also ich habe mich mal versucht in die Gesetzeslage einzulesen. Ich möchte zwei Standorte per Richtfunk (2,5km) verbinden. Auf der einen Seite heißt es, wenn möglich 5Ghz zu verwenden. Dann heisst es, diesen dürfe nur „indoor“ verwendet werden. Auf der Seite der Bundesnetzagentur sind die 5Ghz gar nicht aufgeführt für P2P Verbindung. Ja was denn nun?
5 GHz hat ›outdoor‹ bestimmte Einschränkungen, die i. d. R. nur mit der Hersteller-Firmware einzuhalten sind. Daher gilt für 5 GHz ›draußen nur Kännchen mit Originalfirmware‹, d. h. insbesondere kein FF-Mesh. Für P2P ist also die Hersteller-Firmware zu nehmen, die i. d. R. auch den rechtlichen Rahmen beachtet.