Moment mal! Bei der Telekom gibts doch WLAN to go. Da stell ich ja auch wem anders meinen Anschluss bereit…
Oh man…
Nein die Telekom stellt deinen Anschluss jemand anderem bereit.
Du spendest nur den Strom dafür der Telekom.
Im Gegenzug darst du aber die anderen Telekom Hotspots nutzen.
Alles Definitionssache. Ich stelle meinen Anschluss doch direkt garnicht zur Verfügung.
Ich nutze ihn doch lediglich, um eine Verbindung zu den Servern von Freifunk aufzubauen, damit die ihren Anschluss über meine Hardware zur Verfügung stellen können.
Gestern kam die Diskussion auch bei uns auf, meine schnell „eingehakte“ Stellungnahme dazu:
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Hallo S.,
also das mit den AGB stimmt, teilweise stehen solche Sachen auch in
meiner Telekom AGB.
Meine persönlichen Standpunkte dazu (ist natürlich kein juristischer) sind:
Möglichkeit
-
Wenn du deinen eigene Internetanschluss öffnest, deine
IP also im Internet erkennbar ist, die Leute also direkt über deinen
Anschluss surfen, dann „trittst du als Internetanbieter auf“ und bietest
„Telekommunikationsdienste“ an. Das würdest du z.B. auch machen, wenn du
anderen dein WLAN Passwort gibst. -
Möglichkeit. So wie es Freifunk ja macht. Der Router verschlüsselt
den Internetverkehr bis zum Freifunkserver, im Internet ist nur die IP
des Servers zu sehen, aber nicht deines privaten Internetanschlusses zu
finden. In diesem Fall ist der Serverbetreiber der Freifunk-Provider,
die AGB zeith hier nicht mehr. D.h. der verschlüsselte Internetverkehr
ist für deinen Provider (und auch zu deinem Schutz) nur als
verschlüsselter Internetverkehr sichtbar, er muss davon ausgehen, dass
es dein „Internetverkehr“ ist.
Der Provider hat nun die Möglichkeit/Fähigkeit:
„Deinen“ verschlüsselt Internetverkehr zu entschlüsseln,
Deep Paket Inspection, deinen Freifunk Router versuchen zu knacken. Das
steht aber in Deutschland mehrfach unter Strafe.
§ 202a StGB - Ausspähen von Daten - dejure.org und folgende §…
Wenn das die Telekom z.B. bei mir machen würde, würde ich sie direkt bei
der Polizei anzeigen.
Also ich ziehe für mich die 2. Möglichkeit in Betracht, Freifunk ist
„meinen“ Internetverkehr.
Juristische Klarheit ist das natürlich nicht. Meiner Meinung nach steht
aber das StGB über irgendwelchen AGBs. Und die Telekom ist ein Kabel!
Wie M… schon schrieb, ein Fall ist auch mir nicht bekannt.
Grüße
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Da ich neben Vodafone auch für Telefonica arbeite, ist mir im
Mobilbereich eine solche Agentenabteilung nicht bekannt, schließe aber
da auch nichts aus, aber das kostet alles Zeit und Geld.
Wenn sich jemand mit Freifunk verbindet, weiß er ja nicht, welcher
Provider da für „das Kabel“ verantwortlich ist. Wenn mehrere
Freifunkknoten mit Internet in der Nähe sind oder wären, ist auch
direkt nicht nachvollziehbar, wer gerade der „Internetzugang“ ist, das
ist langfristig unser Ziel.
Das Einzige, was einen bei O2 (ich hatte mit dem Gedanken gespielt
dorthin zu wechseln) auf die Füße fallen könnte, wären die blöden
Drosselungskauseln die die Internetgeschwindigkeit auf DSL 2000 Niveau
reduzieren, die wurde letztes Jahr eingeführt, bei einem alten
Verträge sehe ich da weniger Probleme, es sei denn den Kunden wurden
neue AGBs und Vertragsnamen untergejubelt.
Genau so wenig in den Festnetzklauseln:
. Überlassung an Dritte
6.1 Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Erlaubnis von Telefónica
Germany den Anschluss sowie die zur Verfügung gestellten technischen
Geräte nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen
Nutzung überlassen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch diejenigen Entgelte zu zahlen,
die durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte
entstanden sind, so-weit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die
Inanspruchnahme der Leis-tungen durch den Dritten nicht zugerechnet
werden kann.
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Entgelte entstehen nicht bei einer Flat, „Ständige Alleinnutzung“
findet nicht statt und Entgelte werden nicht verlangt.
Da ich lange im Forum bei O2 unterwegs war, glaube ich auch nicht,
dass man da irgendwas „brauchbares“ Schriftliches zurück kommt.
Wäre schön, wenn wir euch wieder an Bord begrüßen dürften.
Gruß
…
Am 07.01.2015 um 21:00 schrieb xxx@xxxmail.de:
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Ich habe noch an folgendes Szenario gedacht: Ein Provider könnte
(bei Verdacht) auch selber jemanden losschicken der sich mit
Freifunk verbindet und dann seine z.B. gezogenen Testdownloads mit
dem Datenvolumen über den DSL Anschluss korrelieren…oder?
###########
Ich denke mal, dass es gar nicht so eines Aufwandes betreibt.
Ein FF-Router wird hinsichtlich FastD-Traffic einen Footprint haben, der hinreichend eindeutig ist. Dazu kommen dann noch die DNS-Requests, die ausserhalb des Tunnels stattfinden.
D.h. „wenn“ ein Provider es wirklich darauf anlegen sollte, dann kann er -ähnlich wie bei Nutzung von SIP oder Skype an Mobilfunkanschlüssen wo dieses „nicht erwünscht“ ist- Ports blocken oder ausbremsen (und sich auf dem Helpdesk völlig ahnungslos geben)
So eine Situation sollten wir abwarten.
Da gerade an anderer Stelle von einem Nicht-Freifunker behauptet wurde, die Provider würden relativ schnell kündigen, würde mich mal interessieren, ob da jetzt überhaupt schonmal Fälle bekannt geworden sind, wo ein Provider dem Anschlussinhaber (DSL, Kabel, o.ä.) gekündigt hat wegen Freifunk? Wisst Ihr da was?
Bei Privatkunden-Verträgen ist mir nichts bekannt in dieser Richtung.
Weder bei den EuroDocsis-Anbietern UM und VKD, noch bei den xDSL-Anbietern.
Die bekannten Fälle bei 1&1 „von vor 10 Jahren“ (gefühlt) bezogen sich auf „zu viele Traffic allgemein“. Dann gab es noch Port(?)-Bremsen, bei allgemeiner Volumenüberschreitung bei (damals) KD. Und was es nach wie vor gibt, sind die DSL-Volumen-Tarife von Telefonica, UI und anderen. (zählt hier aber auch nicht.)