gibt es für Vereinsmitglieder eine Zusage, dass im Falle einer Freifunk bezogenen Abmahnung ein Anwalt durch den Verein beauftragt wird?
Mir ist klar, dass dies durch einen funktionierenden vpn ausgeschlossen ist, aber ein wirklich grober, kreativer Fehler bei der Installation könnte dazu führen.
Edit: Ich habe bei einigen kommerziellen Anbietern nachgefragt was denn wäre wenn man bei Ihnen doch selber eine Abmahnung bekommt, z.B. weil der Router versagt oder man etwas falsch angeschlossen ist.
Der Router versagt auch dort per Definition nicht.
Man wollte mir gerne schriftlich geben, dass eine Abmahnung aufgrund von WLAN Nutzern ausgeschlossen ist, mehr aber auch nicht. Anhand des Materials das ich erhalten habe war sehr leicht zu erkennen, dass auch auch dort teilweise durch das Anstecken des eigenen Uplink-Routers an den LAN Port und dem so vorgesehenen Anstecken von zusätzlichen WLAN Geräten an die LAN Ports die eigenen DSL Leitung genutzt wird.
Im Falle eine Abmahnung gegen den Anschlussinhaber ist man aber trotzdem auf sich alleine gestellt, insbesondere da obige Konstellation abgestritten wird.
Ich?
Nur mal zur Klarstellung: Der Vorstand des Vereins besteht aus @eskorte und @TschaeggyWasa und unserer Schatzmeisterin die nicht hier angemeldet ist.
Ich könnte hier nur meine persönliche Ansicht äußern, die dann aber keinen offiziellen Charakter hätte, der wiederum hier angefragt wurde.
Das ist ein Punkt, über den wir wirklich mal diskutieren sollten. Wir sagen ja immer, FFRL ist Provider und haftet nicht als Störer. Aber was macht der Verein, wenn es nun einer versucht? Einfach mal klar darstellen. Der Brief vom Anwalt kommt an. Was wird dem geantwortet?
In einfachen Sätzen gesagt, man gibt bekannt, das es kein klassisches Anbieter, Kunde Prinzip gibt da Kostenfrei, und somit keine Bestandsdaten erhoben und keine Logfiles angelegt werden. So grob der Inhalt, würde wenn ich ein Schreiben formulieren müssen. Aber man sollte sich da auf alle Fälle einen Anwalt ran holen der das dann macht.
erst einmal müsste der Abmahner wissen, wem er die Abmahnung zusenden muss. Die Information hat er nicht und bekommt er nicht.
wenn er Telepath ist und eine Zufallstreffer landet, hat er immer noch die Beweispflicht. Na, dann wünsche ich ihm viel Spass.
Sollte er dann trotz allem einen Treffer landen, gilt
3.1) Rechtschutzversicherung oder
3.2) Gerichtskostenhilfe
Also: ganz ruhig bleiben und nicht künstliche Panik durch extreme theoretische Konstruktionen erzeugen.
Natürlich kann ich auch darüber diskutieren, was ist, wenn der Mond auf die Erde fällt. Denkbar ist ja alles.
Der Regelbetrieb ist mir klar, ich kann für unsere Supernodes garantieren, dass es ausgeschlossen ist solche Daten zu erheben.
Unterschätze jedoch nicht die Kreativität der User, ich möchte wissen ob es ein geplantes Vorgehen gibt falls es ein User gnadenlos verbockt und es schafft das VPN versehentlich zu umgehen. Wir definieren jetzt einfach, dass das tatsächlich versehentlich ginge.
Es geht mir also um eine Abmahnung gegen die IP Adresse des Anschluss Inhabers, bei der wir um ehrlich zu sein unmöglich unterscheiden können ob es sich um Traffic über den, wie oben definiert, falsch angeschlossenen Freifunk oder um Traffic abseits von Freifunk gehandelt hat.
Bieten wir hier die Hilfe der vom Verein bezahlten Anwälte?
Gibt es einen Unterschied zwischen Mitglieder im Verein und Personen die einfach so einen Knoten aufstellen.
sollte eine Abmahnung bei mir einfliegen, geht die in den Papierkorb, ich werde natürlich nicht so doof sein und antworten.
Wenn dann eine Einstweilige Verfügung kommt, gibts einen Widerspruch (nachdem ich mich von meinem Lachkrampf erhohlt habe, aber fristgerecht)
Dann muss der Abmahner nämlich klagen. Und wenn dann eine Klageschrift eingeht, dann verfahren wie oben unter (3) - währenddessen bin ich im Erholungsurlaub, weil die Lachkrämpfe so anstrengend waren.
