Verschärfung der Gesetze für private WLan Hotspots

Na gut, gewonnen. :grimacing:

Die Essenz meines Post war:

Es gibt immer eine Lösung, dass ein Namensformular jetzt die Lösung sei war nicht gemeint.

Nein, er muss aufgezeichnet werden, wenn du von der Störerhaftung befreit werden möchtest. Das bezieht sich nur auf Abmahnungen. Da du bei Freifunk die ohnehin nicht nach Hause bekommst, bezieht sich das Gesetz nicht auf FF. Nirgendwo steht, dass offene WLANs verboten werden, du haftest nur nach wie vor dafür und die Haftung wird mit Freifunk eben auf den Verein umgeleitet.

Und dass die Namensdokumentation Schwachsinn ist, hatte ich ja oben Anhand des WG-Party-Beispiels erläutert. Immer mehr Zeitungen und Portale schreiben, dass der Vorschlag Schwachsinn ist. Wird sich schon zum Kabinett rumsprechen.

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Ahhhh, jetzt habe ich es verstanden, guter Punkt danke dafür

:slight_smile:

Ein Bug im Router und wir haften. Außerdem ist es Müll einen 100 MByte Anschluss nochmal über nen Server laufen zu lassen und Traffic mehrfach zu generieren. Das Gesetz muss anders sein und wir sollten das dafür tun.

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Hallo jom,

wen meinst Du mit „wir“?
Warum soll jemand haften?

Gruß Jörg

Weil es durch einen Bug oder falsche Konfiguration passieren kann das der Traffic DIREKT ins Internet geleitet wird. Das könnte jedem Freifunker passieren und würde dann auch jeden betreffen. Auf das Providerprivileg kann man sich nur solange verlassen wie die Technik funktioniert.

Diesen Problem haben aber auch alle kommerziellen Anbieter. Diese schließen aber schlicht aus dass so etwas passiert.

In den Vereinbarungen sichern sie einem dann schriftlich zu dass Traffic der über ihr Netz ging nicht zu Abmahnungen gegen den Betreiber führen kann.

Das haben wir aber hier schon recht umfangreich diskutiert:

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Jop, denen kann das Wurst sein weil Sie sich Wartung und den Traffic fürstlich bezahlen lassen. Uns kostet das Deutschlandweit ne Menge Geld welches wir Sinnvoller ausgeben könnten.

Btw: diese Anbieter haben den Traffic nur auf der letzten Meile als kostenstelle. Danach geht der Tunnel im DSLAM ins Netz.

Das ist irrelevant, kann jetzt genauso passieren.

Aber nach der aktuellen Gesetzeslage und deren Unklarheit haben wir in den letzten 5 Jahren jeden Prozess um die Störerhaftung gewonnen oder dieser wurde eingestellt. Beim neuen Vorschlag sieht das vermutlich ganz anders aus.

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Haben wir bisher einen dokumentierten Fall, wo durch Versagen von Gluon Pakete mit der IP des Knotenbetreibers versendet wurden und dadurch eine Abmahnung kam? Meines Wissens nach nicht, also hör Mal bitte auf unbegründete Verunsicherung zu stiften.

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BZW gerne die Diskussion in einem gesonderten Thread. :wink:

Prof. Hoeren von der WWU Münster zu dem Thema:

http://blog.beck.de/2015/03/15/eine-unversch-mtheit-der-regierungsentwurf-zur-wlan-haftung

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Nichts bekannt. Unsicherheit? Es ist nur wichtig dass man sich nicht dauerhaft, mit Blick auf die Zukunft, auf den Provider Workarround verlassen sollte. Mit unsicher hat das nichts zu tun, eher mit fairen Informationen gegenüber den anderen Freifunkern :slight_smile:

Alles in allem : Jetzt muss politisch gekämpft werden . Technische Tricks können wir danach noch genügend machen :slight_smile:

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Wenn ich diese Meldung hier richtig lese, stehen Freifunker nach aktuellem Modell garnicht so schlecht da.

Denn wenn man den Text mal liest und dabei den Firmennamen durch „Freifunk“ ersetzt, kommt eigentlich eine recht genaue Beschreibung von dem raus, was Freifunk aktuell macht.

Ich denke, das untermauert ganz gut was CHRIS gesagt hat:

Und hier haben sich ja scheinbar schon einige Juristen Gedanken drüber gemacht.

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Ja, so schaut es aus, auch dieser Fachanwalt ist unserer Meinung:

Durch den Gesetzentwurf zu offenen W-LANs ändert sich beim Freifunk weiterhin nichts.

Ich denke, man könnte dann vllt. sogar eine Option für Geschäftskunden machen, dass der Traffic lokal ausgeleitet wird und fastd nur noch zur Verbindung des Netzes genutzt wird. Das würde die Geschwindigkeit deutlich erhöhen und die Gateways entlasten.

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Wie wird man denn Geschäftskunde beim Freifunk Rheinland?
Ich dachte immer, die würden da nicht einmal Router „geflashed“ zum Selbstkostenpreis abgeben wollen, um nicht in den Geruch der kommerziellen Aktivität zu geraten.

Gar nicht, mit Geschäftsleuten meine ich Leute, die ein Geschäft betreiben und daher in Zukunft von der Störerhaftung befreit sein werden.