Wie ist der letzte Stand zur Störerhaftung und die Auswirkung auf Freifunk?

Hallo in die Runde.

ich hab länger nichts mehr mitbekommen in Sachen Störerhaftung und lese gerade bei Golem:
https://www.golem.de/news/stoererhaftung-abgeschafft-bundesrat-stimmt-fuer-wlan-gesetz-mit-netzsperrenanspruch-1709-130208.html

Wie sollte da denn konkret im eigenen Freifunkrouter (technisch) was ggf. gesperrt werden, wenn da von „Pflicht zur Sperrung“ zu lesen ist?

Was konkret bedeutet die Bundesratentscheidung für den Freifunk nun? Weil die Frage kommt fast immer, wenn man mit Dritten über freigegebenes (Privat)WLAN spricht und man auf Freifunk kommt.

LG
Jörg

Die Aufforderung zur Sperrung (aus obiger Regulierung) geht an die Person, die als AnschlussinhaberIn identifiziert wurde.

Das ist bei einem normalen „Fritzbox-Gastnetz“ natürlich meist die Person, die diese Fritzbox gemeinsam mit einem Providervertrag bekommen hat.
Also alles zufällig in Personalunion die gleiche Adresse. (Ob das jetzt in irgendeiner Form realistisch ist und ob sich daraus evtl. ein neues Geschäftsfeld für die berüchtigten Kanzleien ergibt: Wird sich zeigen)

Aber was den Freifunk betrifft: Dort läuft der Traffic in der Regel (BoS mal ausgenommen, LocalExit-GluonPackages werden jetzt interessant, ist aber kein politische Thema, sondern „Technik“) über irgendwelche Supernodes läuft.
Und die Routeraufstellenden sind eben nicht identifizierbar von außen.
Damit gibt es die „Post“ (jetzt aus den ggf. „Sperr-Aufforderungen“) eben an die Leute, die als Abuse-Contact und/oder als RIPE-Handle für die Exit-IPs eingetragen sind.

Da die Lage im Briefkasten da in der Vergangenheit schon äußerst entspannt war, sehe ich kaum Potential für Änderungen, egal in welcher Richtung. „Das Doppelte“ oder „Die Hälfte“ von Nix… Die entsprechenden Kanzleien wissen inzwischen, dass das Maximum was sie bekommen bei „Brief an Freifunk“ ist: PR-Gau und Kostenlose PR für die jeweiligen Freifunkenden.

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