Vorratsdatenspeicherung. Was wird gespeichert

Naja darunter fällt aber kein xmpp, xml api Kommunikation, kein torrent, keine usw.
Wenn du es genau nimmst sind es nur Websites und Email

Ich bin kein Jurist, aber für mich steht da, dass Inhalte nicht gespeichert werden dürfen. Zusätzlich auch nicht, welche Internetseiten aufgerufen wurden und nichts, was mit email zu tun hat.
Das verwendete Datenformat, Protokoll usw. spielen keine Rolle.

Ich frage mich eher, wie sich der Gesetzgeber die Definition von “Internetseiten“ vorstellt. Alles was per http übertragen wird? Oder alles was in html codiert ist? Oder was genau ist eine “Internetseite“?

Also ich vermute die Ausschluss des E-Mail-Verkehrs wird bei den Providern technisch nachher so ablaufen, dass alles, was über die gängigen Mail-Ports (25, 110, 587, 993, usw) geht, nicht protokolliert wird. Zusätzlich wirds wahrscheinlich eine Liste mit Webmail-Adressen der großen Anbieter geben, die ebenfalls nicht protokolliert wird.

Daher könnte man natürlich XMPP, Torrent usw. einfach auf den Mail-Ports betreiben und so wäre die VDS ein weiteres Mal ausgetrickst (geht natürlich nur solange man den Kram nur selber nutzt und nicht auf die Standardports angewiesen ist).

Einen konkreten Anforderungskatalog erwarte ich nicht mehr dieses Jahr. Trotzdem viel Spaß beim Spekulieren. :wink:

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Ich meine auch im Rahmen der §TMG 8 erste Entwürfe gelesen zu haben, das Netzwerke über 1.000 Geräte als als ein solches „Geschäftsmässiges“ Netzwerk betrachtet werden, auch ohne Spenden. Praktisch Netzmask /22 abzüglich 24 DHCP Adressen sollte noch Minimum grün sein. 1022 Adressen -24 + Router IP= 999

und wie willste das mit IPv6 machen? /64 sind unwesentlich mehr Möglichkeiten :wink:

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Gute Frage, jedes Gerät hat seine eigene öffentliche IP, daher kann der ISP die Geräte selbst unterscheiden im VDS. Aber nur wenn der VDS nicht getunnelt wird. Also verschiedene IP sieht er schon, aber mehr nicht mit VPN. Anbieter mit Tunnel könnten ein Traffic Analysis Tool verwenden. Ich meine für die technische Realisierung mal was von Fördertöpfe gehört zu haben. Sollte man auch mal prüfen.

Wie zählt die BNetzA:

„Zur Ermittlung der Marginaliengrenze von 10.000
Teilnehmern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ab der eine
Verpflichtung gemäß § 110 TKG i.V.m. § 3 TKÜV besteht, werden zwei Methoden zugrunde gelegt:

  1. Teilnehmer mit Registrierung
    

Analog zur Mobilfunknutzung oder Einrichtung eines E-Mail-Accounts
sind hier die registrierten WLAN-Kunden zu zählen
(Nutzungsbereitstellung).
2. Teilnehmer ohne Registrierung
Hier ist die Anzahl der gleichzeitig angeschlossenen Endgeräte an der
TK-Anlage festzustellen oder durch entsprechende Erfahrungswerte zu
bewerten.“

Quelle: TK-Überwachung bei WLANs und die 10.000-Nutzer-Grenze nach TKÜV: Wie zählt die BNetzA? | Offene Netze und Recht

Es ist also völlig wurst, wie deine Netzmaske aussieht. Relevant sind bei Netzen ohne Registrierung 10.000 concurrent User.

also:

b. Wird keine Registrierung durchgeführt, ist
ebenfalls auf den konkreten Betreiber abzustellen. Es ist also beim
Innenstadt- oder Straßenzug-WLAN zu beobachten (und ggf.
stichprobenartig für die Bundesnetzagentur niederzulegen), wie viele
Nutzer die komplette WLAN-Anlage gleichzeitig nutzen. Soll die Pflicht
nach § 110 TKG grundsätzlich vermieden werden, kann im System eine maximale (gleichzeitige) Nutzeranzahl von 10.000 programmiert werden (Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, 2014, Rn. 181). Generell führt diese Zählweise dazu, dass der Großteil der öffentlichen WLANs nicht unter § 110 TKG
fällt. Denn auch ein Innenstadt-WLAN wird heutzutage nur selten 10.000
gleichzeitige Nutzer erreichen. Davon geht auch die Bundesnetzagentur
aus:
„Von der Verpflichtung sind lediglich wenige, große
Unternehmen betroffen, d.h. kleine Anlagenbetreiber wie Cafés, Hotels,
Bibliotheken, die beispielsweise ihren eigenen Internetanschluss per
WLAN-Router ihren Kunden anbieten, sind hierbei nicht angesprochen.“
Besteht die WLAN-Anlage lediglich aus einem oder wenigen Knoten,
dürfte die Zahl von 10.000 gleichzeitigen Nutzern praktisch nicht zu
erreichen sein.

Inzwischen fragt man sich auch bei der Telekom, was gespeichert werden muss: Golem.de: IT-News für Profis

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hi

ich hoffe das geht jetzt nicht in die Hose und die entscheiden auf einmal das man auch hinter NAT speichern muss (priv. Adressen z.b.) sonst wackelt unsere Argumentation wieder:

https://pad.f3netze.de/p/vds/timeslider#485

mfg

Christian