Moin!
Das Hauptargument für FF ist doch der Hinweis auf die Provider-Lizenz und die VPN-Tunnelung.
Diese Lizenz ist doch irgendwo schriftlich niedergelegt, oder nicht?
Die Gefahr einer Abmahnung sehe ich auch eher gering, wegen der Nicht-Skalierbarkeit.
Irgendwo herumlaufen und nach dem Freifunker zu fragen, passt nicht ins Abmahn-Geschäftsmodell.
Die redp***-Nummer hat funktioniert, weil man mit überschaubarem Einsatz eine sehr große Zahl von Opfern angehen konnte, die außerdem wegen des Peinlichkeitsfaktors den Ball flach halten und lieber zahlen, statt laut zu werden.
Freifunk wird ja inzwischen von Kommunen, Stadtsparkassen, Wirtschaftsförderungs-Stellen und mehr aktiv beworben und gefördert. Bei so etwas zahlt keiner in aller Stille, um sich nicht zu blamieren.
Manchmal staune ich über diese Kultur des proaktiven Sich-in-die-Hose-machens.
Also die Geschichte mit dem Traffic vor Ort mitschneiden halte ich für vollkommen utopisch. Man muss ja auch noch genau den richtigen Zeitpunkt erwischen in dem tatsächlich vor Ort ein Rechtsverstoß stattfindet. Genauer braucht der Abmahner einen Rechtsverstoß gegen einen seiner Klienten.
Bei einer halbwegs hohen Access Point Dichte, wie wir sie in der Aachener City haben, ist auch nicht zweifelsfrei zu klären welcher Access Point verwendet wurde. Selbst die Klärung des Access Points erlaubt keinen gesicherten Rückschluss auf den verwendeten Anschluss. Beim kommerziellen Hotspot ist die Zuordnung in der Regel eindeutig.
Diesen Option können wir daher verwerfen.
An der Funktion der vpn Tunnel habe ich persönlich keine Zweifel, die verwendeten Routing Regeln sind gut zu überblicken. Falls doch einmal ein Fehler vorläge wäre dieser dauerhaft auf github dokumentiert, hier fährt man also mit Freifunk besser als mit einem kommerziellen Anbieter, diesem könnte man nichts nachweisen. Auch wenn man an der verwendeten Hardware leicht erkennen kann dass auch dort in der Regel openwrt zum Einsatz kommen dürfte.
Bleibt also nur die persönliche Schusseligkeit das Gerät falsch anzuschließen, die von mir Befragten Hotspot Anbieter (Stichprobe 3 aus 3) sagen ihre „Geräte haben keine Fehler“ falls eine Abmahnung kommt war es der eigene Traffic abseits des Hotspot.
Im Falle von Freifunk ist in der aktuellen Rechtsprechung, siehe Berlin, ein vpn Tunnel nicht notwendig um Abmahnungen abzuwehren.
Rechtsirrtürmer gibt es immer Mal, das gehört leider auch zu einem Rechtssystem dazu. Ich denke das Gericht hat sich hinreichend blamiert und der Entzug der Zulassung wird anderen Anwälten ein Denkzettel sein.
Ansonsten denke ich auch, dass die fehlende Skalierbarkeit ihr übriges tut.
Für mich steht die initiale Frage immernoch im Raum:
Für den unwahrscheinlichen Fall eines Druckabfalls in der Kabiner Abmahnung gegen jemanden, der einen FF-RL-Gluonrouter mit Strom versorgt (um es mal so zu umschreiben):
Würde der Verein sich da in jedem Fall juristisch engagieren? Oder unter bestimmten Bedingungen? Oder generell gar nicht?
Wie wäre das weitere Vorgehen in so einem Fall?
Oder lautet die Ausage „muss man mal schauen, wissen wir noch nicht“?
(Wäre auch o.k., müsste aber auch kommuniziert werden.)
