Update zum Thema Fördermitgliedschaft?

Mein Stand ist, dass die Fördermitgliedschaft im FFRL e. V. noch nicht möglich ist.

Frage: werden wir die auf der MV beschliessen? Muss es ggf. noch einen Antrag dazu geben? Was genau klemmt noch? Ggf. Fahrplan zur Umsetzung.

Wäre prima, wenn jemand ™ hier mal den aktuellen Stand reinklimpern könnte. Mein Wissen dazu ist veraltet und halb.

Danke!

Viele Grüße, Fx

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Wenn ich @Doris richtig verstanden habe wird die außerordentliche MV deshalb abgehalten.

Zumindest geht es um Satzungs Dinge die schon mal beschlossen wurden, aber es formal noch hapert.

Das ist jetzt aber auf meiner Seite eher raten, Details wären daher super.

In der Einladung war nur die Deadline für Anträge erwähnt.
Was zur Abstimmung gestellt werden wird: Noch nicht bekannt.

Hmm. Die Frage ist: ist das dabei oder nicht. Falls nicht: wer muss was dafür tun.

Ich hatte das auch so verstanden, dass es um Punkte wie diese geht, aber ich bin da unsicher und wäre sehr enttäuscht, wenn da jetzt noch etwas schief läuft…

Kann jemand aus dem Vorstand etwas erhellendes dazu tippen?

Danke!

Wir stimmen über die gewählten Satzungsänderungen der letzten Mitgliederversammlung ab, weil das Amtsgericht die Änderungen auf Grund von Formfehlern nicht anerkannt hat. Ich kann die Satzungsänderungen gerne hier noch mal reinstellen.

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Das wäre super, ich habe nicht so recht den Überblick wo man sie findet.

Änderung 1 - ALT
1.
Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen
vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Änderung 1 - NEU
1.
Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Personen: Zwei Vorsitzende, Schatzmeister, einem Besitzer (Technik) und einem Beisitzer (Mitgliederverwaltung). Die beiden Vorsitzenden und der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Änderung 2 - ALT
1.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen, z. B. Firmen, Vereine, Verbände und Behörden werden, die gewillt sind, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu fördern und diesen in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Körperschaften, Vereine und Verbände können die Mitgliedschaft entweder nur für sich selbst oder auch für ihre Mitglieder erwerben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Änderung 2 - NEU
1.
Neben der ordentlichen Mitgliedschaft im Verein besteht auch die Möglichkeit einer nicht stimmberechtigten Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Die Fördermitglieder unterstützen die Aktivitäten des Vereins aktiv bzw. finanziell. Sie sind nicht stimmberechtigt. Die Fördermitglieder erklären bei Eintritt in den Verein verbindlich, in welcher Form sie die Aktivitäten des Vereins unterstützen wollen.
Alternative1:
Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten. Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des gleichen Monats in Absprache mit einem Mitglied des Vorstandes ihre bei Eintritt gegebene Erklärung ändern.

Alternative2:
Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten. Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des gleichen Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber ihre bei Eintritt gegebene Erklärung ändern.

Änderung 3 - ALT
1.
Die Versammlung wird mindestens acht Wochen vor dem Versammlungstermin mit einer schriftlichen Mitteilung an die Mitglieder angekündigt.

Änderung 3 - NEU
1.
Die Versammlung wird mindestens acht Wochen vor dem Versammlungstermin mit einer Mitteilung per Mail an die ordentlichen Mitglieder angekündigt.

Änderung der Finanzordnung:

ALT

Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“

NEU

Alternative1:

für Fördermitglieder mindestens 60 Euro oder mehr. Eine Verminderung des Beitrags für Fördermitglieder ist möglich und wird in 3. geregelt.

Alternative2:

für Fördermitglieder mindestens 60 Euro oder mehr.

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Lieben Dank! …und ein paar Zeichen extra