Hinsichtlich der unverschlüsselten VPN-Tunnel gibt es zwei Punkte, die in der Diskussion immer wieder auftauchen:
a) Einige Communites haben bei der Bewerbung von Freifunk in ihren Präsentationen den Begriff „verschlüsselter VPN-Tunnel“ gewählt.
Ausgangspunkt könnten Forks von Freifunk-Netzstruktur - Freifunk für Aachen, die StädteRegion und Umgebung sein. (Wobei ich den Aachenern da keinen Vorwurf machen möchte)
b) Gibt es Freifunkrouter, die im „kommunalen Umfeld“ seitens der jeweiligen Stadt-IT aufgestellt wurden und als VPN-Uplink auch das Netz der Kommune nutzen. Argument zum Abwenden eines „Jungendschutzfilters“ war: „die IT kann gar nicht in die Tunnel hineingucken und kann auch nicht wissen, was dort abgerufen wird, selbst wenn sie wollte. Die Mitarbeiter kann also keine Mitschuld treffen selbst bei Kenntnis von Misbrauch, weil sie nur Daten durchleiten“.
Diese Argumentation müsste nun anders geführt werden, denn das Wegschneiden 2^n Byte Headern könnte man durchaus als „Kenntnis möglich“ auslegen. (Filtern natürlich trotzdem nicht praktikabel. Aber die VDS könnte es anders sehen, wenn die Stadt hinreichend groß ist.)
Um es nochmal zu betonen: Ich sage nicht, dass es anders ist. Nur die Arguementation mit den Leuten, die Freifunk verhindern möchten, wird dadurch nicht einfacher.