Ebenso gibt es auch noch eine unwidersprochene anwaltliche Bewertung.
Und keine Aussage zum Erstinstallationsprotokoll.
Ansonsten bin Ich wirklich fasziniert, dass so technik-afine Mitstreiter ein Problem darin sehen
alfred Listen & Maps zu nutzen, gerne mal mit Kontaktdaten
Eine App-Uhr auf dem Smartphon mit einer Server-Uhr beim Logging zu synchronisieren
automatische Datenübernahme in derweil übliche Kanzleisoftware
…etc
Der Anschluss hinter dem AP ist ja übrigens schnurz.
Damit hat´s übrigens wenig zu tun. Ich habe hier auch FF rumhängen.
Und habe in meinem Leben sicher ganz andere Dinge getan.
Die Frage ist:
sind wir ein Verein juristische Apsekte ignorierender Nerds, die eine Halbwahrheit verkaufen ?
oder haben wir harte Tatsachen (mein Minimum wäre: anwaltliche Bewertung, öffentlich, positiv für uns) ?
ggf. on top noch ein Verfahren (wie Spende der Router, Protokoll), dass Sicherheit für Aufsteller (nicht den Verein = Provider) verschafft
oder haben wir security by obscurity durch eine technische Lösung, gepaart mit der Hoffnung dass Prozesse smooth ausgehen wie zuletzt , wissen es aber eigentlich nicht ?
letzter Punkt im Sinne:
Genau darum geht es:
„wissen wir nicht“ ist ne faire Aussage.
Nicht zu wissen ob man überhaupt weiß und dann zu tun, als wäre „alles sicher“ ist nicht fair.
sorry, aber das ist einfach dämlich (ich muss hier das Wort mal benutzen dürfen)!
wir haben eine fliessende Rechtslage, mit bislang eindeutigen Aussagen, denen zufolge aufgrund der Technik und dem „Schutzschild“ Verein = ISP alles in sicheren Tüchern ist. Aber die Rechtslage ist fliessen, d.h., wer nicht ein Vollidiot ist, kann und darf keine rechtsverbindliche Erklärung abgeben!
was den Fall der „schusseligen“ Falschinstallation angeht, da kann nur ein „muss fallweise entschieden werden“ die Antwort sein,. Einfach, weil sonst jeder - und also auch jeder Kriminelle - das sonst als Ausrede benutzen könnte und dann auf die Zusage mit der anwaltlichen Vertretung pocht.
Also: aufhören mit Extremdiskussionen und mal einfach das Gehirn einschalten. Sonst schadet so was letztlich mehr der Sache, als die Befriedigung bei der Rechthaberei wert ist.
(Wer sich hier durch meine Wortwahl gestört fühlt, möge mal darüber nachdenken, was eine derartige Diskussion des Extrems eigentlich konkret bringt / bringen kann. So was kann man am Stammtisch diskutieren, aber nicht in einem öffentlichen Forum. Manchmal glaube ich, alle haben ihr Hirn verloren, wen ich so was lese.)
Ob das jetzt „ad hominem“ ist oder nicht, das mag jedeR selbst für sich beurteilen.
Meiner Ansicht nach sorgt so eine Formulierung jedoch dafür, alles vorher vielleicht sinnvoll Geschiebene zu entwerten, weil sich die LeserInnen dann an soetwas festbeißen.
Hä moment mal
Angenommen so ein mieser Typ lädt wirklich was runter und lässt sich erwischen. Die Kanzlei hat seine IP rausgefunden. Um diese IP jedoch riner Adresse zuzuordnen braucht sie den Provider.
Moin,
bevor ich gleich in einer Flüchtlingseinrichtung und einer Wohnung gegenüber noch zwei Router aufstelle, habe ich mal auf die Schnelle die freifunk.net Seite und das Wiki nach „störer“, „haftung“ und „provider“ durchsucht.
