Änderung 1 - ALT
1.
Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen
vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Änderung 1 - NEU
1.
Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Personen: Zwei Vorsitzende, Schatzmeister, einem Besitzer (Technik) und einem Beisitzer (Mitgliederverwaltung). Die beiden Vorsitzenden und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Änderung 2 - ALT
1.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen, z. B. Firmen, Vereine, Verbände und Behörden werden, die gewillt sind, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu fördern und diesen in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Körperschaften, Vereine und Verbände können die Mitgliedschaft entweder nur für sich selbst oder auch für ihre Mitglieder erwerben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Änderung 2 - NEU
1.
Neben der ordentlichen Mitgliedschaft im Verein besteht auch die Möglichkeit einer nicht stimmberechtigten Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Die Fördermitglieder unterstützen die Aktivitäten des Vereins aktiv bzw. finanziell. Sie sind nicht stimmberechtigt. Die Fördermitglieder erklären bei Eintritt in den Verein verbindlich, in welcher Form sie die Aktivitäten des Vereins unterstützen wollen.
Alternative1:
Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten. Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des gleichen Monats in Absprache mit einem Mitglied des Vorstandes ihre bei Eintritt gegebene Erklärung ändern.
Alternative2:
Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten. Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des gleichen Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber ihre bei Eintritt gegebene Erklärung ändern.
Änderung 3 - ALT
1.
Die Versammlung wird mindestens acht Wochen vor dem Versammlungstermin mit einer schriftlichen Mitteilung an die Mitglieder angekündigt.
Änderung 3 - NEU
1.
Die Versammlung wird mindestens acht Wochen vor dem Versammlungstermin mit einer Mitteilung per Mail an die ordentlichen Mitglieder angekündigt.
Änderung der Finanzordnung:
ALT
-
Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“
NEU
Alternative1:
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für Fördermitglieder mindestens 60 Euro oder mehr. Eine Verminderung des Beitrags für Fördermitglieder ist möglich und wird in 3. geregelt.
Alternative2:
-
für Fördermitglieder mindestens 60 Euro oder mehr.