Ich denke es wird schwer da jetzt eine Aussage zu treffen.
In Vergangenheit hat man allerdings immer eine Lösung gefunden um gemeinsam Schlimmeres abzuwenden. Vielleicht kann man sich ja an der Vergangenheit orientieren.
Ich hielte es für sinnvoll, als „Backup“ nach wie vor ein Installationsprotokoll aufzusetzen.
Braucht zwar eigentlich niemand, aber im Notfall würde es die Situation deutlich verbessern und der eigenen AnwältIn die Arbeit erleichtern, ganz gleich wer dieseN dann bezahlt (Verein, NodeaufstellerIn, Spendensammlung hier im Forum.)
These (bisher unkommentiert von Vorstands/juristischer Seite):
Wenn das Providerprivileg gilt, dann für den Provider.
Wenn also die zum „providen“ genutzten Komponeten z.B. Eigentum des Providers bzw zugemietete Leistungen sind, mag Ich an das Providerprivilig glauben.
Solange wir aber noch nicht mal sicherstellen, dass der Provider auch Nesitzer und Betreiber der Access Points ist, bezweifle Ich die Wirksamkeit des Providerpriviliges an der Front. (Siehe früher mal von mir gepostetes Rechtsanwaltsstatement)
Sprich: im Prinzip mahnt man jeden Router Aufsteller ab. Das skaliert für mich in Orten mit halbwegs Verbreitung ganz extrem gut als Geschäftsmodel über die Standorte.
Alternativ: kann über Fallzahlen skalieren, wenn Router dem Provider gehören aber das Providersetup (z.B. Diskussion: Pflichten abhängig von Kundenzahl) nicht 100% wasserdicht ist.
Ich sag nicht: so ist es, Ich habe allein im Sinne der Eingangsfrage bisher nur noch kein Statement aus dem Vorstand gelesen, oder ne andere Anwaltsmeinung als jene, die Ich mal eingebracht habe.
mach Ich mir größere Sorge ? Nö.
Aber offen sind die Themen trotzdem und die Eingangsfrage unbeantwortet.
Ich sehe nicht, wie es in diesem Szenario zu einer aktenkundigen Mitstörerhandling durch denjenigen kommt, der de FF-AP mit Strom versorgt.
Natürlich ist er faktisch Mitstörer, nur zu Papier wird man das nicht zu rentablen Kosten bekommen.
Es werden die Peilwagen der Post kommen und alle FF-Nodes einmessen. Als nächstes wird an ein und dem selben Tag bei 10000 eingemessenen Häusern in denen sich FF-Nodes befinden silber/blaue Autos mit blauer, alternierender Beleuchtung auf dem Dach vorfahren und diese Häuser von oben bis unten durchsuchen. Wurde dann das Hochhaus mit 100 Wohnungen durchsucht hat man einen FF-Node gefunden und in den anderen 9999 Wohnungen ebenso. Alles natürlich an ein und dem selben Tag, damit Betroffene niemanden warnen können.
Was wäre damit bewiesen?!
Wer satirische Tendenzen findet darf sie gerne behalten!
p.s. natürlich werden auch sämtliche Router die Spasseshalber die SSID „Freifunk“ senden aber nichts mit FF zu tuen haben ebenso eingemessen und inhaftiert!
Auch wenn ich FF technisch für juristisch einwandfrei halte, ändert das nichts an den kriminellen Umtrieben der Abmahnverbrecher.
Man erinnere sich an die YouPXXN Abmahnwelle hier in Dtl. der Anwalt hat zwar letzendlich seine Zulassung verloren und wird selbst juristisch belangt. Vorher gings allerdings heiß her in den Medie, diese Abmahnwelle wäre für FF ein PR Desaster.
Also: Ja man muss davon ausgehen das Abahnung auch dann kommen können können wenn sie nur auf Lügen besieren.
Und Ja, die Anwällte suchen sich gezielt Richter mit möglich begrenzten IT Wissen und belügen diese dann auch noch Vorsätzlich!
PS:
Das sich hier über eine Ernstgemeinte Frage so lustig geamcht wird ist IMHO nicht ok.
Ihr habt ja die Wahl das Thema zu ignorieren.
Ja ich persönlich fände eine Abmahnung auch eher lustig als bedrohlich.
Aber ich denke der Frisör um die Ecke und der Kneipier wären nicht so Glücklich.
Wenn dann noch Sprüche kommen wie:
Das beste ist die Abmahnung zu ignorieren bis Klage erhoben wird