Wie haltet ihr es mit § 6 TKG?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, deshalb verzeiht mir vielleicht die ein oder andere Anfänger-Frage :wink:

Zur Ausgangssituation: Ich komme aus dem wunderschönen Sauerland (Olsberg) und hab schon Kontakt zum Freifunk Brilon (Domäne Möhne) aufgenommen. Da unsere Region stark touristisch geprägt ist, könnte man FF bestimmt in einigen Ferienwohnungen unterbringen.

Wie haltet ihr das mit der Meldepflicht nach § 6 TKG? Gibt es da Vorlagen z.B. fürs Sicherheitskonzept usw?

Das betrifft ja nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch Bäckereien, Cafes, etc. und das Problem dürfte daher bestimmt schon öfter aufgetreten sein. Meine Sorge ist, dass die im Durchschnitt älteren Herrschaften, die Ferienwohnungen betreiben, einen Rückzieher machen, sobald sie das Wort Bundesnetzagentur hören.

Vielen Dank und viele Grüße
Jonas

Hallo Jonas,

§6 TKG
„(1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt…“

Freifunk ist nicht gewerblich.

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Privat betriebener FF ist nicht gewerblich. Sobald aber eine (indirekte) Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, kann man sich da nicht mehr so leicht rausreden.

Bedeutet: Wenn ich einen (indirekten) Gewinn daraus erziele/erzielen will, muss ich das W-LAN anmelden. Dafür reicht es eigentlich schon aus, dass ich mir als Cafe-Betreiber ein FF-Plakat ins Fenster hänge und dadurch Kunden gewinne.

Wir könnten uns jetzt mit juristischem Halbwissen bewerfen, aber dazu habe ich keine Lust.
Wir könnten uns über mögliche Definitionen von nicht/gemeinnützig, nich/gewerblich und (indirekte) Gewinnerzielungsabsichten streiten, das will ich aber auch nicht, weil es mir nicht zusteht, diese Begrifflichkeiten zu definieren, zumal sie schon von anderen klugen Menschen definiert worden sind.

Vielleicht bist du aber auch Jurist mit einem entsprechenden Fachintergrund, dann würde mich deine Meinung wirklich interessieren. Aber bitte mit Querverweisen.

Grundsätzlich bin ich zwar (wirtschafts-)juristisch nicht komplett unbelastet, aber das hilft mir hier nicht wirklich weiter.

Die Frage hat überhaupt erst das FAQ Rechtliches beim Freifunk-Wiki aufgeworfen. Danach hab ich mir die Seite bei der Bundesnetzagentur angeguckt:

Gewerblich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird.

Und für mich ist es möglich, dass nach dieser Definition Cafe-Betreiber und ähnliches auch dadrunter fallen. Die stellen die FF-Router nicht aus purer Nächstenliebe auf und selbst wenn, sie könnten es schlecht glaubhaft machen.
Eben um da mein Halbwissen zu vertiefen, wollte ich mal hier nachfragen :smile:

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Ich fürchte, die Antwort wird am Ende ein Richter geben.

Alles vorher ist per se eher Spekulation.

Ist ja wie dargestellt, eine Frage der Argumentation.

  • Ich stelle mir Freifunk hin, um reich zu werden
    oder
  • Ich finde Freifunk geil und stelle es deswegen unter defizitärer Zurverfügungstellung meines DSL als Werbemassnahme für die Freifunkinitative hin

…und was der Richter davon glaubt… oder wie sehr er sich bei der Auslegung von EU Initiativen im Auslegungsspielraum leiten lässt.

:slight_smile:

Als Cafe würde Ich mir überlegen:
Wie viel Mehrumsatz steh welchem Ordnungsgeld (so, denn) als Ersttäter gegenüber. (Da bin Ich ahnungslos… falls jemand eine Ahnung hat was überhaupt bei so grenzwertigen Fällen überhaupt bei Ersttäter als Strafe in Frage kommt)

Als Gewerblicher kann man letztlich nie alles richtig machen und wägt Risiken ab.

In Mainz hat man sich dadrüber anscheinend Gedanken gemacht: - YouTube

Die Pflicht besteht also, aber die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist tendenziell eher gering. Was meint ihr dazu?

