Eine Auflistung solcher Drittanbieter „Mit Drittnutzungsklausel“ verstößt meiner Meinung nach nicht gegen das BGB.
Aus Freifunk-Sicht halte ich es jedoch für absolut kontraproduktiv, seine solche anzulegen und würde auch alle anderen Freifunkenden darum bitten, von der Erstellung der Liste abzusehen.
Aber danke, dass Du Dir von den Argumenten von Emploi eines der gültigen herausgegriffen hast, wenn ich Dich richtig verstanden habe.