Was wäre wenn doch eine Abmahnung käme? Vergleich kommerzieller Hotspot & Freifunk

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wir können nicht alle theoretischen Konstrukte hier mal durchspielen.

Der Regelbetrieb ist mir klar, ich kann für unsere Supernodes garantieren, dass es ausgeschlossen ist solche Daten zu erheben.

Unterschätze jedoch nicht die Kreativität der User, ich möchte wissen ob es ein geplantes Vorgehen gibt falls es ein User gnadenlos verbockt und es schafft das VPN versehentlich zu umgehen. Wir definieren jetzt einfach, dass das tatsächlich versehentlich ginge.

Es geht mir also um eine Abmahnung gegen die IP Adresse des Anschluss Inhabers, bei der wir um ehrlich zu sein unmöglich unterscheiden können ob es sich um Traffic über den, wie oben definiert, falsch angeschlossenen Freifunk oder um Traffic abseits von Freifunk gehandelt hat.

Bieten wir hier die Hilfe der vom Verein bezahlten Anwälte?

Gibt es einen Unterschied zwischen Mitglieder im Verein und Personen die einfach so einen Knoten aufstellen.

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was ich noch vergass:

sollte eine Abmahnung bei mir einfliegen, geht die in den Papierkorb, ich werde natürlich nicht so doof sein und antworten.

Wenn dann eine Einstweilige Verfügung kommt, gibts einen Widerspruch (nachdem ich mich von meinem Lachkrampf erhohlt habe, aber fristgerecht)

Dann muss der Abmahner nämlich klagen. Und wenn dann eine Klageschrift eingeht, dann verfahren wie oben unter (3) - währenddessen bin ich im Erholungsurlaub, weil die Lachkrämpfe so anstrengend waren.

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das geht nicht !!!

Ich denke es wird schwer da jetzt eine Aussage zu treffen.
In Vergangenheit hat man allerdings immer eine Lösung gefunden um gemeinsam Schlimmeres abzuwenden. Vielleicht kann man sich ja an der Vergangenheit orientieren.

Ich habe 16 Beiträge in ein neues Thema verschoben: Fehlbenutzung der LAN-Ports am Freifunk-Router verhindern

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Dann is das hier nicht Dein Thread.

Ich hielte es für sinnvoll, als „Backup“ nach wie vor ein Installationsprotokoll aufzusetzen.
Braucht zwar eigentlich niemand, aber im Notfall würde es die Situation deutlich verbessern und der eigenen AnwältIn die Arbeit erleichtern, ganz gleich wer dieseN dann bezahlt (Verein, NodeaufstellerIn, Spendensammlung hier im Forum.)

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Zweites Video ab Minute 23:30 - Providerprivileg bei Freifunk.

Super Zusammenfassung und Werbung für Freifunk ohne Ende. Wer jetzt noch zu Hause ein Gast-WLAN seines eigenen Anschlusses/Routers anbietet…

Also für Freifunk Rheinland: Einfach aufs Provider-Privileg berufen. Fertig.

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Wieso ist so kompliziert abzumahnen ?!

Wir haben in vielen Themen schon Abmahnprofis gesehen, die sich technisch kundiger bedienen.

  • man nehmen die Freifunkkarte
  • melde sich am Router an
  • besurfe interessanten Content
  • logge mit
    … dann hat man:
  • den Standort (wer auch immer Besitzer/Betreiber sein mag)
    …im Zweifel fragt man mal dumm „och, wer bietet denn hier das nette kostenlose WLAN“
  • die IP des Vereins

Mit den Daten kann man mindestens nen Versuch starten.

Ich denke, hier beginnt die Frage dann: was nu ?

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etc…

Skaliert nicht. (Und als Geschäftsmodell damit tot.)

Verstehe Ich nicht.

