Kurze Nachfrage, da ich das Thema nicht weiter verfolgt habe — hat sich an den Voraussetzungen bei WiFi4EU noch was getan, sodaß man mit der Förderung auch Freifunk ausbauen könnte?
Hintergrund: die Stadtverwaltung ist zwischenzeitlich glücklich, mit ihrem Antrag berücksichtigt worden zu sein, im Vorfeld hatten wir über den damaligen Sachstand mit der Verwaltung gesprochen (Ausbau nur, wo noch kein anderer Hotspot ist, nur durch Fachfirma und nur mit WiFi4EU-Firmware, konkret also Vorschalt-/Anmeldeseite und vorgegebener SSID), kurz: inkompatibel mit FF. Nun fragt man uns, ob das noch zutrifft …
Und wenn wir schon beim Thema sind: Wie ist diese EU-Veranstaltung eigentlich bei anderen Freifunk-Communities faktisch angekommen?
Aus meinen Erinnerungen heraus ist nichts besser geworden und in jeder Hinsicht Freifunkinkompatibel.
Der Brüller ist immer noch Phase 2, die ja laut obigen Link Anfang 2019 startet.
Stand Dezember 2019… Zitat „In Phase 2 wird es ein einheitliches EU-weit verfügbares Registrierungs- und Authentifizierungssystem geben, mit dem das Zugangsverfahren für die Nutzer harmonisiert und ihnen einfacher Zugang zu digitalen Diensten gegeben wird. Derzeit liegen uns keine zusätzlichen Informationen darüber vor, wie dies technisch umgesetzt werden soll, da das System erst im Verlauf dieses Jahres beschafft werden wird.“ Zitat Ende…
*Wahrscheinlich im Rahmen des Baus des BER… Oder es hat der Weihnachtsmann gebracht und nur das Dokument allein wurde noch nicht aktualisiert, wer weiß. Ich vermute eher es ist gar nichts seit 18.12.19 passiert.
Hab’ ich zwischenzeitlich auch gefunden und überflogen, scheint sich nichts geändert zu haben (Ausbau nur, wo kein vergleichbares öffentliches WiFi schon existiert; Captive Portal; Anmeldungsseite, »WiFi4EU«-SSID; 10 Outdoor- oder 15 Indoor-APs (oder vergegebene Kombination derer) Mindestausbau; Ausstattung: DualBand, IEEE 802.1x, 802.11ac (Wave I), 802.11r, 802.11k, 802.11v, mind. 2x2-MIMO, Hotspot 2.0; …). Denke, ich werde mal einen Termin machen und gucken, daß wir parallel kleine Ubiquitis mit anschließen dürfen …
Schick finde ich ja die HW-Anforderung »Mittlerer Ausfallabstand (Mean Time Between Failures, MTBF) von mindestens 5 Jahren« — das klingt nach hochqualitativer teurer Hardware, zumal die Gemeinde es nur 3 Jahre betreiben muß. Einen fast genialen Zug hat die Backhaul-Definition: »muss die Gemeinde einen Vertrag über den schnellsten in der Gegend für Verbraucher verfügbaren Internetzugang abschließen und sicherstellen, dass die Backhaul-Geschwindigkeit mindestens derjenigen entspricht (sofern vorhanden), die die Gemeinde für ihre eigene Internetanbindung nutzt.« Sprich: Ist die Gemeinde mit GBit angebunden, muß auch GBit für WiFi4EU geordert werden, sofern am Installationsort verfügbar, oder interpretiere ich das falsch? Frage mich ja, wer das überprüft — und welche Zeiten gelten, Antragsstellung oder WiFi4EU-Umsetzung. (Hint: die lokalen Stadtwerke bauen mit ihrer Internet-Tochter vor Ort ab 2020 FTTH aus; die Schulen wurden schon mit GBit über Glas angeschlossen, das Rathaus AFAIK auch )
Das Thema interessiert mich auch, weil auch einige umliegenden Städte die Förderung erhalten haben.
Die haben zum größten Teil 841er und Nano M2s verbaut, wollen also das Geld in die Modernisierung einfließen lassen. Nach der Regelung ist das auch explizit erlaubt.
In den Regularien wird immer von WiFi4EU-SSID aber auch von Domains gesprochen. Ich lese da nicht konkret raus, dass es sich exakt um „WiFi4EU“ handeln muss, sondern Abwandlungen möglich sind, solange die Bezeichnung „WiFi4EU“ eindeutig erkennbar ist.
Ich möchte diese These zusätzlich damit stützen, dass von weiteren SSIDs mit Verschlüsselung / PSK die Rede ist, ohne Angabe wie diese exakt zu benennen ist.
Dazu habe ich keine Informationen finden können. Die mir vorliegenden Unterlagen sind Stand 10.09.2018. Der Wegfalls des Portals würde auch den Verzicht auf HotSpot 2.0 sowie die dazugehörige Anforderung aus dem Anhang unnötig machen. Damit kämen die üblichen Geräte wieder ins Spiel.
Weiß ich leider (auch) nicht; aber »$ort WiFi4EU« wäre für Nutzer jedesmal ein neues Netz — genau deshalb macht man das ja nicht, sondern nutzt genau eine SSID für alle APs. Zudem wird explizit »Roaming« erwähnt — das geht auch nur mit EU-weit identischer ID (vgl. Eduroam).
Kurzum: Die WiFi4EU-Förderung kann die Gemeinde für Upgrades nutzen — wenn am Ende ein WiFi4EU-kompatibles Konstrukt rauskommt (und eben nicht z. B. Freifunk). IMHO, IANAL, YMMV.
Ja, wobei in den FAQs ausdrücklich erwähnt wird, dass man den „Ort“ in die SSID übernehmen soll. In der Original FAQ wird das als „City Hall“ und in der deutschen „Papier“-Fassung als „Rathaus“ bezeichnet. Der Passus ist so formuliert, dass ich als Freifunker von „kleinen Meshs“ ausgehe, Rathaus / Schwimmbad / Parkhaus / etc. - da wäre automatisches Roaming wegen HS 2.0, so verstehe ich es, sowieso technisch schwierig.
Ich greife das mal wieder auf; das geförderte WiFi4EU-Setup ist nicht FF-kompatibel, Haken dran. Aber man müßte doch, ähnlich wie beim Mitverlegen von Leerrohren, an den zu schaffenden und zu dem/den WiFi4EU-AP(s) zu bringenden Internetzugang parallel FF-Technik hängen können, oder sehe ich das falsch? Natürlich separat zu finanzieren, aber doppeltes Cat.6-PoE-Kabel dürfte nicht doppelt so teuer zu verlegen sein? Ist zwar etwas widersinnig, aber sofern man einerseits FF fördern will, andererseits die Förderung mitnehmen, sollte das doch vertraglich machbar sein? Nur muß der ›zertifizierte‹ Elektriker da auch noch mitspielen, hmm …