Also Batman. Ich habe gestern die Auskunft bekommen das die gelben Ports kein Batman sprechen. Und wenn ich das wollte müsste ich in dem SSH Dingens irgendwas auflösen und wieder zusammenlösen.
Und ich habe ein gutes technisches Verständnis aber habe nix kapiert @CHRlS
Können wir das falsche Anschließen der Router durch Laien nicht durch „Stöpsel“ (z.b. RJ45 Stecker oder was passende ausm 3D Drucker) in den LAN Ports verhindern?
Ich hätte gerne per default aus und in den Experteneinstellungen im Config Mode einzeln pro Port für die jeweiligen Aufgaben konfigurierbar, Auswahl einer Drop Down Box zum Beispiel:
Port1: deaktiviert (< neuer default Wert)
Port1: Freifunk Client (< ist aktuell default, aber derzeit als Switch)
Port1: Freifunk Mesh (< halt aktiviertes batman, bräuchte Tschaeggy für sein Mesh am Client Port)
Port1: WAN (< kann man vielleicht auch mal brauchen)
Port1: Switch (< den eventuell auch?)
Port1: VLAN (< ja was weiß ich, vermutlich selten und bräuchte ein Feld für die ID)
Port1: blubb (< jetzt fällt mir nix mehr ein)
Müsste man sich mal Gedanken dazu machen was genau man alles mit den Ports veranstalten will und welche Wahlmöglichkeiten man dort sinnvoll brauchen kann.
eher @MrMM [quote=„TschaeggyWasa, post:36, topic:3308“]
Und somit würde eine Abmahnung sowieso direkt an den Verein gehen.
[/quote]
Noch mal zur Anatomie einer Abmahnung, Modell 2015, am Beispiel Urheberrecht:
Annahme: Eine dritte Person nutz einen Freifunk Knoten für „Filesharing“. Freifunk Internet Gateway sei Freifunk Rheinland.
Wie auch immer stellt ein vorgeblicher Rechteinhaber oder durch ihn beauftragte Dritte fest, das ein Urheberrechtsverletzung von
einer bestimmten IP Adresse aus scheinbar erfolgt ist.
Entsprechend der IP Adresse ermittelt man das AS/Provider dem die Adresse gehört.
Das gibt man einem Anwalt.
Da man ja die Provider kennt, bündelt man die festgestellten Fälle und erwirkt vor Gericht einen Beschluss zur Herausgabe der Identität des Anschlussinhabers auf Basis der Verkehrsdaten.
Anwalt erhält Adressen von Provider
Jetzt erst setzt man die Abmahnung(en) an die Anschlussinhaber auf.
Ergo: Da #5 fehlschlägt bekommen Freifunk Knotenbetrieber keine „Abmahnungen“.
Es sei denn, daß
jemand der auch Uplink hat irrtümlich „im falschen Netz“ unterwegs war.
jemand seine Identität irgendwie anders preisgeben hat.
sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen etwas massiv ändert
sonst etwas passiert ist mit dem hier jetzt niemand rechnet.
Garantieren, im Sinne von Versichern und Schadlos halten, kann und wird das niemand.
Jeder (und insbesondere ein e.V) ist gut beraten von solchen verbindlichen Zusicherungen allein schon aus Haftungsgründen Abstand zu nehmen. Es ist auch irgendwie Unfug, da wir ja hier nicht von Physik sondern von Rechtsprechung reden. Sowohl die Gesetzeslage als auch die Auslegung sind variabel, weiterhin ist sowieso jeder einzelne Fall zu betrachten.
Alles auf dem wir operieren sind Auslegungen, Interpretationen, teilweise von Laien (oha!) von Anwälten (oh-oh) oder von Gerichten (eijeijei).
Also wird auch niemand der bei Trost ist „pauschal einen Anwalt stellen“ oder soetwas.
tl;dr:
Vielen Menschen machen das jetzt gerade mal so. Scheint zu passen. Garantieren kann das keiner.
Wem das Restrisiko zu hoch ist sollte sich vielleicht ein weniger aufregendes Hobby suchen oder sich selbst in die Materie einarbeiten und sich ein Urteil bezgl. des „Risikos“ zu bilden. Wir gestalten hier was neues. Das wird nicht ohne das Erkunden von Grenzen - auch rechtlichen - abgehen.
Das macht es ja gerade so spannend.