These (bisher unkommentiert von Vorstands/juristischer Seite):
Wenn das Providerprivileg gilt, dann für den Provider.
Wenn also die zum „providen“ genutzten Komponeten z.B. Eigentum des Providers bzw zugemietete Leistungen sind, mag Ich an das Providerprivilig glauben.
Solange wir aber noch nicht mal sicherstellen, dass der Provider auch Nesitzer und Betreiber der Access Points ist, bezweifle Ich die Wirksamkeit des Providerpriviliges an der Front. (Siehe früher mal von mir gepostetes Rechtsanwaltsstatement)

Sprich: im Prinzip mahnt man jeden Router Aufsteller ab. Das skaliert für mich in Orten mit halbwegs Verbreitung ganz extrem gut als Geschäftsmodel über die Standorte.
Alternativ: kann über Fallzahlen skalieren, wenn Router dem Provider gehören aber das Providersetup (z.B. Diskussion: Pflichten abhängig von Kundenzahl) nicht 100% wasserdicht ist.

Ich sag nicht: so ist es, Ich habe allein im Sinne der Eingangsfrage bisher nur noch kein Statement aus dem Vorstand gelesen, oder ne andere Anwaltsmeinung als jene, die Ich mal eingebracht habe.

mach Ich mir größere Sorge ? Nö.
Aber offen sind die Themen trotzdem und die Eingangsfrage unbeantwortet.

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Ich sehe nicht, wie es in diesem Szenario zu einer aktenkundigen Mitstörerhandling durch denjenigen kommt, der de FF-AP mit Strom versorgt.
Natürlich ist er faktisch Mitstörer, nur zu Papier wird man das nicht zu rentablen Kosten bekommen.

Es werden die Peilwagen der Post kommen und alle FF-Nodes einmessen. Als nächstes wird an ein und dem selben Tag bei 10000 eingemessenen Häusern in denen sich FF-Nodes befinden silber/blaue Autos mit blauer, alternierender Beleuchtung auf dem Dach vorfahren und diese Häuser von oben bis unten durchsuchen. Wurde dann das Hochhaus mit 100 Wohnungen durchsucht hat man einen FF-Node gefunden und in den anderen 9999 Wohnungen ebenso. Alles natürlich an ein und dem selben Tag, damit Betroffene niemanden warnen können.

Was wäre damit bewiesen?!

Wer satirische Tendenzen findet darf sie gerne behalten!

p.s. natürlich werden auch sämtliche Router die Spasseshalber die SSID „Freifunk“ senden aber nichts mit FF zu tuen haben ebenso eingemessen und inhaftiert!

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Ich muss @rahuelsm da leider beipflichten.

Auch wenn ich FF technisch für juristisch einwandfrei halte, ändert das nichts an den kriminellen Umtrieben der Abmahnverbrecher.
Man erinnere sich an die YouPXXN Abmahnwelle hier in Dtl. der Anwalt hat zwar letzendlich seine Zulassung verloren und wird selbst juristisch belangt. Vorher gings allerdings heiß her in den Medie, diese Abmahnwelle wäre für FF ein PR Desaster.

Also: Ja man muss davon ausgehen das Abahnung auch dann kommen können können wenn sie nur auf Lügen besieren.
Und Ja, die Anwällte suchen sich gezielt Richter mit möglich begrenzten IT Wissen und belügen diese dann auch noch Vorsätzlich!

PS:
Das sich hier über eine Ernstgemeinte Frage so lustig geamcht wird ist IMHO nicht ok.
Ihr habt ja die Wahl das Thema zu ignorieren.

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Nachtrag:

Ja ich persönlich fände eine Abmahnung auch eher lustig als bedrohlich.
Aber ich denke der Frisör um die Ecke und der Kneipier wären nicht so Glücklich.

Wenn dann noch Sprüche kommen wie:

Das beste ist die Abmahnung zu ignorieren bis Klage erhoben wird

wandert der FF Node danach sofort in den Müll!

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Für eine Abmahnwelle bedürfte es meiner Meinung erst dem oben von mir dargestellten Szenario.

Unter dem Beitrag stand/steht deutlich, dass er möglicherweise satirische Inhalte haben könnte!

