Wenn ich mich für den reduzierten Beitrag interessiere, macht es wenig Sinn, mir hier ebenfalls den Hinweis für die fördernde Mitgliedschaft einzublenden.
Hinweis: Personen & Organisationen die freiwillig einen höheren Beitrag zahlen, erhalten zusätzlich den Status „förderndes Mitglied“ und werden auf Wunsch auf der Unterstützerseite geführt.
Etwas mehr Unbehagen macht mir der Satz:
„Die Mitgliedschaft kann monatlich gekündigt werden.“
Das bezieht sich dann auf folgenden Satz der Satzung unter Punkt II
Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten.
Ziehe ich die Satzung weiter zu Rate, so steht dort folgendes:
9. Der Austritt muss durch Mitteilung in Textform an den Vorstand erklärt werden.
Er wird mit Ende des Geschäftsjahres wirksam und muss sechs Wochen
(42 Tage) vor dessen Ablauf mitgeteilt worden sein. Auf Wunsch des Mitglieds
kann die Wirksamkeit auch mit sofortiger Wirkung eintreten
Das widerspricht sich meines Erachtens.
Laut erstem Satz des Absatz 9 der Satzung kann ein Mitglied „jederzeit“ kündigen- die Kündigung wird dann zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Mit Hinblick auf den zweiten Satz entweder zum aktuellen Geschäftsjahr, oder bei Nichteinhaltung der 42tägigen Frist für das folgende Geschäftsjahr.
Ich lese hier von drei verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten.
Nun zum dritten Satz- der hebt die vorherigen Sätze der Satzung wieder auf.
Auf Wunsch des Mitglieds
kann die Wirksamkeit auch mit sofortiger Wirkung eintreten
Leider steht auch nirgends, ob Beiträge anteilmässig erstattet werden bei „monatlicher Kündigung“ oder sofortiger Kündigung auf eigenen Wunsch. Davon muss man ja ausgehen, denn sonst hätten die Verfasser der Satzung es ja bei den 42 Tagen vor Ende des Geshäftsjahres belassen. 
Es wäre natürlich möglich, das Fördermitglieder die 15 tägige Frist zum Monatsende haben und ordentliche Mitglieder die Frist zum Ende des Geschäftsjahres- nur ist Punkt II der Satzung ein bunter Mix.
Zitat:
Fördermitglieder und ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische
Personen sein. Die Fördermitglieder unterstützen die Aktivitäten des Vereins aktiv bzw.
finanziell. Sie sind nicht stimmberechtigt. Die Fördermitglieder erklären bei Eintritt in den
Verein verbindlich, in welcher Form sie die Aktivitäten des Vereins unterstützen wollen.
Sie (für mich= Förder und ordentliches Mitglied wegen Absatz )können bis zum 15. eines Monats für das Ende des laufenden Monats durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten.
Sie können bis zum 15. eines Monats für das Ende des gleichen Monats durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand ihre bei Eintritt gegebene Erklärung
ändern.
Zuerst wird zwischen Fördermitgliedern und ordentlichen Mitgliedern getrennt- dann doppeldeutig mit „Sie“ formuliert und anschließend gibt es nur noch „Mitglieder“.
Das hat zur Folge:
das mit Mitglied unter Punkt 2:
2. Das aufgenommene Mitglied erhält eine Kopie der Satzung. Die jeweils
aktuelle Satzung wird darüber hinaus an geeigneter Stelle den Mitgliedern
verfügbar gemacht.
sowohl ordentliche, als auch Fördermitglieder gemeint sind.
während unter Punkt 4
4. Die Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung des Vereins
teilzunehmen, Anträge zu stellen, und das Stimmrecht auszuüben.
die Formulierung „Mitglied“ wiederum nur ordentliche Mitglieder meinen kann, da Fördermitglieder ja vom Stimmrecht ausgeschlossen sind…
In Vertragstexten gibt es immer eine Formulierung a la:
"BFDUJ- die Bank Für Dieses Und Jenes- nachfolgend als „Bank“ bezeichnet… angepasst als:
Fördermitglieder und Ordentliche Mitglieder- nachfolgend als Mitglieder bezeichnet- dann bräuchte man nur noch Fördermitglieder explizit zu erwähnen und muss sich keinen abbrechen, wer mit was gemeint ist.
Aber ich bin nur juristischer Laie und das fiel mir gerade so auf.
Wahrscheinlich Spätfolgen, wenn man mal im Staatsdienst war. 