Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen

Und da ist sie wieder. Zurück von den Toten.

Petition gegen VDS
https://aktion.digitalcourage.de/civicrm/petition/sign?sid=2&reset=1

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Kann das sein das die Formulierung doch anders ausgefallen ist als in der Analyse vor einiger Zeit?

Neue Formulierung in §113a:

" Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt,…"

Alte Formulierung:

Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt

bgbl115s2218_136562.pdf (106,3 KB)

Quelle: Juraforum.de definition

Endnutzer ist eine juristische oder natürliche Person, die weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt.

Würde das nicht bedeuten das freie Wlans doch diese VDS ermöglichen müssen?
Weil sie stellen ja Endnutzer öffentliches Wlan zur Verügung