunächst Kontakt mit den Verantwortlichen suchen. Sicher lässt sich das Problem aus der Welt schaffen.

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und soll nicht als Empfehlung oder Beratung dienen.

Ein schönes WE!

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Ohne hier eine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen zu wollen:
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn man in dieser Angelegenheit wieder zu lösungsorientierten, sachlichen Vorschlägen zurückkommen könnte, anstatt sich immer wieder mit populistischen Maßnahmen gegenseitig zu überbieten.

Den Menschen das Taschengeld zu kürzen zählt definitiv nicht in die Kategorie lösungsorientiert.

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Ich packe noch ein wenig Absurdistan oben drauf. Wenn die entsprechende Stelle meint, dass einem freifunkversorgten Leistungsbezieher der Anteil für Kommunikation nicht gezahlt werden müsse da er diese Leistung ja schon durch Freifunk erhält, wäre doch die logische Konsequenz das die finanziellen Mittel für diese Leistung dann eben an Freifunk gehen. Also für 40.000€ pro Jahr versorge ich gerne eine 100 Personen Unterkunft. :stuck_out_tongue:

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Das gäbe vermutlich Einsparungen bei den Heizkosten. :sunglasses:

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HIER in NRW wird eine solche Meldung wenn überhaupt dann am 1. April gedruckt!

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Hm ja, da muss man beide Seiten versuchen zu sehen. Zum Einen gibt es auch geldwerten Vorteil im Steuerrecht. Zum Beispiel muss ein Vertriebler der in der Firma einen Verkaufswettbewerb eine Reise gewinnt, dies als Einnahmen versteuern, oder Arbeiter die im Unternehmen vergünstigt Ware einkaufen. Auch Trinkgelder für Selbständige (ab dem ersten Euro) oder für Angestellte ab 100 unterliegen dem Steuerrecht. So ist das in DE.

Die Kürzungen an sich sind ggf. nur in der Höhe zu beanstanden. Was jedoch nicht darunter fällt ist ein Outdoor Hotspot in der Nähe einer Unterkunft. Alternativ eine Zahlung von zum Beispiel einem buchhalterisch erfassten Wert.

Na ja, ich sehe da schon noch einen Unterschied. Bei allen genanten Beispielen der geldwerten Vorteile kommen diese auch tatsächlich der erhaltenden Person zugute und man hätte die Freiheit die Reise, das Trinkgeld und die vergünstigte Ware abzulehnen wenn man dafür beim Fiskus keine Abgaben leisten möchte oder sie schlicht nicht braucht.
Hier wird aber vom reinen vorhanden sein des Angebotes auch auf eine vollwertige Nutzung geschlossen. Im Vergleich würde das bedeuten, dass ich als Angestellter einer Toilettenpapierfirma mit Angestelltenrabatt gezwungen bin dort mein Papier zum Werksrabatt zu beziehen. Und wenn ich es nicht tue trotzdem den geldwerten Vorteil auf den Durchschnittsverbrauch eines normalen Klogängers versteuern müsste.

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Ja, umstritten ähnlich wie die GEZ Sendern. Es wird nicht lange dauern bis es Nachahmer gibt.

Gibt es hierzu Neuigkeiten? Wie ist es weiter Verlaufen? Hat jemand eine Info wie nun der Status quo ist?