Und nichts gefunden, was die allgemeine Aussage „Freifunk hat eine Provider-Lizenz / Zulassung / Anerkennung“ stützen könnte. Habs aber auch nur überflogen.
Daher die Newbie-Frage: Wo ist diese Lizenz / Anerkennung / Zulassung?
Ist nicht der Förderverein Freie Netze mit Sitz in Berlin so eine Art Dachverband, von dem man solide Ansagen erwarten könnte?
Ja, das verstehe ich. Gibt es die eindeutigen Aussagen irgendwo schriftlich?
Ich finde die Freifunk-Idee wirklich fördernswert und habe inzwischen einige Stunden damit zugebracht, ein Flüchtlingsheim ans Netz zu bringen, inkl. Anbaggern von fünf Privatleuten in der Nachbarschaft als Zugangsspender. Die ich mit der Geschichte von Verein mit Anerkennung als Provider, verschlüsselter Übertragung via VPN und Übergang ins Internet via Freifunk-Server überzeugt habe.
Durch die verschwurbelten Pressemeldungen wie z.B. „Privatleute sollen ihr WLAN öffnen dürfen, müssen aber für eine gute Verschlüsselung sorgen“ (DLF, gestern morgen) oder heute morgen in der Presseschau des DLF komme ich etwas ins Schleudern.
Sagt ausgerechnet der, der weiter oben noch darauf beharrte, dass es versehentliche Fehlinstallationen mit lokalem Exit nicht gäbe und dass das technisch unmöglich sei?
Anderen mangelnde kognitive Fähigkeiten zu attestieren, weil sie nicht der eigenen Meinung sind, ist ein prima Diskussionsstil!
Hier ist der Mitgliedseintrag des Freifunk Rheinland e.V.
Wer was behauptet, haftet im Endeffekt auch dafür. Deswegen sind alle gaaaanz vorsichtig.
Je nach Betrachtungsweise öffnest du als Privatleut dein WLAN ja auch nicht. Du stellst einen Freifunk-Router in dein LAN, der die Dienste des FFRL über WLAN anbietet.
nach meiner Einschätzung kann doch nur die Vereins IP „gesehen“ werden. Und somit würde eine Abmahnung sowieso direkt an den Verein gehen.
Ein weiteres Thema: Die meisten haben auch noch einen eigenen Router der wahrscheinlich auch WLan hat. Und wenn da etwas passiert liegt das ausserhalb der Zuständigkeit des Vereins.
Oder kann mir hier mal jemand ein Szenario erläutern das über den Backbone des FFR die IP des Internetanschlusses des Nodebtreibers nach „draussen“ geht.
Nein, sie sind kein Dachverband und wollen es auch eigentlich nicht sein. Trotzdem werden sie besonders von der (medialen)-Öffentlichkeit als das gesehen. Freundlicherweise agieren sie dann auch entsprechend professionell und das ist gut für uns alle.
Prüfen kann das zum Glück jeder leicht verständlich mit Seiten wieder dieser:
Finde ich richtig, ist nur leider nicht von einer (hypothetischen) Fehlfunktion/Fehlinstallation des Freifunk Routers zu unterscheiden.
Damit liegen wir exakt auf der Linie der kommerziellen Betreiber, mit dem Unterschied dass man bei uns auch in einem solchen Fall auf die Mithilfe der Community bauen kann.
In dem Szenario ging es um falsch angeschlossene Router. Mit etwas „Kreativität und Geschick“ bei der Verkabelung, schaffst du es, nicht nur den WLAN-Traffic des eigenen Routers lokal ins Internet zu schicken, du wirst sogar Exit für das Mesh.
Beispielsweise wenn du an einem ipv6-Unitymedia-Anschluss einen der gelben Ports mit deiner FritzBox verbindest. Es werden dann von FritzBox aus v6-Routen zum Freifunk-Router announced, diese Announcements laufen durchs gesamte Mesh.