Solange Freifunk so klein bleibt wie es heute ist (oder vielleicht aufs Doppelte/Dreifache) wächst: Wird kein Hahn nach krähen.
Denn praxisrelevant ist die Provideranmeldung nicht.
Und wenn, dann sollte es reichen, wenn der Verein es macht, der die Exit/Supernodes betreibt.

Spannend wird es erst, wenn Freifunk so groß geworden ist, dass die Deutsche Telekom, Kabeldeutschland und andere Hotspot-Betreiber es „bemerken“ und dann schauen, wie man wohl Knüppel zwischen die Beine werfen könnte. DANN sollten wir uns warm anziehen. Denn solche Markbegleiter können auch einfach juristischen Streit vom Zaun brechen, obwohl sie wissen, dass sie nicht im Recht sind und auch keines bekommen werden. Es geht dann einfach um Verunsicherung und Bindung von Resourcen beim Wettbewerber, wenn der im Tagesschäft anfängt „Rücksicht auf’s Gerichsverfahren“ zu nehmen, oder wenn potentielle Kunden sich davon verunsichern lassen („das ist ja einer, der gerade verklagt wird, da muss ja schon was dran sein…“)

Will sagen: Derzeit haben wir wirklich andere Sorgen. Und wenn es zum Problem werden sollte, dann sind wir so groß, dass sich ganz andere darüber bis dahin Gedanken gemacht haben.

Ich kann dir als Insider versichern, dass die Telekom nicht gut darin ist extern mehr Ressourcen durch Prozesse zu binden als bei sich- wenig Interesse hat und als AG daür dann immer doofe Risikorückstellungen bilden muss.

Ansonsten gebe Ich dir aber recht.

Ich denke unsere „Konkurrenz“ sind keine bundesweiten Konzerne - sondern Mittelständler die sich auf WLAN für Kneipen etc fokussiert haben. Story bleibt dieselbe.

Ich gehe davon aus, dass uns als Freifunk -wenn es denn anfängt kommerziellen Marktbegleitern weh zu tun- vorher schon Probleme haben werden, die Ausgaben für Exitnodes und andere Infrastruktur zu stemmen.
Egal ob nun als Verein oder mit der Stammtisch-Sammelbüchse.
Sprich: Der Schuh wird eher zu kneifen beginnen. Und nicht mit Lobbyarbeit (oder Klagen über die Schlechtigkeit der Welt) zu lösen sein.

Aus der Meldung bei der Bundesnetzagentur entstehen keine negativen Konsequenzen und die nötigen Unterlagen wurde zentral von dem Juristen, der den Vortrag in Mainz gehalten hat, geammelt und als Freifunk Starterpaket zur Verfügung gestellt. Wenn Du oder jemand anderes Bendken wegen des §6 haben dann führt doch einfach die Meldung durch.

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Vor rund 15 Jahren (muss so gegen '96 gewesen sein) haben wir uns versehentlich angemeldet als Provider bei der RegTP/Bundesnetzagentur. War damals nicht meine Entscheidung. Es gab da eine Störmiung die meinte, jede BBS, die einen Trägerverein hat, müsse sich auch anmelden, weil man ja „gewerblich“ in der Lesart der RegTP Dienste für seine Mitglieder (hier: E-Mail) anböte.

Zumindest damals machte die RegTP das „gewerblich“ nicht an „Gewinnerzielungsabsicht“, oder auch nicht an „Kostendeckung“ fest, sondern an „regelmäßiges, also auf Wiederholung angelegtes Angebot an Dritte“. Wobei als „Dritte“ sogar die eigenen Vereinsmitglieder gesehen wurden.

Dass das völlig Gaga wäre -nach meiner Auffassung-, wenn man das heute so durchziehen würde (wer hat alles irgendwie einen Webspacepaket bei dem er oder sie auch E-Mail-Konten an Dritte herausgibt…)

Aber unsere Versuche der letzten Jahre, aus der Liste der Bundesnetzagentur wieder gestrichen zu werden: Erfolglos. Aber vielleicht habe ich mich auch nur zu dösig angestellt.