Und frei nach Lebenserfahrung:
„Es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wir“

Moin!
Das Hauptargument für FF ist doch der Hinweis auf die Provider-Lizenz und die VPN-Tunnelung.
Diese Lizenz ist doch irgendwo schriftlich niedergelegt, oder nicht?

Die Gefahr einer Abmahnung sehe ich auch eher gering, wegen der Nicht-Skalierbarkeit.
Irgendwo herumlaufen und nach dem Freifunker zu fragen, passt nicht ins Abmahn-Geschäftsmodell.
Die redp***-Nummer hat funktioniert, weil man mit überschaubarem Einsatz eine sehr große Zahl von Opfern angehen konnte, die außerdem wegen des Peinlichkeitsfaktors den Ball flach halten und lieber zahlen, statt laut zu werden.
Freifunk wird ja inzwischen von Kommunen, Stadtsparkassen, Wirtschaftsförderungs-Stellen und mehr aktiv beworben und gefördert. Bei so etwas zahlt keiner in aller Stille, um sich nicht zu blamieren.

Manchmal staune ich über diese Kultur des proaktiven Sich-in-die-Hose-machens.

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Also die Geschichte mit dem Traffic vor Ort mitschneiden halte ich für vollkommen utopisch. Man muss ja auch noch genau den richtigen Zeitpunkt erwischen in dem tatsächlich vor Ort ein Rechtsverstoß stattfindet. Genauer braucht der Abmahner einen Rechtsverstoß gegen einen seiner Klienten.

Bei einer halbwegs hohen Access Point Dichte, wie wir sie in der Aachener City haben, ist auch nicht zweifelsfrei zu klären welcher Access Point verwendet wurde. Selbst die Klärung des Access Points erlaubt keinen gesicherten Rückschluss auf den verwendeten Anschluss. Beim kommerziellen Hotspot ist die Zuordnung in der Regel eindeutig.

Diesen Option können wir daher verwerfen.

An der Funktion der vpn Tunnel habe ich persönlich keine Zweifel, die verwendeten Routing Regeln sind gut zu überblicken. Falls doch einmal ein Fehler vorläge wäre dieser dauerhaft auf github dokumentiert, hier fährt man also mit Freifunk besser als mit einem kommerziellen Anbieter, diesem könnte man nichts nachweisen. Auch wenn man an der verwendeten Hardware leicht erkennen kann dass auch dort in der Regel openwrt zum Einsatz kommen dürfte.

Bleibt also nur die persönliche Schusseligkeit das Gerät falsch anzuschließen, die von mir Befragten Hotspot Anbieter (Stichprobe 3 aus 3) sagen ihre „Geräte haben keine Fehler“ falls eine Abmahnung kommt war es der eigene Traffic abseits des Hotspot.
Im Falle von Freifunk ist in der aktuellen Rechtsprechung, siehe Berlin, ein vpn Tunnel nicht notwendig um Abmahnungen abzuwehren.

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Rechtsirrtürmer gibt es immer Mal, das gehört leider auch zu einem Rechtssystem dazu. Ich denke das Gericht hat sich hinreichend blamiert und der Entzug der Zulassung wird anderen Anwälten ein Denkzettel sein.

Ansonsten denke ich auch, dass die fehlende Skalierbarkeit ihr übriges tut.

Für mich steht die initiale Frage immernoch im Raum:

Für den unwahrscheinlichen Fall eines Druckabfalls in der Kabiner Abmahnung gegen jemanden, der einen FF-RL-Gluonrouter mit Strom versorgt (um es mal so zu umschreiben):

Würde der Verein sich da in jedem Fall juristisch engagieren? Oder unter bestimmten Bedingungen? Oder generell gar nicht?
Wie wäre das weitere Vorgehen in so einem Fall?

Oder lautet die Ausage „muss man mal schauen, wissen wir noch nicht“?
(Wäre auch o.k., müsste aber auch kommuniziert werden.)

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